Kind tritt Hund auf den Schwanz, Hund schnappt nach Kind

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    Ach so, da hatte ich grad ein Brett vorm Kopf, sorry. Du meinst, die gehen _im Dienst_ nicht plauschen auf der Bank, etc.


    Genau und ich denke, dass die bzw. die Diensthundeführer auch besonders gekennzeichnet sind, wenn sie im Dienst sind und da auch eine ganz andere Anspannung hinter steht.


    Es ist ja auch z.B. ein großer Unterschied, ob ein Polizist seine Dienstwaffe im Dienst (berechtigt) benutzt oder diese in seiner Freizeit nutzt.


    Zitat

    brigens, wenn meine Hunde nen Einbrecher beißen würden, wäre ich haftbar. Also, wieso dann 2m?


    Das halte ich nach wie vor für ein Märchen.
    Ich hatte schonmal versucht in juristischen Datenbanken entsprechende Urteile zu finden, da das hier ja immer wieder rumkursiert, aber ich hatte nichts derartig gelagertes gefunden, nur Urteile, denen ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.
    Deshalb hege ich so meine Zweifel an der rechtlichen Wahrheit bis ich dazu mal ein Urteil (eines höheren Gerichts) lesen kann.

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    Wenn es eine 2m Regelung tatsächlich gäbe, warum müssen dann manche Hunde zum Wesenstest? Wäre dann ja wohl überflüssig.


    Übrigens, wenn meine Hunde nen Einbrecher beißen würden, wäre ich haftbar. Also, wieso dann 2m?


    Weil es nicht um deine Hunde ging sondern um einen Diensthund der Polizei.

  • Ach, nachdem ich mal wieder nach der Einbrechersache gesucht habe, bin ich auf etwas anderes Interessantes gestoßen:
    Das OLG Frankfurt a. Main sprach noch ganz aktuell am 20.08.2013 (Aktenzeichen 1 U 69/13) einem Demonstranten, der während einer Demonstration von einem Polizeihund gebissen wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zu.


    Daher wäre es ja mal ganz interessant zu wissen, was für ein Urteil und vor allem von welcher Instanz das gewesen sein soll, das von einer Individualdistanz der Diensthunde ausgeht.

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    Ach, nachdem ich mal wieder nach der Einbrechersache gesucht habe, bin ich auf etwas anderes Interessantes gestoßen:
    Das OLG Frankfurt a. Main sprach noch ganz aktuell am 20.08.2013 (Aktenzeichen 1 U 69/13) einem Demonstranten, der während einer Demonstration von einem Polizeihund gebissen wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zu.


    Daher wäre es ja mal ganz interessant zu wissen, was für ein Urteil und vor allem von welcher Instanz das gewesen sein soll, das von einer Individualdistanz der Diensthunde ausgeht.


    Viel interessanter wäre zu wissen wie sich der Fall genau zugetragen hat...evtl ist der Hundeführer aktiv drohend in Richtung Demostrant gelaufen....


    In dem Beispiel vorher STAND der Hundeführer und der Fan hat AKTIV die Individualdistanz unterschritten.
    Eventuell wars ja in dem anderen Fall genau umgekehrt...


    Wenn ein besoffener Fan trotz Warnung auf nen Polizisten mit Hund zusteuert und dann auch noch "Recht" bekommt weil er gebissen wurde... dann wirds echt dunkel.


    Obs jetzt wirklich eine Art "festgelegte" Individualdistanz gibt? Bin zu faul das nachzurecherchieren...interessiert mich aber auch nicht sonderlich weils eigentlich gar nicht darum geht...


    @TS
    Echt blöd gelaufen, mein Beileid habt ihr. Was manche hier so ablassen ist für mich zumindest nicht mehr nachvollziehbar.


  • Ja, der Sachverhalt kann natürlich anders gewesen sein, aber wenn der Fan irgendwie bedrohend auf den Polizisten/Polizeihund zugegangen wäre und deshalb kein Recht bekam, finde ich es auch weit hergeholt, von einer allgemeinen Individualdistanz bei Diensthunden auszugehen.

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    Du weißt schon, dass du dir damit dein eigenes Grab schaufelt, weil das auch mal dich betreffen kann?
    Oder hältst du dich für so viel besser, weil du keine Großhunde in Städten hältst?
    Tue ich übrigens auch nicht, weil ich freiwillig niemals in eine Großstadt ziehen werde, aber dennoch verstehe ich nicht, wie man so kurzsichtig sein kann und Beschränkungen anderer fordert, nur um dann bald selber im Kreuzfeuer zu stehen?
    Ist ungefähr genauso intelligent sich als Schäferhundhalter über die bösen SoKas zu beschweren und dafür zu sorgen, dass sie bloß auf ner Liste sind.



    Ich habe klar gesagt, dass ich NIE selbst sowas fordern würde. Es geht mir darum, dass ich fürchte, dass sowas kommt. Weil wir es von den sokas her ja schon kennen.


    Wie deutlich muss man hier eigentlich schreiben, um nicht absichtlich falsch verstanden zu werden???

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    Ich habe klar gesagt, dass ich NIE selbst sowas fordern würde. Es geht mir darum, dass ich fürchte, dass sowas kommt. Weil wir es von den sokas her ja schon kennen.


    Wie deutlich muss man hier eigentlich schreiben, um nicht absichtlich falsch verstanden zu werden???


    Einfach schön langsam, laut und deutlich schreiben....
    ;)

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    Ich muss sagen, manche hier herinnen haben schon sehr selbstgerechte, selbstherrliche und noch mehr merkwuerdige , haarstraeubende Ansichten.
    Sybille ...Und was eine Reglementierung v. (grossen? Zucht-)Hunden und Zuechtern in der Stadt mit diesem Fall zu tu haette, ist mir auch sehr schleierhaft! Hier gibts haeufig tuerkische Grossfamilien, die 1/3 bis 1/2 des jeweiligen Oeffi-Waggon fuellen, lauthals herumquatschend, handyfonierend, die Kinder kreischend herumturnend, aber deswegen muss auch keiner nach den kids schlagen, oder nach Beschraenkung und Reglementierung v. Migranten rufen ....


    Liebe Gruesse
    Gini, Rodin & Primo


    Das ist doch jetzt nicht wahr oder?


    Sorry, dieser Vergleich ist einfach nur unter aller Kanone. Muss ich jetzt noch begründen, warum ich die Einstellung vieler HH vollkommen daneben finde???? Mit jemandem der so was von sich gibt möchte ich wahrlich nicht in einen Sack gesteckt werden!


    Reglementieren von Hundehaltung ist nichts was ich mir wünsche, aber etwas, was ich kommen sehe, so wie sich die HH aufführen. Und dann noch sagen: gebt uns Wohnraum auf dem Land... Wer sich in der Großstadt einen großen Hund hält, tut das aus freien Stücken. Auf Kosten des Hundes, m.m.n.


    Reglementierung von Zucht, Import usw hat nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun, eher mit Tierschutz.

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    Also erstmal ist mir ziemlich gleich, ob Du den Vergleich mit der Rakete blöd findest oder nicht!
    Und zu Deiner anderen Ausführung kann ich nur sagen, dass man nur etwas behaupten sollte, was man wirklich weiß: Denn eine aufsichtsfreie Zeit kann es für ein Kind nicht geben, dass würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht geschäftsfähiges Kind, machen kann was es will und voll dafür haftet, siehe § 832 BGB!
    Und wenn der Hund jetzt durch den Tritt auf die Rute verletzt worden wäre, wäre dass dann auch ein normales Verhalten, dass zu einem Schadensereignis geführt hat...?
    Den auch hier ist ja die Kausalität zu beachten: Hätte das Kind dem Hund nicht auf die Rute getreten, hätte der Hund ja auch nicht geschnappt! Dennoch muss der TS natürlich nach 833 BGB für den Schaden aufkommen, das ist keine Frage!


    Polizeihundeführern wird im Einsatz grundsätzlich ein Radius von ca. 2 Metern um den Hund gewährt, in den keiner
    einzudringen hat! Und ich denke, dass bis jetzt einfach nur kein Privatmann einen Präzedenzfall erstritten hat, der gleiches bzw. ähnliches regelt! Denn dann würden sich viele Eltern überlegen, ob sie ihre Kinder einfach zu jedem Hund hinlaufen lassen werden!



    Juraforum.de:


    Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt immer dann vor, wenn die aufsichtsführende Person ihren Pflichten nachweislich nicht nachgekommen ist. Ist dies der Fall, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch privatrechtliche entstehen, in erster Linie Schadensersatzansprüche gemäß § 832 BGB. Zusammen mit § 831 BGB ergibt sich eine gesetzliche Regelung, nach der nicht nur derjenige für etwaige Schäden verursacht hat, sondern auch derjenige, der die Verantwortung für diese Person trägt.


    Dabei muss aber eindeutig sein, dass die verantwortliche Person ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt hat und dass ein schädigendes Verhalten vorhersehbar gewesen ist [AG München, 01.12.2009, 155 C 16937/09]. Dies beinhaltet auch, dass Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtige Personen die ihnen anvertrauten Personen nicht permanent überwachen müssen [AG München, 27.06.2007, 322 C 3629/07]. Ebenso wenig können spontane Reaktionen oder Taten von (Klein-) Kindern verhindert werden, die gegebenenfalls zu einer Schädigung eines Dritten führen können. In derartigen Fällen liegt keine Verletzung der Aussichtspflicht vor; die Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtigen Personen können auch für solch ein Verhalten nicht haftbar gemacht werden [OLG Bamberg, 23.01.2007, 5 U 227/06], [LG Coburg, 29.09.2004, 21 O 395/04].



    Man muss nicht verhindern, dass siebenjährige Kinder im Park rennen, das ist normales Kinderverhalten. Ds ist einfach so. Dass sie Bodenlenkraketen bauen, muss man freilich verhindern, das ist nicht normales Kinderverhalten. Daher war dein Vergleich blöd.

  • Sorry, muss noch eins loswerden:


    Hier wird Toleranz und Rücksichtnahme gefordert. Für HUNDE.


    Gleichzeitig lese ich hier Sachen wie "Kackbratzen", Rotzlöffel usw, unsägliche Vergleiche mit Migranten, Leute bezeichnen sich selbst als Misanthropen, Menschen sind dumm, rücksichtslos und überflüssig... sag mal fällt euch was auf???


    Ich finde es unfassbar.

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