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gar nicht geschlaumeiert, ich bin dankbar für den Hinweis! Ich hatte da wirkl. den Denkfehler, wiegesagt ich kenn mich nicht aus.
Noch hab ich keinen, bin grad am organisieren, Golden Retriever oder KHC wirds. Aber so genau muß man das nicht angeben zumindest beim Ausrechnen nicht.
Wie meint ihr der Hundesitter darf nicht bezahlt werden? Geht das dann unter der hand?
Wenns ne Privatperson ist, die sittet ist es doch noch nicht gewerbl. oder?Wenn ichs richtig verstanden hab würde ich noch 5% kriegen, weil schon ne andere VS vorhanden ist.
Deshalb wärs super wenn die passen würde, dann müßte ich keine extra abschließen. Ohne die Prozent wärens 5,75 im Monat, find ich ok.Aber gerne weitere Infos/Tips etc
erdbeerhonig bist du zufrieden mit der agila? anscheinden soll die nimmer so gut sein?
Danke euch!
LG Polly
Dank -
- Vor einem Moment
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Hallo PollyNixe
Generell ist es so, daß jemand der deinen Hund regelmäßig betreut und den du dafür bezahlst ein gewerblicher Sitter ist. Dein Sitter müsste also Gewerbe anmelden und diese Einkünfte entsprechend verteuern und Gewerbesteuer bezahlen. Gewerbliche Sitter sollten eine spezielle Hundehaftplicht für gewerbliche Sitter abgeschlossen haben, oder ist das sogar Pflicht für die Gewerbezulassung, da bin ich mir nicht ganz sicher. In dem Moment wäre es ja kein Problem mehr, daß es in deiner Hundehaftplicht ausgeschlossen ist. Sollte dann dort etwas passieren wäre dein Hund ja über die Haftplicht des Sitters versichert. (Ein bisschen wie das Prinzip der Unfallversicherungen von Kindergärten und Schulen)
Wenn deine Mutter deinen Hund regelmäßig betreut ohne das du sie dafür bezahlst hätte dein Hund einen durchgängigen Versicherungsschutz. Soweit ich weiß spielt die Häufigkeit der Betreuung keine Rolle. Einzig und alleine die Tatsache ob die Hundebetreuung unentgeltlich und gegen ein Entgelt stattfindet ist entscheidend.
Sollten Geldbeträge an den Hundesitter unter der Hand fließend wäre das strafbar. Das würde ich keines Falls riskieren wollen. Sollte dann etwas passieren und die Versicherung dahinter kommen gibt es richtig Ärger zudem, daß der Schaden nicht reguliert werden wird.
Wenn deine Mutter nur deinen Hund und den nur einmal die Woche betreuen sollte müsstet ihr euch einmal genau erkundigen ob es da einen Rahmen gibt in dem das ganze als geringfügig gilt und nicht angemeldet werden muß. Das weiß ich nicht. Wenn das so sein sollte würde ich aber vor Vertragsabschluß bei der Versicherung noch einmal nachfragen.
Aber es ist vollkommen normal das eine private Hundehaftplicht gewerbliche Betreuer als mitversicherte Personen ausschließt. Das ist, meiner Meinung nach, bei allen Versicherungen so, daß die da ganz klar unterscheiden weil das Risiko ein ganz anderes ist.LG
Franziska mit Till
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vielen Dank für die tolle Ausführung maus
aber ich versteh das nicht, haben nicht die meisten hier jemand der privat auf deren Hunde auspasst? Wie regeln die das?
Bzw. bei mir ginge es ja um ne Std Gassi weniger um Ganztagsbetreuung.Ne rechtswiedrig möcht ich nicht werden, da bin ich zu ehrlich für
Himmel ist das kompliziert! oder ich steh grad auf der Leitung!
Dann bliebe ja echt nur noch, dass ich meine Eltern frage, die werden begeistert sein......
Das die VS bei gewerblich nen Unterschied macht kann ich auch gut nachvollziehn.
LG Polly
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Zitat
vielen Dank für die tolle Ausführung maus
aber ich versteh das nicht, haben nicht die meisten hier jemand der privat auf deren Hunde auspasst? Wie regeln die das?
Bzw. bei mir ginge es ja um ne Std Gassi weniger um Ganztagsbetreuung.Ne rechtswiedrig möcht ich nicht werden, da bin ich zu ehrlich für
Himmel ist das kompliziert! oder ich steh grad auf der Leitung!
Dann bliebe ja echt nur noch, dass ich meine Eltern frage, die werden begeistert sein......
Das die VS bei gewerblich nen Unterschied macht kann ich auch gut nachvollziehn.
LG Polly
Wie gesagt solange du die Leute nicht dafür bezahlst ist alles in Ordnung und dein Hund lückenlos versichert. Dann ist das ein sogenannter Freundschaftsdienst. Dabei ist es auch egal wer auf den Hund aufpasst. Das mit deiner Mutter war nur ein Beispiel, weil das vorher jemand genannt hatte. Nur sobald du die Leute bezahlst wir es eben kompliziert; weil dann jemand sein Geld damit verdient.
LG
Franziska mit Till
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hm ja aber tats- blieben dann nur meine eltern, wer bitte führt kostenlos mehfach hunde aus?
Falls noch wer mitliest wie macht ihr dass denn mit eurem Gassigeher????
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Zitat
hm ja aber tats- blieben dann nur meine eltern, wer bitte führt kostenlos mehfach hunde aus?
Falls noch wer mitliest wie macht ihr dass denn mit eurem Gassigeher????
Ich denke die Mehrzahl der Hundehalter die regelmäßig Betreuung für ihren Hund brauchen haben einen Sitter der das gewerblich macht und das auch dem entsprechend angemeldet hat. Da gibt s sowohl Sitter die mehrere Hund tagsüber bei sich betreuen und welche die die Hunde von zu Hause abholen und dann für 1-2 Stunden mit ihnen Gassi gehen. Anschließend werden die Hunde wieder nach Hause gebracht. Sobald der Sitter das alles ordnungsgemäß angemeldet hat ist es auch überhaupt kein Problem mehr wenn du ihn dafür bezahlst. Dann steht alles auf legalen Füßen. Ob der Sitter eine Hundehaftpflicht für gewerbliche Sitter abgeschlossen hat würde ich beim Kennenlernen erfragen und mir gegebenenfalls die Police zeigen lassen. Dann wäre dein Hund jeder Zeit versichert. illegal wird es halt dann wenn du jemanden unter der Hand bezahlst und der das ganze nicht offiziell angibt. Der kann natürlich dann auch keine entsprechende Haftpflicht haben.
Wenn Freunde und Eltern mal bei Gelegenheit aufpassen machen die das ja in aller Regle unentgeltlich. Dann ist der Hund auch versichert.LG
Franziska mit Till
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Ich denke, die hier schon niedergelegten Überlegungen treffen zu.
Es gibt eine TierhalterHaftpflicht - sie ist begrenzt auf den Halter des Tieres. Wird dieses jedoch von einer anderen Person ausgeführt und ein Schaden (durch Verschulden dieser Person) durch den Hund hervorgerufen, muss die diese Haftpflicht NICHT eintreten.
In dem vorliegenden Vertrag wird jedoch von Tierhüter gesprochen, also von einer Person, die NICHT Halter sein muss. Da tritt die Haftpflichtversicherung dann auch ein. Ich denke, in diesem Fall ist es auch gleichgültig, ob es ein "Zufall" oder "geregeltes Sitting" ist, wer den Hund ausführt, um einen Schadensfall durch die Versicherung geregelt zu bekommen.
Aber ganz sicher wissen weiss ich auch nicht - ein Anruf bei der Versicherung genügt, um Klarheit zu erlangen.
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