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Hey ich hab mal eine frage was den welpenkauf betrifft.In meinem dorf hat sich ein älteres Paar einen welpen geholt die haben schon hundeerfahrung und haben sich super um ihn gekümmrt.Doch vor 2 wochen b ekam er epileptische anfälle er war gerade mal 14 wochen als er am freitag eingeschläfert wurde.er hat für den bund 400 euro bezahlt ohne papiere.Es sah bei dem verkäufer schon hundegerecht aus.aber als er bei der verkäuferin fragte ob er eien teil des geldes weiderbeklommt weil er ja dauernd zum TA musste das kostet dem entsprechend,sagte diewse nur lasen sie ihn einschkläfern und sie nbekomemn eien neuen.Für nich soieht es jetz so aus als wäre sie eine hundevermehrrerin sie hat ihre hündin schon wuiedr zugelasesen aber das paar möchte nicht noch eien welpen von dieser frau jolen ,haben sie ein recht das geld wieder zubekommen oder zumindest einen teil?
sorry für die rechtschreib fehler aber ich tippe immer so schnell.
danke für eure antworten -
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Ein Züchter hat 2 Jahre Gewährleistungspflicht ( natürlich nicht auf erworbenen Erkrankungen ) , da das Tier in D offiziell noch als "Sache" gilt. Also im Endeffekt nichts anderes, als ob Dein DVD-Player vor Ablauf der Garantie defekt ist ( natürlich nicht, wenn er vonm Schrank fällt ... )
Den DVD-Player bringst Du dann mit Kassenbon zurück zum Geschäft ... für den Welpen haben Deine Bekannten hoffentlich einen Kaufvertrag. -
okay also haben sie ein recht darauf das geld wieder zu bekommen? weißt du vlt welcher paragraph das ist ?
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Das wäre glaube ich als Frage besser bei einem Rechtsanwalt aufgehoben.
Ich denke mal das da nur die Chance bestehen könnte wenn nachweisbar wäre, das mit kranken Tieren gezüchtet wird.
Aber genau kenne ich mich da nicht aus. -
Soweit ich weiss kann man Geld wiederbekommen, wenn man nachweisen kann, dass der Verkäufer von der Krankheit wusste oder davon ausgehen konnte, dass der Welpe krank ist und dies verschwiegen hat.
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Zitat
sorry für die rechtschreib fehler aber ich tippe immer so schnell.Dann beim nächsten Mal bitte langsamer schreiben. Es ist echt ein Krampf den Text zu lesen.
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So denke ich auch Lonelydog. Man wird ihm praktisch einen Vorsatz nachweisen müssen.
Weil grade sowas wie Epilepsie ist halt so ne Sache. -
danke schön
naja ob sie s nahcweisen können weiß ich leider nicht
aber ich finde es verantwortungslos das sie ihre hündin 4 wochen nach den welpen schon wieder zulässt,ich hoffe sie bekommen wenigstens etwas zurückwegen dem schreiben ich hase langsam schreiben und naja lesen kann mans ja trotzdem ichg versuchs das nächste mal aber ich muss schnell eine antwort bekommen weil die ziemlich hoffnungslos sind
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Naja, da muß man sich halt überlegen wo man einen Hund kauft!
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hündin 4 Wochen nach absetzen der Welpen schon wieder läufig ist
Wie bereits gesagt, ob Geld zurück zu holen ist, ist eine Frage für den Rechtsanwalt und falls die "Züchterin" es nicht freiwillig anbietet, wird man ohne Anwalt ohnehin nicht weit kommen.Und auch ich muss nochmal darum bitten, das du die Texte nochmal durchliest und korrigierst - egal wie schnell du tippst - denn so ist es eine Zumutung sie zu lesen.
Und auch wenn du es hasst, langsam zu tippen, gebieten die Nettiquette sich zusammen zu nehmen und den anderen Usern so viel Respekt entgegen zu bringen, dass man halbwegs leserlich schreibt. -
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