Züchter fordert Vertragsstrafe...
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Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage: Meine Freundin hat vor über einem Jahr einen Hund vom Züchter gekauft. Diesen hat sie nach der Trennung bei ihrem Ex-Mann gelassen, da es von jeher sein Hund war und sie mit ihm nicht viel zu tun hatte. Nun hat der Ex scheinbar den Hund abgegeben. Und sie, weil sie den Vertrag beim Züchter unterschrieben hat, bekam Post vom Anwalt des Züchters. Dieser fordert die Zahlung der Vertragsstrafe von 5000 EUR, da der Hund ohne seine Zustimmung und unter Missachtung seines vertraglich festgelegten Vorkaufsrechtes abgegeben wurde.
Laut Vertrag hat der Züchter ein Vorkaufsrecht, wonach er den Hund für 600 EUR zurück erwerben könnte. Der Welpenpreis lag bei 1200 EUR.
Meine Freundin ist nun fix und fertig-sie lebt allein mit zwei kleinen Kindern und könnte diese Summe niemals aufbringen. Muss sie befürchten, dass sie tatsächlich die 5000 EUR zzgl. Anwalts- u. Gerichtskosten tragen muss?
Danke schon mal vorab!
LG
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Da würde ich jetzt mal raten Anwalt fragen!
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Das einzig Sinnvolle, was man hier wohl raten kann, ist ab zum Anwalt, der kann ihr Genaueres dazu sagen und notwendige Schritte einleiten.
Wenn sie kein eigenes Einkommen oder nur wenig hat, besteht die Möglichkeit beim zuständigen Gericht einen Beratungsschein zu erhalten, dann müsste sie für die gesamten außergerichtlichen Anwaltskosten lediglich 10 - 15 Euro zahlen.
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Doofe Situation, aber ich kenne solche Klauseln in den Verträgen auch. Und sie mache auch Sinn, gewissenhafte Züchter wollen ihre Hunde lieber zurück als dass sie in falsche Hände kommen.
Meiner Meinung nach sollte sich dene Freundin an einen Anwalt wenden und zumindest mal ein Beratungsgespräch führen.
Wenn das vertraglich so festgelegt war & sie im Vertrag steht dann wird am Ende sie vermutlich Diejenige sein die auch zahlen muss. -
Kann mir nicht vorstellen, dass der Betrag einklagbar wäre. Mein Hund hat gar keinen Vertrag, weil die Züchterin meinte, dass die alle nix taugen. Die kann man alle anzünden.
Ich würde auch einen Anwalt einschalten.
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Das Forum wird in diesem Falle sicher keine zufriedenstellende Rechtberatung bieten können, da hier weder der genaue Fall darliegt, noch uns der Kaufvertrag zur Einsicht zu Verfügung steht.
Von daher wird deine Freundin wohl den Weg zum Anwalt in Kauf nehmen müssen.
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Das ist ja jetzt mal ein interessanter Fall!
Also für deine Freundin ist das sicher im höchsten Maße unangenehm, ohne Frage, ich habe auch keinen Ratschlag und/oder Erfahrungswerte für dich, bzw. sie ... Lololein hat da imho schon das einzig vernünftige geraten!
Doch, dass ein Züchter nach Kenntnis der Weitergabe des Hundes an -nach seinem Ermessen unbefugte Dritte- auch den Weg der Forderung einer Vertragsstrafe anstrebt, ist ja nicht sooo häufig.
Der KV ist sicher ein wichtiges Dokument in vorliegendem Fall.
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Frage: Wie hat der Züchter denn überhaupt vom Verkauf erfahren?
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Zitat
Frage: Wie hat der Züchter denn überhaupt vom Verkauf erfahren?
Sehr gute Frage... Sie selbst wusste bis zum Brief vom Anwalt nichts davon, da zum Ex kein Kontakt mehr besteht. Man kann also nur vermuten. Evtl. haben sich die neuen Besitzer mit ihm in Verbindung gesetzt weil sie irgendwas wissen wollten oder so.
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Zitat
Doch, dass ein Züchter nach Kenntnis der Weitergabe des Hundes an -nach seinem Ermessen unbefugte Dritte- auch den Weg der Forderung einer Vertragsstrafe anstrebt, ist ja nicht sooo häufig.Na ja, ist ja viel Geld für nichts, wenn ich es mal so ausdrücken darf. So klang auch der Brief - Kohle her, sonst wirds noch teurer. Der Züchter hat sich vorab gar nicht die Mühe gemacht mal nachzufragen was denn eigentlich los ist.
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