Züchter fordert Vertragsstrafe...

  • In deinem Artikel steht aber auch, dass es sich um eine Einzelentscheidung eines Gerichtes handelt und das es nicht heißt, dass andere Gerichte ebenso urteilen. Deswegen wäre ich mit dem "Tipp" ein wenig vorsichtig.

  • Schlicht und ergreifend muß man einfach auch mal irgendwann Verantwortung dafür übernehmen, was man unterschrieben hat. Da geht es mE nur noch darum, ob der Vertrag vor Gericht Bestand hat und wenn ja, ob die Vertragsstrafe in dieser Höhe Bestand hat.


    Irgendwelche Tricks und Kniffe sind doch gar nicht angebracht.

  • Zitat

    Was glaubst Du wie hoch die wahrscheinlichkeit ist das ein Postbote das macht?


    ist doch egal, was ich glaube (ich habe zu viel gehört und erlebt, um auf Warscheinlichkeitsrechnungen zu setzen)


    Fakt ist, die Möglichkeit gibt es
    und da wäre Ignoranz ein schlechter Ratgeber

  • Zitat


    Allerdings würde ich auch niemals so einen Vertrag unterschreiben, da hätte der Züchter eben Pech.


    Wie bekam der Züchter denn überhaupt davon Wind? Man sollte einfach mal die Klappe halten und aufpassen, was wem sagt.


    Vermutlich hätte der Züchter nicht Pech, wenn Welpeninteressenten diesen Vetrag nicht unterschreiben. Im Gegenteil, er hätte genau die Interessenten aussortiert, die beabsichtigen, den Hund weiterzugeben. Er hätte damit also genau sein Ziel erreicht ;) .


    Vielleicht haben die neuen Eigentümer des Hundes sich wegen irgendwelcher Fragen oder einfach nur um ihm mitzuteilen, wo sein Welpe gelandet ist, an den Züchter gewendet? Würde ich ebenso machen, eben damit der gewissenhafte Züchter weiss, was aus seinen Hunden geworden ist ;) .


    Ich züchte Friesenpferde und würde einem Käufer, der mich über den Weiterverkauf eines meiner "Fohlen" nicht informiert bzw. diesen nicht mit mir abspricht, die Hölle heiss machen. Allerdings schaue ich mir die Käufer auch sehr genau an und bisher ist mir das GsD in 20 Jahren noch nicht passiert.

  • Zitat

    Vermutlich hätte der Züchter nicht Pech, wenn Welpeninteressenten diesen Vetrag nicht unterschreiben. Im Gegenteil, er hätte genau die Interessenten aussortiert, die beabsichtigen, den Hund weiterzugeben. Er hätte damit also genau sein Ziel erreicht ;)


    Danke.


    Ich habe die Vertragsstrafe auch in einem der Kaufverträge meiner Hunde und habe da absolut kein Problem damit, schlicht weil ich nicht vorhabe, den Vertrag zu brechen.


    Die Vertragsstrafe ist der einzige Weg für einen Züchter bei Verstößen gegen den Vertrag vorzugehen. Wozu einen Kaufvertrag machen, wenn er mir ohnehin nichts bringt, weil ich kein rechtliches Mittel habe, um die Vertragsbindungen durchzusetzen :???:

  • Bei mir steht nur drin, dass ich den Züchter informieren muss und dass sie ein Vorkaufsrecht hat, das heißt aber nicht, dass sie ihn zwingend zurücknehmen wird oder will, für manche Züchter sind grade Rüden schwer wieder aufzunehmen, aber ich denke wenn ich neue Leute suche, meiner Züchterin dies mitteile und ihr die Addressdaten der neuen Leute gebe, dann wird das auch kein Problem sein.
    Bei uns gibt es übrigens nur innerhalb von 2 Jahren was wieder, ist sogar gestaffelt. In den ersten 6 Monaten haben wir darüber Witzchen gemacht wie "los, lass uns ihn jetzt zurückbringen, jetzt kriegen wir noch den Kaufpreis" :D
    Fakt ist, hier ist es vielleicht ein wenig unglücklich, dass die eigentliche Besitzerin jetzt nichtmal Schuld ist, aber dass der Züchter so vorgeht kann ich verstehen und finde es auch richtig so.

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