Züchter fordert Vertragsstrafe...
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Es ist auf jeden Fall rechtmässig, ein Vorkaufsrecht in einem Vertrag zu verlangen und ebenso rechtmässig ist es, eine Vertragsstrafe festzulegen.
Ob die Höhe der geforderten Vertragsstrafe rechtmässig ist, müsste ein Anwalt klären.
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In diesem Fall kann man der Freundin der Themenstarterin wohl nichts besseres Raten als zum Anwalt zu gehen und sich dort Unterstützung zu holen. Es wurde ja bereits geschrieben, daß es für Menschen mit wenig Einkommen Möglichkeiten gibt vom Staat finanzielle Unterstützung für eine Rechtsberatung zu bekommen. Die würde ich auf jeden Fall nutzen.
Hier im Forum wird konkreter Rat nicht möglich sein, zumal wir ja nicht einmal den Vertrag kennen um den es in diesem Fall geht. So könnten selbst User "vom Fach" hier nicht wirklich helfen.LG
Franziska mit Till
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Zitat
Na ja, ist ja viel Geld für nichts, wenn ich es mal so ausdrücken darf. So klang auch der Brief - Kohle her, sonst wirds noch teurer. Der Züchter hat sich vorab gar nicht die Mühe gemacht mal nachzufragen was denn eigentlich los ist.
Es ist Geld für Vertragsbruch.
Eine Vertragsstrafe ist der einzige gesetzliche Weg, bei solchen Verstößen den Vertragsbrüchigen zur Rechenschaft zu ziehe.
Die Frage ist ob der Vertrag in der verfassten Form Gültigkeit hat und bei der Frage kann dir nur ein Anwalt weiterhelfen. -
Schönes Thema um mal mit dem Märchen "Vorkaufsrecht / Abgabe vertraglich festhalten" aufzuklären.
Leute lasst euch mit einer solchen Klausel nicht verarschen. Ob die nun drin steht in einem Kaufvertrag, oder nicht, ist völlig egal, das sie nichtig ist. Viele Züchter schreiben sie zwar in den Vertrag, aber rein rechtlich kann sie nicht umgesetzt werden.
Ich weiß aus erster Hand (einem befreundeten Richter), dass man nach der Übergabe und Bezahlung des Hundes vollumfänglicher Eigentümer ist, und somit kein Anderer jetzt noch ein Mitbestimmungsrecht hat. Das gilt auch für diese ominöse Klauses zum Vorkaufsrecht, und zum Verbot, den Hund jemandem Anderes als dem Züchter zu überlassen.nancy111280,
sag deiner Freundin, sie soll sich zurücklehnen und rein gar nichts machen. Sie braucht zunächst keinen Anwalt.
Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, dann kann sie sich einen Anwalt als Unterstützung dazu holen. Ein Muss ist das nicht, da der Züchter mit einer solchen Klage nicht durchkommen wird. -
Zitat
nancy111280,
sag deiner Freundin, sie soll sich zurücklehnen und rein gar nichts machen. Sie braucht zunächst keinen Anwalt.
Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, dann kann sie sich einen Anwalt als Unterstützung dazu holen. Ein Muss ist das nicht, da der Züchter mit einer solchen Klage nicht durchkommen wird.
Ich hoffe sehr, dass du Recht hast damit... Es würde mir wirklich leid tun. Nach einer ganz schlimmen Zeit kommt sie mit den Kleinen gerade wieder auf die Beine, und dann sowas... -
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Ein Hund gilt in Deutschland als Sache.
Wenn ich diese Sache bezahlt habe, geht sie in mein Eigentum über.
Und damit kann ich machen, was ICH will. -
Schau dir mal diesen Link hier an:
http://www.frag-einen-anwalt.d…s-Vertrages---f68639.html
Der Fall ist zwar nicht der gleiche, aber der Anwalt geht von einer Unwirksamkeit der Klausel aus.
Liebe Grüße und alles gute für deine Freundin
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Wenn der Vertrag gut geschrieben ist dann kann die Züchterin schon durchkommen und ich wünsche ihr das auch!
Allerdings sollte sich deine Freundin mal darum kümmern dass sie beweisen kann dass sie nicht mehr im Besitz des Hundes war- wobei, dann hat sie ihn auch gegen den Vertrag einfach mal so abgegeben. aber vielleicht kann ihr ein Anwalt ja dabei helfen.
Mir tut die Freundin schon irgendwie leid aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und was hätte ein Anruf bei der Züchterin denn für Mühe gemacht als der Hund in den Besitz des Exfreundes überging?
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Sorry, aber der Argumentation kann ich nicht ganz folgen.
Was soll denn daran richtig sein, dass der Züchter 5000€ bekommt, wenn der Ehepartner ihn zu sich nimmt der den besseren Draht zum Hund hat? Offenbar haben die Leute sich den Hund doch als Ehepaar angeschafft. Wer da im Endeffekt seinen Otto druntergesetzt hat ist doch völlig egal. Klar, rechtlich wahrscheinlich nochmal eine andere Geschichte, aber es liegt dennoch auf der Hand das man den Hund als "Familie" bekommen hat.
Da will der Züchter doch bloß ein wenig nebenbei verdienen bzw sich der Ex-Mann rächen.
Richtig finde ich daran mal so ganz und gar nichts.LG, Chris
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Sie hat unterschrieben also ist es ihr Hund, wenn sie den abgibt muss sie doch zumindest den Züchter mal darüber informieren, sonst bräuchte man ja keinen Vertrag machen. Das der Hund in der Familie gelebt hat und letztendlich Beiden gehört hat spielt doch gar keine Rolle. Sie war Vertragspartner und gut ist.
Traurig finde ich nur, dass sich die meisten Züchter ihre Verträge leider nicht von Anwälten ausfsetzen lassen oder wenn es dann zum Fall der Fälle kommt einfach nicht die finaziellen Mittel haben um so eine Strafe auch durchzusetzen.
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