Züchter fordert Vertragsstrafe...
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Sie hat unterschrieben also ist es ihr Hund, wenn sie den abgibt muss sie doch zumindest den Züchter mal darüber informieren, sonst bräuchte man ja keinen Vertrag machen. Das der Hund in der Familie gelebt hat und letztendlich Beiden gehört hat spielt doch gar keine Rolle. Sie war Vertragspartner und gut ist.
Traurig finde ich nur, dass sich die meisten Züchter ihre Verträge leider nicht von Anwälten ausfsetzen lassen oder wenn es dann zum Fall der Fälle kommt einfach nicht die finaziellen Mittel haben um so eine Strafe auch durchzusetzen.
Ganz egal was da in dem Vertrag drin steht, eine solche Klause ist unwirksam. Die Frau braucht gar nix machen.
Der Züchter hat Null, also keinerlei Rechte mehr am Hund. Mein Freund ist im Zivielrecht tätig, und genau solche Fälle hat er immer mal wieder aufm Tisch. Drei mal darfst du raten, wer da als Verlierer nach Hause geht.PS:
Anwälte sind auch nicht immer im Recht, und gute rechtssichere Verträge sind auch bei denen eher eine Seltenheit. -
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nancy111280,
sag deiner Freundin, sie soll sich zurücklehnen und rein gar nichts machen. Sie braucht zunächst keinen Anwalt.
Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, dann kann sie sich einen Anwalt als Unterstützung dazu holen. Ein Muss ist das nicht, da der Züchter mit einer solchen Klage nicht durchkommen wird.
Gewagter Rat, wenn man den Vertrag nicht mal ansatzweise gelesen hat.So weiß man z.B. nicht mal, ob die Klausel formularmäßig verwendet wird und daher einer Inhaltskontrolle standhalten muss oder ob dies nicht der Fall ist.
Zudem gibt es das Abstraktionsprinzip, d.h. der Eigentumerwerb hängt nicht von irgendeinem Vertrag ab, die Übereignung mag also durchaus rechtens gewesen sein, sorgt aber nicht automatisch dazu, dass man vor etwaigen Schadensersatzansprüchen aus Vertrag geschützt ist.
Ebenso besteht das Risiko, dass man in Verzug gerät, sofern der Anspruch in der Tat (teilweise) begründet ist, das ist auch der Grund, warum Anwälte fast immer eine Frist setzen.
Deshalb halte ich es für sehr fragwürdig als Laie einen solchen Rat zu geben, nur weil man mal etwas von einem Juristen dazu gehört hat.
Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass rechtliche Fragen nicht immer so einfach und eindeutig sind, sondern von unterschiedlichen Faktoren abhängen, und vor allem auch, dass viele Fälle einfach dadurch deutlich komplizierter geworden sind, dass die Leute erst so spät zum Anwalt sind.
Das Schreiben wird noch keine Klageschrift sein, ist sich die Gegenseite aber ihrer Seite sicher, wird diese gewiss folgen und spätestens dann braucht man ohnehin einen Anwalt, da würde ich für meinen Teil mich lieber vorher schonmal beraten lassen, auch um die Klageerhebung möglicherweise auch durch ein anwaltliches Schreiben abwenden zu können. -
Ich kenne das Vorkaufsrecht so ( aus dem Immobilienbereich) dass der Verkaüfer einen Vertrag und Kaufpreis verhandelt ...und dass der, der das Vorkaufsrecht hat, zum verhandelten Verkaufspreis einsteigen kann.
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@ Lockenwolf
Natürlich spielt das eine Rolle. Wenn man sich als Ehepaar einen Hund holt, holt man ihn "gemeinsam". Irgendjemand muss so einen leidigen Vertrag aber nunmal unterzeichnen. Wenn die getrennten Ehepartner dann zum Wohle des Tieres entscheiden bei der Trennung, und derjenige ihn nimmt der den besseren Kontakt zum Tier hat, weiß ich nicht was aus Sicht des Züchters dagegen sprechen sollte - abgesehen davon das er auf zusätzlichen Profit aus ist.
Ich habe Gott sei Dank noch so viel Glauben an das deutsche Rechtssystem, dass ein anständiger Richter das auch so sieht. -
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@ Lockenwolf
Natürlich spielt das eine Rolle. Wenn man sich als Ehepaar einen Hund holt, holt man ihn "gemeinsam". Irgendjemand muss so einen leidigen Vertrag aber nunmal unterzeichnen. Wenn die getrennten Ehepartner dann zum Wohle des Tieres entscheiden bei der Trennung, und derjenige ihn nimmt der den besseren Kontakt zum Tier hat, weiß ich nicht was aus Sicht des Züchters dagegen sprechen sollte - abgesehen davon das er auf zusätzlichen Profit aus ist.
Ich habe Gott sei Dank noch so viel Glauben an das deutsche Rechtssystem, dass ein anständiger Richter das auch so sieht.
Der Ex hat den Hund aber weiterverkauft. Das ist das Problem. -
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Genau. Bis zum Verbleib beim Ex hätte ich gar kein Problem aber selbst sowas teilen uns unsere Welpenkäufer eigentlich irgendwie kurz mit. Aber dann einfach mal weiterverkaufen finde ich daneben. Klar die Freundin kann hier nichts dafür aber sie hätte den ganzen Schlamassel durch einen Anruf oder eine Mail ja vermeiden können.
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Okay, das hab ich wohl überlesen.
In dem Fall sorry.
Dann stellt sich allerdings die Frage inwiefern die Betroffene davon ausgehen konnte. Ich kann mir nicht vorstellen das gegen sie entschieden würde, wenn sie im Interesse des Tieres gehandelt hat und vom guten Willen ihres Ex-Mannes ausgegangen ist... -
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Gewagter Rat, wenn man den Vertrag nicht mal ansatzweise gelesen hat.So weiß man z.B. nicht mal, ob die Klausel formularmäßig verwendet wird und daher einer Inhaltskontrolle standhalten muss oder ob dies nicht der Fall ist.
Zudem gibt es das Abstraktionsprinzip, d.h. der Eigentumerwerb hängt nicht von irgendeinem Vertrag ab, die Übereignung mag also durchaus rechtens gewesen sein, sorgt aber nicht automatisch dazu, dass man vor etwaigen Schadensersatzansprüchen aus Vertrag geschützt ist.
Wo siehst du denn einen Schadensersatzanspruch, wenn die Klausel, die dem Anspruch vorangeht als Grundlage nichtig ist? Wird schwer einen Schadensersatz durchzusetzen, der rein rechtlich gar keine Basis hat.
ZitatEbenso das Risiko, dass man in Verzug gerät, sofern der Anspruch in der Tat (teilweise) begründet ist, das ist auch der Grund, warum Anwälte fast immer eine Frist setzen.
Deshalb halte ich es für sehr fragwürdig als Laie einen solchen Rat zu geben, nur weil man mal etwas von einem Juristen dazu gehört hat.
Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass rechtliche Fragen nicht immer so einfach und eindeutig sind, sondern von unterschiedlichen Faktoren abhängen, und vor allem auch, dass viele Fälle einfach dadurch deutlich komplizierter geworden sind, dass die Leute erst so spät zum Anwalt sind.
Das Schreiben wird noch keine Klageschrift sein, ist sich die Gegenseite aber ihrer Seite sicher, wird diese gewiss folgen und spätestens dann braucht man ohnehin einen Anwalt, da würde ich für meinen Teil mich lieber vorher schonmal beraten lassen, auch um die Klageerhebung möglicherweise auch durch ein anwaltliches Schreiben abwenden zu können.Es ist doch völlig egal wie der Vetrag geschlossen wurde. Und egal wie er formuliert wurde, solang es ein regulärer standartmäßiger Kaufvertrag ist, wovon ich hier mal ausgehe, ist die Klausel schlichtweg nichtig.
Und warum soll ich dem Urteil eines Richters nicht trauen? Die Akten dazu, durfte er mir natürlich nicht zeigen, aber ich kann ja wohl davon ausgehen, dass Jemand nicht einfach mal so Richter wird, demnach also eine "spezielle" Quallifizierung aufweist, und vermutlich in vielerlei Dingen eine ganz andere Sichtweise auf solch rechtliche Fragen hat. Glaub mir, mein Bild zu unserem Rechtsystem hat sich echt gewandelt, und ich frage bei solchen Aussagen "Klausel ist nichtig" wirklich genau nach.In einem Punkt geb stimme ich dir aber zu. Nicht immer ist alles wirklich sonnenklar in Rechtsangelegenheiten. Aber oft machen die Leute und auch Anwälte sich das Leben einfach nur schwer.
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Genau. Bis zum Verbleib beim Ex hätte ich gar kein Problem aber selbst sowas teilen uns unsere Welpenkäufer eigentlich irgendwie kurz mit. Aber dann einfach mal weiterverkaufen finde ich daneben. Klar die Freundin kann hier nichts dafür aber sie hätte den ganzen Schlamassel durch einen Anruf oder eine Mail ja vermeiden können.
Sie wusste aber doch bis zu dem anwaltlichen Schreiben selber nichts davon.
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Sie wusste aber doch bis zu dem anwaltlichen Schreiben selber nichts davon.
aber sie hätte doch mal nach der Trennung Piep sagen können: "haben und getrennt- Hund wohnt bei meinem Ex" gut wäre es gewesen und sie wäre raus aus der Geschichte.
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