Züchter fordert Vertragsstrafe...
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aber sie hätte doch mal nach der Trennung Piep sagen können: "haben und getrennt- Hund wohnt bei meinem Ex" gut wäre es gewesen und sie wäre raus aus der Geschichte.
Glaubst du? der Hund war doch immer noch ihrer? -
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Also mal ehrlich, wer denkt denn nach 5 Jahren noch daran dem Züchter solche Dinge zu melden?
Nicht jeder hat dauerhaft sein Leben lag Kontakt zum Züchter. Ich würde eine solche Meldung vermutlich auch nicht machen. Das geht den Züchter ja nichts an wie meine aktuelle Lebenssituation ist, solange es dem Hund gut geht.Ich denke bei der Sache hier, will der Züchter mal schön abkassieren.
Diese Klausel wurde ja nur in solche Verträge mit aufgenommen, um zu verhindern, dass die Hunde in schlimmen Verhältnissen landen, oder anderweitig für teures Geld verhöckert werden. Dabei ging es in erster Linie nicht um Privatpersonen, die sich nach Jahren trennen und der Hund bei einem der beiden bleibt. Bekloppter Züchter, der hieraus eine solche Sache macht. Ich finds komisch und befremdlich. Und deshalb lässt mich nur reine Geldgier dahinter sehen. -
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Also mal ehrlich, wer denkt denn nach 5 Jahren noch daran dem Züchter solche Dinge zu melden?
Nicht jeder hat dauerhaft sein Leben lag Kontakt zum Züchter. Ich würde eine solche Meldung vermutlich auch nicht machen. Das geht den Züchter ja nichts an wie meine aktuelle Lebenssituation ist, solange es dem Hund gut geht.Ich denke bei der Sache hier, will der Züchter mal schön abkassieren.
Diese Klausel wurde ja nur in solche Verträge mit aufgenommen, um zu verhindern, dass die Hunde in schlimmen Verhältnissen landen, oder anderweitig für teures Geld verhöckert werden. Dabei ging es in erster Linie nicht um Privatpersonen, die sich nach Jahren trennen und der Hund bei einem der beiden bleibt. Bekloppter Züchter, der hieraus eine solche Sache macht. Ich finds komisch und befremdlich. Und deshalb lässt mich nur reine Geldgier dahinter sehen.Das kann schon sein, es kann aber auch sein, dass das Tier vielleicht bei jemandem gelandet ist, der damit züchtet und der ursprüngliche Züchter ist darüber verärgert oder oder oder. Wer weiß das schon aus einem Forum.
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Ich denke, es gibt einige Züchter, die Hunde aus ihrer Zucht aus Tierheimen oder was weiß ich wo wegholen konnten, teilweise noch auf eigene Kosten. Dass diese sich absichern kann ich verstehen. Ich weiß, dass sowas wie diese Schutzvertragsklauseln unwirksam sind, eben weil ein Kaufverrag abgeschlossen wurde, aber sonst wären ja auch Vereinbarungen wie "steht kostenlos für einen Deckakt zur Verfügung" oder "ist im Mitbesitz des Züchters" unwirksam.
Ich würde den Ex mal auffordern, dass er sich beim Züchter meldet und das richtig stellt. -
Warum konnte der Ex den Hund überhaupt einfach abgeben, wenn sie die Besitzerin ist? Geht das echt so einfach?!
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Warum konnte der Ex den Hund überhaupt einfach abgeben, wenn sie die Besitzerin ist? Geht das echt so einfach?!
Lass mal deinen Hund von wem anders ins Tierheim geben und versuch dann, den wiederzubekommen.
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Ich als Ex- Pflegestelle kann das Verhalten der Züchterin verstehen.
Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass der Hund nicht an Dritte weitergegeben werden soll ohne eine 'Genehmigung' zu bekommen, dann sollte man sich daran halten, pupsegal ob die Klausel nun tatsächlich wirksam oder nichtig ist!
Das ist eine Sache des Vertrauens und der Höflichkeit.
Mit 'Oh, wusste ich nicht' lässt es sich nur schwer rausreden. Sie hat der Vertrag unterschrieben, also muss sie ihn auch gelesen haben. Ergo gelesen haben, dass vor Abgabe an Dritte die Züchterin kontaktiert werden sollte!
Die Abgabe an Dritte fängt bei mir persönlich schon bei der Abgabe des Hundes an den Expartner an, nicht erst dort wo der Hund an Fremde abgegeben wird.
Ich habe diese Klausel ebenfalls in zwei Verträgen eingebaut. Ich weiß nicht ob sie gültig ist, aber ich weiß, dass beide Endstellen mir allein aus Höflichkeit heraus bei jedem schiefen Pupser bescheidgeben.
So gehört sich das nämlich, wenn es abgemacht ist. Und da ist es egal ob rechtlich standhaft oder nicht..
Ich kann mir auch vorstellen, dass die Züchterin ihre Drohung nicht wirklich durchsetzen will, aber 'eine Lektion erteilen' möchte.
Nichts für Ungut, aber wenn es um ein Lebewesen geht sollte man sich immer ganz genau informieren- besonders wenn Papierkram dabei ist.Ich kann nur dazu raten die Züchterin zu kontaktieren und ihr die eigene Sicht der Dinge zu erklären.
Man sieht ja, dass allein hier auf drei Seiten absolute Uneinigkeit darüber herrscht ob die Klausel rechtlich okay ist oder nichtig.. wie das Ganze mit Anwälten dann den Lauf nimmt will ich mir garnicht vorstellen.. -
Das sieht nach reiner Geldmacherei aus.
Nach 5 Jahren sag ich keinem Züchter mehr, das der Hund bei meinem Ex lebt.
Meine jetzige Lebenssituation geht den ja gar nix an.
Solche Klauseln sind null und nichtig. -
Meines Wissens nach gelten solche Regeln/Vereinbarungen nur im Tierschutz als anerkannt und gültig.
Wie schon geschrieben wurde ist man ab Datum des abgewickelten Kaufes Eigentümer (mehr wert als Besitzer) des Objektes Hund. Er gehört zu 100% Dir.
Von einem Richter oder sonst wen ist meine Aussage aber nicht belegt. Mein Wissen habe ich durch Gespräche mit Leuten, unter anderem Züchter selber, erlangt.
Grüsse, Nina
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Na ja, wenn da nur steht "darf ohne Genehmigung des Züchters nicht weiterverkauft werden" ist das mW nicht gültig.
Sobald aber Konventionalstrafen ins Spiel kommen ... Spätestens wenn ein Vorkaufsrecht mit Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung im Vertrag steht ... Dann sieht die Sache wieder anders aus. Dann sind die Kaufverträge idR individuell und dann sollte man schon einen Anwalt den Vertrag durchlesen lassen und nicht einfach sagen "ist ungültig".
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