Züchter fordert Vertragsstrafe...

  • Der KV ist und bleibt das ausschlaggebende Dokument in diesem Fall!


    Luna77 ja es gibt genug Menschen die einen Besitzerwechsel nicht nur beim Züchter, sondern auch beim zuständigen Verband bekannt geben, auch nach mehreren Jahren, wobei es sich hier wie von der TS geschildert, nicht um einen Zeitraum von 5 Jahre handelt ;)

  • Der Vertrag ist natürlich nicht nichtig, wenn dieser individuell verfasst wurde und kein Formularvertrag ist. Da kann einer von 20.000 Richtern anderer Meinung sein, dann muss die Freundin das Glück haben an diesen Richter zu gelangen.
    Man kann mit einem Vertrag alles regeln, dafür sind ja Verträge da. Trotzdem ist es schwierig darüber hier was zu sagen ohne den Vertrag zu kennen, es ist für mich ja schon fraglich welche der beiden Handlungen schon den Schadensersatz hervorrufen sollen, die Abgabe an den Ex-Partner oder der Weiterverkauf des Ex-Partners.
    Und ich für meinen Teil halte hohe Vertragsstrafen für richtig, nicht um abzukassieren, sondern um abzuschrecken.
    Und man sollte immer überlegen, was passiert, wenn man sich trennt. Deswegen darf bei mir auch nur derjenige unterschreiben, der auch bei Trennung den Hund behalten würde. ich mache auch keine Verträge auf 2 Personen, weil auch da Streit bei Trennung vorprogrammiert ist.
    Man sollte immer und zu jeder Zeit alles, was man unterschreibt, verstehen und verinnerlichen, ansonsten steht man halt blöd da.

  • Letztes Jahr war ich mit genau der Frage beim Anwalt.
    Es ging zwar um ein Tierschutzvertrag, aber die gleiche Klausel.
    Ich wollte nur wissen, ob der Hund tatsächlich dahin zurück müsste, wenn ich ihn dann abgeben wollen würde. Was natürlich nicht passiert :D
    Die Anwältin sagte nach einigen Recherchen,
    dass die Klausel unwirksam ist.
    Wenn ich eine Sache kaufe, für die Sache Geld bezahle, dann geht die Sache in meinem Besitz über!
    Wenn ich ein Auto kaufe, darf ich es auch verkaufen, an wen ich will.
    Punkt!
    Natürlich kann man aus Nettigkeit sowas weitergeben an den Züchter, aber weder hat er ein Recht auf den Hund, noch auf meine Lebensgeschichte!

  • Zitat

    Genau. Bis zum Verbleib beim Ex hätte ich gar kein Problem aber selbst sowas teilen uns unsere Welpenkäufer eigentlich irgendwie kurz mit. Aber dann einfach mal weiterverkaufen finde ich daneben. Klar die Freundin kann hier nichts dafür aber sie hätte den ganzen Schlamassel durch einen Anruf oder eine Mail ja vermeiden können.


    Also echt - der Hund gehört ihr, also kann sie ihn auch weiterverkaufen, wenn sie möchte, und an wen sie möchte. Der Züchter kann gucken, daß er den Hund möglichst verantwortungsvollen Menschen anvertraut, aber irgendwo hört die Eingreif-Möglichkeit ins Privatleben anderer Leute einfach auf. Ich selbst würde meinen Hund, der mir am Herzen liegt und den ich notgedrungen abgeben müßte (ich würds nie tun, aber wenn, dann nur dem Hund zuliebe!), lieber selbst weitergeben, als dem Züchter zurückgeben, ganz einfach, weil ich dann selbst denjenigen aussuchen kann, dem ich meinen Hund anvertrauen möchte. Beim Züchter habe ich keinerlei Einfluß darauf, wo der Hund letztendlich landen würde - betrachte es doch mal von der Seite.... (mir wär eh keiner gut genug für meine Wuffs *gg)


    Abgesehen davon - wenn in einer Zugewinngemeinschaft einer den Vertrag unterschreibt, könnte ich mir vorstellen, daß es ziemlich schwierig werden könnte, wenn der andere Partner den Hund mitnimmt, hier eine Weitergabe zu unterstellen - der Hund könnte dann evtl. beiden gehören...


    Anstelle der Freundin würde ich einen Brief an diesen Züchter schreiben, á la "ich habe unseren Hund nicht weitergegeben, wenden Sie sich vertrauensvoll an meinen Ex-Mann unter folgender Adresse:.... Ich betrachte die Angelegenheit hiermit als erledigt." Vielleicht noch die nette Info dazu, daß man nun alleinerziehend ist, kein Kontakt mehr zum Mann besteht, und der dezente Hinweis zwischen den Zeilen, daß man finanziell jetzt genug zu tun hätte, und eh nix zu holen sei bei mir (das ist aber kein Rechtstipp! *gg Aber ich hab die Erfahrung gemacht, daß man mit ein wenig Bestimmtheit manchmal solche Frechheiten schneller stoppen kann als mit irgendwelchen Rechtfertigungen, mit denen man sich selbst in die Verteidigungs-Position bringt).


    Und für die, die sich beschweren, daß die Freundin der Züchterin nicht Bescheid gegeben hat: ich könnte mir vorstellen, daß man in der Situation einer schmerzhaften Trennung, die noch dazu einhergeht mit der Trennung vom Hund, und nach der man alleine dasteht und erstmal mit dem Alltag kämpfen muß, um wieder auf die Füße zu kommen, bis sich alles eingespielt hat, echt Besseres zu tun hat, als daran zu denken, Außenstehenden irgendwelche Infos über die Trennung zukommen zu lassen, und wo der Hund jetzt verbleiben wird!

  • Wenn die Frau eh kein Geld hat, muss das der Züchter einklagen. Das geht vor Gericht. Dann Eidesstattliche Erklärung, dass nix zu holen ist, tja, da hatte der Züchter außer Spesen immer noch nichts. Der muss den Gerichtsvollzieher veranlassen.


    Ich bin kein Anwalt, aber als ich mich für nen gebrauchten Hund interessiert habe, gab es auch Theater mit dem Züchter. Die Besitzerin ging zum Anwalt. Diese Kaufverträge mit den Klauseln würden angeblich nichts taugen, der Hund gehöre ihr und sie dürfe verkaufen, an wen sie wolle. Es war so wirr, ich hab die Finger weggelassen.

  • Zitat

    Beim Züchter habe ich keinerlei Einfluß darauf, wo der Hund letztendlich landen würde - betrachte es doch mal von der Seite.... (mir wär eh keiner gut genug für meine Wuffs *gg)


    Als Züchter mache ich mir bei der Abgabe der Welpen schon nen riesen Kopf wo die kleinen hingehen. Und wenn sie dann ausgezogen sind will ich dass es ihnen wirklich ein Leben lang gut geht. Und zumindest wir sehen uns in der Lage auch nach längerer Zeit einen Hund zurückzunehmen. Es sind, egal wie alt sie sind unsere Babys- alle! Es muss ja auch nicht immer gleich darum gehen einen Verkauf an einen dritten zu verhindern aber mal will eben einfach wissen was mit den Hunden passiert, vielleicht auch einfach nur bei der Vermittlung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
    Als ich Andiamo bekam war auch von Beginn an klar, dass ihn seine Züchterin im Notfall immer zurücknehmen würde und ich vertraue ihr da auch denn ganz ehrlich? ich würde nur bei einem Züchter kaufen wo ich meinen Hund auch ohne Bauchweh in Betreuung geben würde. Baccio, der Bub meiner Grosseltern, wurde von genau dieser Züchterin dann auch nach fast einem Jahr wieder aufgenommen und an meine Grosseltern vermittelt.


    Diese Klauseln sind oft rechtlich unwirksam aber ich selbst halte es auch für anständig mich im Falle des Falles bei meiner Züchterin zu melden. Eine Trennung ist sicher schlimm aber irgendwann kommt man zur Ruhe und kann doch mal anrufen- sprechenden Menschen ist eigentlich durchaus immer zu helfen.


    Man will als Züchter einfach nur dass es den Hunden gut geht!

  • Vorkaufsrecht heisst nicht, dass der/die Züchter Recht darauf haben den Hund zurückzukaufen!


    Schenkung? Hat deine Freundin ihrem Ex zu noch verliebten Zeiten den Hund vielleicht 'beweisbar' (was schwer beweisbar sein dürfte!) geschenkt?

  • @ Luna77
    Woher weißt du denn so genau, dass hier im vorliegenden Fall die Klausel nichtig ist?
    Wir wissen hier so wenig, haben nicht mal den Kaufvertrag mit der genauen Formulierung gelesen, da bin ich mir sicher, dass sich nicht mal meine Zivilrechtsprofessoren eine so eindeutige Aussage dazu machen würden, obwohl oder eher doch gerade weil die viel Ahnung auf dem Gebiet haben ;)
    Es hat schon seinen Grund, wenn es heißt, dass die Standardantwort eines Juristen auf eine Rechtsfrage wäre: "Es kommt drauf an."


    In Mietverträgen sind z.B. die Klauseln zu Schönheitsreparaturen meist nichtig, das wurde auch schon mehrfach vom BGH bestätigt, jedoch ist deshalb noch lange nicht jede Klausel zu Schönheitsreparaturen in einem Mietvertrag ungültig. Auch wenn es schwierig sein mag, eine solche gültige Klausel zu formulieren, so ist es doch nicht ausgeschlossen.


    Man weiß nicht, ob hier überhaupt eine formularmäßige Klausel vorliegt, die deshalb der Inhaltskontrolle unterliegt oder ob die Formulierung nicht z.B. handschriftlich beigefügt wurde.
    Ebenso kennt man den genauen Wortlaut nicht, deshalb grenzt es für mich schon an Hellseherei zu sagen, dass diese Klausel eindeutig nichtig ist.
    Gestern in einer Zivilrechtsveranstaltung meinte die Dozentin übrigens noch, dass es nicht besonders clever wäre, wenn ein Anwalt so eindeutig den Ausgang des Verfahrens voraussagt, ein Anwalt würde sich nämlich bei solchen Äußerungen schnell schadensersatzpflichtig machen, wenn es doch in die Hose geht.


    Auch ist es nicht sonderlich relevant, was ein Richter dazu meint, ich weiß nicht, inwieweit du dich wirklich in der Juristerei auskennst, aber in der Rechtswissenschaft ist so viel umstritten und das sind definitiv auch Fachleute, die zum Teil sehr unterschiedliche Meinungen vertreten.
    Ich weiß auch nicht, inwieweit es Urteile zu dem Thema gibt, so brennend interessiert es mich im Moment nicht, als dass ich das recherchieren wollte, aber wirklich relevant wäre nur ein Urteil vom BGH dazu. Ein Urteil von einem Amtsgericht sagt im Endeffekt nichts aus, es sei denn der Prozess wird vor dem gleichen Gericht geführt.


    Ich persönlich halte die Klausel, so wie sie hier beschrieben wurde, auch für fragwürdig und habe meine Zweifel, dass z.B. die Höhe der Vertragsstrafe im Verhältnis zum Kaufpreis gerechtfertigt wäre, trotzdem bin ich nicht in der Lage zu beurteilen, inwieweit die Klausel wirklich nichtig ist und würde es auch nie tun, da mir die Leute Leid tun, die sich in solchen Foren rechtlichen Rat suchen, darauf hören und die Rechtslage dann doch ganz anders ist.

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