Züchter fordert Vertragsstrafe...
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Da bin ich mal gespannt, ob Rechtsberatung eingeholt wird und wie sowas ausgeht.
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Es heisst nicht umsonst "Vor Gericht und auf hoher See biste in Gottes Hand"
Richter A kann ohne weiteres sagen das das nichtig ist Richter B dagegeb nickt die volle Vertragsstrafe ab und Richter C sagt "ist so und soviel Schaden entstanden den musste ersetzen"
Mal davon ab, wenn ich nen Vertrag unterschreibe dann les ich mir den doch durch und unterschreibe den nur wenn ich gewillt bin den auch voll zu erfüllen
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Zitat
Mal davon ab, wenn ich nen Vertrag unterschreibe dann les ich mir den doch durch und unterschreibe den nur wenn ich gewillt bin den auch voll zu erfüllen
stand bestimmt im Kleingedruckten -
Ich bin da auch drauf gespannt Manu deshalb schrieb ich ja schon auf der ersten Seite, dass ich das sehr interessant finde.
Die Klausel Vorkaufsrecht schliesst einen Verkauf an Dritte nicht aus und ich mutmaße, dass sich der/die Züchter überwiegend als Absicherung ihrer Aufzucht einen vertraglichen Passus in den Verträgen wünschen. (in den jeweiligen KV meiner VDH Hunde ist keine konventionalträchtige Klausel enthalten, im KV meines Hundes aus Amerika schon, aber der Ami hat ja auch die Wegelagerei erfunden :p).
Eine sehr gut befreundete Weimaranerzüchterin sagt immer, vertragliche Sicherheit zu 100% gibt es nicht, auch nicht, wenn die Verträge von Anwälten formuliert wurden, am sichersten & liebsten sei ihr noch immer ein gut pflegender Kontakt zu den Welpenkäufern.
Aber wie zigfach genannt, inhaltlich ist hier nur der KV über den Wuffel entscheidend.
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Du würdest dich wundern wieviele Leute gar nicht lesen was sie da unterschreiben! :)
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Zitat
Du würdest dich wundern wieviele Leute gar nicht lesen was sie da unterschreiben! :)
Und wieviele mehr nicht verstehen was sie gelesen haben und dennoch unterzeichnen
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Zitat
Du würdest dich wundern wieviele Leute gar nicht lesen was sie da unterschreiben! :)
Dummheit schützt vor Strafe nichtaber ok, wird OT
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Ich weiss es auch nicht, ob solche Formulierungen tatsaechlich vor Gericht Gueltigkeit haetten. Ich wuerde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.
Aber ich habe in Geordys Vertrag solch eine Formulierung und in Finlays Vertrag einen 9-zeiligen Absatz zu einer moeglicherweise noetig werden Weitergabe des Hundes. Bei Finlays Zuechterin bin ich mir irgendwie auch recht sicher, dass sie ihre Vertraege "in trockenen Tuechern hat", ist allerdings hauptsaechlich ein Bauchgefuehl.
Waere ich in der Lage, meine Hunde abgeben zu muessen, waere der Zuechter auch definitiv mein erster Ansprechpartner, Vertrag hin oder her. Der Zuechter sitzt doch viel eher an der "Quelle", was geeignete Interessenten angeht. Ich waere bei meinen Zuechtern absolut sicher, dass sie im Interesse des Hundes die beste Wahl treffen.
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Zitat
......Man will als Züchter einfach nur dass es den Hunden gut geht!
Das kann ich vollkommen verstehen - habe früher Sittiche gezüchtet, und genau deswegen dann aufgehört. Man hatte einfach irgendwann keinen Einfluß mehr darauf, wie die gehalten wurden, sei es ohne Freiflug im zu kleinen Käfig, oder wohin die weitergegeben wurden, oder ob der Halter den handzahmen Vogel beim Käfigputzen im Garten auf der Schulter trug, von wo er dann eben doch mal entflog... Und dann noch mich gefragt, ob er nen neuen von mir kriegt.... *hust.... (ne - besimmt net....)
Ich find´s ja gut, wenn ein Züchter sich auch weiterhin um die vom ihm gezüchteten Hunde kümmert bei Bedarf. Meine Verkäufer (von Biene) haben sich überhaupt nimmer gekümmert, sind auch per Mail/Telefon offenbar nimmer erreichbar. Gut, das war von privat, kein richtiger Züchter, ist nochmal was Anderes. Aber die wissen daher nicht mal, daß der Hund zum Rettungshunde ausgebildet wurde und richtig arbeiten darf....
Aber z.B. bei Bossi, da hab ich anhand des Impfpasses über den ehem. "Impf-Tierarzt" ausfindig gemacht, wo der herkam, und die Leute informiert, daß er jetzt bei mir ist, und es ihm gut geht, die haben sich auch gefreut, v.a. als ich von der bestandenen BH berichten konnte. Sogar seine Schwester dort hab ich kennenlernen dürfen.
In mir sträubt sich nur ein bißchen was gegen diesen Zwang, den Hund an den Züchter zurückgeben zu müssen vertragsgemäß. Denn wenn der Züchter mir vertraut hat, als er mir den Hund gegeben hat, warum nicht auch dann, wenn ich selbigen weggeben müssen würde.... Naja - wahrscheinlich sind trotzdem schon genügend Züchterhunde im Tierheim gelandet, kann das schon irgendwie verstehen.... *nachdenk....
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network das kommt auch noch dazu!
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