VDH Zuchtrüde- gibt es "Deckauflagen"

  • Der VDH hatte nie ein Monopol, im Sinne von Post oder Telekom, ich weiß auch nicht was das heißen soll.



    Ich weiß auch nicht, welcher Dissidenzverein strengere Richtlinien hat als sein VDH Pendant, aber gut, dass geistert zwar schon ewig rum, konkrete Beispiele habe ich noch keine bekommen. Mir fallen da ein paar Gebrauchsrassen ein, aber das wars auch schon.


    Wie immer ist die Sache doch die, wie schon zuvor erwähnt, wo kein Kläger, da kein Richter. Es mag ja Zuchtvereine geben, die das Dulden , aber so richtig erlaubt ist es eigentlich nicht. Zumal man ja auch grundsätzlich erstmal beweisen muss, dass es wirklich dieser Rüde war der gedeckt hat.


    Im SV (wobei der ja bei der VDH Zuchtordnung erstmal aussen vor ist) bin ich mir nicht sicher, wie die offizielle Aussage dazu ist (wobei ich denke, dass die da auch offiziell nichts anderes Sagen.. man muss sich ja wohl sogar entscheiden ob der Rüde im RSV oder SV deckt), aber ich weiß, dass es in der Praxis normalerweise kein Problem ist, wenns eben ein "Unfall" war. So geschehen, wenn bei der DNA Überprüfung raus kommt, dass der eingetragene Vater nicht der Vater ist und ein anderer Rüde aus der Datenbank zugeordnet werden kann.

  • Und im DMC gab's bei dem Fall 'eingetragener Ruede ist nicht der Vater' schoen Aerger :hust:



    Und was das mit Monopolstellung zu tun hat, erschliesst sich mir nicht. Abgesehen davon kenne ich keinen einzigen Deckruedenbesitzer, der seinen Rueden in einem Dissidenzverein decken lassen wuerde..

  • Zitat

    Und im DMC gab's bei dem Fall 'eingetragener Ruede ist nicht der Vater' schoen Aerger :hust:



    Und was das mit Monopolstellung zu tun hat, erschliesst sich mir nicht. Abgesehen davon kenne ich keinen einzigen Deckruedenbesitzer, der seinen Rueden in einem Dissidenzverein decken lassen wuerde..



    Wenn mans Streng nimmt, ist ja auch der KNPV schon quasi "Dissidenz" (Wenn man davon ausgeht, dass da jeder nicht FCI Verein zu zählt) und das da ein gewisser Austausch stattfindet, ist ja schon fast normal.

  • Argh das oben war falsch. Es gab Aerger weil der Ruede x nicht den eingetragenen Vater hat, sondern einen der nicht zuchttauglich ist. Und das hatte Auswirkungen auf alle Nachkommen des Rueden x (werden wie papierlose Hunde behandelt)..



    Ja ist er auch. Wobei der eine Ausnahme darstellen duerfte. Aber stimmt, ich kenn ein paar (wenige) Hunde die sowohl dort als auch in den FCI-Vereinen decken. Das sind aber nicht viele, vorallem da die drueben eh weniger die IPO-Hunde wollen.
    Allerdings laeuft es da meist andersrum. Die Rueden stehen im Ausland, machen KNPV, decken dort und bekommen die Zulassung fuer die deutschen RZV durch die jeweiligen Bestimmungen. Ich wuesste gerade keinen deutschen Hund, der in DE lebt, hier die ZZL hat und zusaetzlich im KNPV deckt..

  • Zitat

    Ich dachte, der VDH hat seine Monopolstellung verloren :???: ?


    Welche Monopolstellung?


    2002 hat der ANCE (europäischer Club für Neufundländerzucht und Wasserarbeit) versucht beim Kartellamt gegen den VDH zu klagen. Grund, der VDH ließ keine Dissidenzhunde auf seinen Ausstellungen zu und untersagte seinen Mitgliedern das Ausstellen bei der Dissidenz.


    Die Klage wurde mit dem Angebot des VDH und seiner RZV, Dissidenzhunde könnten nach phänotypen Bestimmung in ein dem Zuchtbuch des jeweiligen Vereins anhängendes Register eingetragen werden und somit auf FCI/VDH Ausstellungen gemeldet werden, abgewiesen.


    Seit 2005 versucht der ANCE nun auch die Zuchthoheit der RZV per Klage vor dem Kartellamt aufzuweichen.
    Sein Ziel, Anerkennung ihrer Ahnentafeln und somit Erlaubnis der Verbandsübergreifenden Zucht. Das Argument ist, die FCI erkennt die Ahnentafeln der Nicht-FCI Mitgliedsstaaten USA, Kanada, England an und müsse daher auch die
    ANCE Ahnentafeln anerkennen.


    Bis heute ist das Kartellamt zu keinem Entschluß gekommen.


    Mag sein, daß der eine odere andere Verein stillschweigend darüber hinweg sieht, da die Welpen ja ins Zuchtbuch der Dissidenz eingetragen werden und dieses deshalb nie zum VDH eingereicht werden muss.


    Grundsätzlich ist das Belegen von Dissidenzhündinnen nach wie vor laut VDH-Zuchtordnung nicht gestattet, da sie über keine in einem VDH-Verein erworbene Zuchtzulassung verfügen und darum als Nichtzuchttauglich gelten.


    Gaby und ihre schweren Jungs

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