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Hmmm... Also wenn mich ein fremder Hund beißen würde, würde ich den Namen auf jeden Fall nennen. Wäre es der Hund meiner Freundin etc., sähe die Welt schon wieder ganz anders aus. :/
Schreckliche Doppelmoral, ich weiß
Ich halte das noch nicht einmal für eine Doppelmoral. Die eigene Freundin wird man vermutlich sehr gut einschätzen, und sich sicher sein können, daß sie aus dem Vorfall die richtigen Konsequenzen ziehen und alles tun wird um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Bei einer fremden Person kann man das nicht. Ich bin absolut niemand der sofort anzeigt oder die Polizei ruft; und ich würde nicht wollen, daß ein Hund in die Mühlen des Ordnungsamtes gerät, der das nicht notwendiger Weise müsste. Aber andererseits würde es mir auch sehr schlecht damit gehen, wenn ich hören würde, daß der Hund der mich oder meinen Hund gebissen hat später noch einmal gebissen und dabei Mensch oder Hund massiv geschädigt, schlimmsten falls sogar getötet hat. Ich würde mir dann schon Gedanken machen, daß ich das hätte unter Umständen mit einer Anzeige hätte verhindern können, weil der Hund dann vermutlich Maulkorb hätte tragen müssen und nicht von der Leine gedurft hätte.
Von daher halte ich das für eine sehr, sehr schwierige Frage. Ich würde sie wirklich vom jeweiligen Einzelfall abhängig machen. Wenn der Halter von sich aus für den verursachten Schaden eintritt und ich den Eindruck habe der Halter ist bereit und in der Lage aus dem Vorfall die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, ist mir absolut nicht an einer Anzeige gelegen. Sollte das nicht der Fall sein, würde ich vermutlich anzeigen.
Interessant finde ich auch die Frage, ob es automatisch dem Ordnungsamt oder Polizei gemeldet wird, wenn man als verletzte Person den Namen des Hundes angibt von dem man gebissen wurde.
Denn ich finde es schon problematisch die Krankenkasse mit den Kosten zu belasten, wenn sie eigentlich über die Hundehalterhaftpflicht abgerechnet werden könnte und eigentlich auch müssten. Hunde sind halt ein Hobby und wenn durch dieses Hobby ein Schaden entsteht sollte auch die Versicherung zahlen bei der diejenigen versichert sind die dieses Hobby teilen und ebenfalls durch diese Versicherung geschützt sind. Ist natürlich extrem blöd, wenn dann gleich eine automatische Meldung erfolgt, die man eigentlich nicht möchte.
LG
Franziska mit Till
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Ich würde so entscheiden:
Mein Fehlverhalten: Hund wird nicht gemeldet.
Kein Fehlverhalten und unbekannter Hund: Gespräch mit dem Hundehalter suchen und alles weitere vom Gespräch abhängig machen.
Kein Fehlverhalten und bekannter Hund: war der Hund die ganze Zeit unauffällig, der Halter um eine gute Hundehaltung bemüht und mit gutem Wissen bestückt, würde ich ein Auge zu drücken und "Gnade walten lassen" Das wäre rechtlich vertretbar; denn jeder Straftäter bekommt eine Bewährungsfrist!
Kein Fehlverhalten und bekannter beissfreudiger Hund mit beratungsresistenden Hundehalter: anzeigen! Gnadenlos!
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Ich würde so entscheiden:
Mein Fehlverhalten: Hund wird nicht gemeldet.
Kein Fehlverhalten und unbekannter Hund: Gespräch mit dem Hundehalter suchen und alles weitere vom Gespräch abhängig machen.
Kein Fehlverhalten und bekannter Hund: war der Hund die ganze Zeit unauffällig, der Halter um eine gute Hundehaltung bemüht und mit gutem Wissen bestückt, würde ich ein Auge zu drücken und "Gnade walten lassen" Das wäre rechtlich vertretbar; denn jeder Straftäter bekommt eine Bewährungsfrist!
Kein Fehlverhalten und bekannter beissfreudiger Hund mit beratungsresistenden Hundehalter: anzeigen! Gnadenlos!
Da bin ich zu 100% bei dir.
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