Übernimmt die Versicherung?

  • Haj Hundehalter,
    .
    heute ist es passiert, trotz Absicherung hat unsere Junghündin (fast 8 Monate, 33cm hoch) einen Fußgänger "erlegt".
    Und das ohne ihn zu berühren! Sie ist kläffend (alter Angsthase) hinter zwei Fußgängern hergegangen. Die sind dann weitergegangen, haben sich nach ihr umgeguckt und sind übereinandergepurzelt.
    Ich war ganz hinten im Garten und habe keine Erklärung, wie Buffy den geschlossenen Gartenbereich verlassen konnte (das Tor war zu). Ob die Kinder (3 und 5 Jahre) sie versehendlich mit rausgelassen haben .... ?
    Egal, ist passiert und einer der beiden offensichtlich Hundeunkundigen hat einen kleinen Kratzer an der Hand und ein Loch in der Jacke (plus dem Schrecken).
    Ich habe den Sturz nicht gesehen. Eine Nachbarin war zugegen, als ich den Hund abgerufen habe und mich nach den Fußgängern erkundigt habe. So wie diese mir den Unfall schilderten, dürfte besagte Nachbarin jedoch keinen Einblick auf den Unfallhergang gehabt haben (das war an der Ecke zu unserem Grundstück).
    Sie sagten, daß Buffy hinter ihnen hergangangen wäre und gekläfft hat (und das kann sie!), sie jedoch nicht erreicht hatte (dazu hat sie auch zuviel Angst, soweit paßt diese Aussage).
    .
    Was meint ihr: Das würde doch von der Haftpflicht übernommen werden, oder?
    Muß mich da noch melden - und natürlich auch nochmal bei den beiden Fußgängern (mit Karte, Schoki und Blumen).
    Ist nur Mist mit dem Hochstufen ... besonders da der Betrag noch innerhalb unserer Selbstbeteiligung liegen dürfte. Ob man sich wohl außerversicherlich einigen könnte ... hm, mal sehen. Ich bin selber gerade noch ein bissel durcheinander.
    .
    VG Bianca

  • Den Geschädigten dürfte es egal sein, ob Du die Versicherung einschaltest oder aus eigener Tasche zahlst. Man ist auch nicht verpflichtet, der Versicherung jeden Schaden zu melden. Solange man das direkt regulieren kann und will, ist doch alles gut.


    LG Appelschnut

  • Zitat

    ein Hochstufen gibt es bei einer Haftpflichtversicherung doch gar nicht oder? Kenne das nur vom Auto.



    Hab ich grad auch gedacht, ist doch kein Auto.
    Ich würde noch mal in die Police schauen, von einer Höherstufung der Haftpflichtversicherung
    habe ich noch nie gehört.

  • Hochstufen git es bei Haftpflichtversicherungen nicht, da gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Kündigen werden sie dir vermutlich nicht, denn dafür ist der Vorgang zu geringfügig, und stellt für die Versicherung kein erhöhtes Risiko dar.


    LG
    Prunus

  • Wenn der Schaden innerhalb deiner Selbstbeteiligung liegt, dann würde ich ihn gar nicht der Versicherung melden, sondern einfach aus eigener Tasche zahlen.
    Das mit den Blümchen und der Schoki finde ich eine sehr nette Idee.

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