Sachkundenachweis bei WSS (Schweizer Schäferhund)

  • Hallo ihr lieben,
    im Frühjahr steht ja bei uns ein WauWau-Zuwachs an. Ein weißer schweizer Schäfer.
    Da ich mich gerade mit Steuer und Haftpflich beschäftige bin ich zwangsläufig darüber gestoßen, das der Deutsche Schäferhund im Gespräch steht, als Listenhund zu gelten?! Das wird wohl noch dauern... Aber da der weiße Schweizer ja vom deutschen abstammt, würde es die auch betreffen, oder??


    Trotzdem was anderes:
    Landeshundegesetz - LHundG NRW § 11 Große Hunde


    (1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.


    (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.


    (3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.


    (4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.


    (5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.


    (6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.


    Da ich 2002 als das Gesetz in Kraft trat nicht volljährig war, habe ich auch keine Erfahrung von 3 Jahre?!?
    Weiterhin bin ich auf nem Hof groß geworden mit Hunden (DSH) und kenne also die Macken auch wenn ich noch keine 18 war. Natürlich waren die Hunde nicht auf mich gemeldet.


    Der weiße Schweizer wird mit Sicherheit über 40cm und auch sehr deutlich über 20kg!


    Ich verstehe nicht, was mir das Gesetz sagen will - muss ich mit ihm dann durch einen Wesenstest wie bei einem listenhund? Klar - kann JEDER Hund gefährlich werden.
    Und wie sieht das mit dem Sachkundenachweis aus?!? Das ist mein erster eigener Hund....
    Wie läuft das ab? ich kann ihn ja schlecht erbringen ohne Hund...


    Meine mutter meinte jetzt - ich solle mir erstmal nen Pudel holen :???: Schöne aussage...
    Gut das ich mein eigener Herr bin.
    Kann mir jemand mal weiter helfen? Ich glaube ich habe nen Brett vorm Kopf :hilfe:
    Alle die ich fragte - sagten sie hätten keinen Nachweis für ihren Hund.

  • Hey... versuche dir mal als Neuling zu helfen ;-)


    Die Einstufung als "Großer Hund" wird sich wohl kaum vermeiden lassen. Chip und Haftpflicht sollte sowieso selbstverständlich sein. Der Sachkundenachweis kann bei Tierärzten oder direkt bei der Stadt gemacht werden. Da du nicht ganz hundeunerfahren bist, sollte der auch kein Problem darstellen. Er besteht aus mehreren Fragen (weiß gerade selbst nicht mehr wieviele) und den auszuwählenden Antwortmöglichkeiten, der vorab aber auch online "geübt" werden kann. Ansonsten dürftest du aus meiner Sicht keine Schwierigkeiten haben :-)


    Hier der Link bezüglich des Sachkundenachweises (darf ich verlinken? :???: )


    http://www.web-based-teaching.de/ben/

  • Hallo,


    das heißt ganz einfach, daß Du eine "kleine" Sachkundenachweis machen mußt.
    Die gilt für alle Hunderassen, die größer als 40 cm sind, und/oder schwerer als 20 kg wiegen.
    Der weiße Schäferhund gehört dazu.


    Die Sachkunde kannst Du beim normalen Tierarzt machen.



    Für einen sogenannten Kampfhund gilt diese Sachkunde nicht.
    Dafür gibt es den "großen" Sachkundennachweis, den man dann beim Ordnungsamt ablegen muß.



    Der Hund muß richtig gekenneichnet sein, also durch den sogenannten Chip.
    Und Du mußt eine Haftpflichtversicherung abschließen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.



    Willst Du einen sogenannten Kampfhund holen, müßtest Du vorab ein Führungszeugnis vorweisen.
    Bei "normalen", aber großen Hunden kann die Behörde so ein Zeugnis verlangen. Ob sie es auch tut, ist eine andere Sache. Da heißt es nur, vorab anfragen.
    So ein Zeugnis kann allerdings auch im Nachhinein verlangt werden.


    Hunde sollten an öffentlichen Plätzen an der Leine geführt werden.



    Wie das mit "Erfahrung" aussieht, kann ich Dir nicht sagen.
    Vorher war es ja eher die Hunde Deiner Eltern. Jetzt willst Du Dir einen eigenen Hund zulegen, wärst also Ersthundebesitzer.
    "Erfahrungen" würdest Du sicherlich nur dann nachweisen können, wenn Du schon mit den Hunden Deiner Eltern in einem Verein gearbeitet und irgendwelche Prüfungen abgelegt hättest.



    Zum Wesentest mußt man mit einem "normalen" Hund nicht.
    Es sei denn, Dein Hund wird in irgendeiner Form auffällig. Sprich aggressiv und beißt andere Hunde.
    Dann wird die Behörde von Dir verlangen können, daß Du mit ihm zum Wesenstest mußt.
    Verhält sich Dein Hund unauffällig und Du hast ihn soweit im Griff, daß nichts passieren kann, mußt Du auch nicht zum Wesenstest.


    Sachkundenachweis kannst Du auch ohne einen vorhandenen Hund machen. Da mußt Du nur beim Tierarzt einige Fragen per Kreuzen machen beantworten, bestimmten Prozentsatz erreichen, bezahlen, und gut ist es.
    Sachkundenachweis hat nichts mit dem Wesenstest zu tun. Das ist eine ganz andere Geschichte.


    Zitat


    Alle die ich fragte - sagten sie hätten keinen Nachweis für ihren Hund.


    Das ist gut möglich.
    Sind die Hunde kleiner als 40 cm und wiegen auch nicht mehr als 20 kg, da brauchen die Halter tatsächlich keinen Sachkundenachweis.
    Wer seinen Hund sportlich führt, egal welcher Größe, wird da auch einen Sachkundenachweis benötigen.



    Solltest Du Dir noch unsicher sein, würde ich bei der Behörde nachfragen.
    Manche haben zu der von Dir geschilderten Gesetzlage noch eigene Regeln aufgestellt, an die sich die Hundehalter zu halten haben.




    Schöne Grüße noch
    SheltiePower

  • Aha :gut: Danke.
    ich wusste nicht das zwischen zwei Sachkundenachweisen unterschieden wird.


    Muss ich den eigentlich machen bevor der Welpe einzieht? Ich denke nicht oder? Also schnellstmöglich nach Welpeneinzug würde ich sagen... Denn den TA sieht man ja beim Impfen/ Wurmen ect. eh noch.


    Hier in der Gegend sind die meisten Hunde leider gar nicht erst gemeldet. Leider im Ländlichen Raum immer wieder anzutreffen was ich definitiv FALSCH finde. :mute:

  • Du bist aus Deutschland nehme ich an ?


    Sachkundenachweis in der Schweiz beeinhaltet Theorie (war bei einer Freundin 4x2h) und eine Pflichtzahl von vier Lektionen in der Hundeschule.


    Wer einen Hund vor 2008 hatte musste nur die Praxislektionen machen wenn er sich einen neuen Hund holt (war ich von betroffen).


    Ist sehr easy :)

  • Unsere Nachbarin hatte, als sie ihren Berner beim Amt angemeldet hatte, Bescheid bekommen, daß sie noch den Sachkundenachweis machen sollte.


    Ich an Deiner Stelle würde schon mal "üben" und dann so schnell wie möglich, kaum das der Welpe da ist, den Nachweis machen.
    Wenn Du es vorher schon machen willst, sollte es auch kein Problem sein. Ist sicherlich etwas streßfreier. :D



    Viel Erfolg!



    Schöne Grüße noch
    SheltiePower

  • Zitat


    Ich an Deiner Stelle würde schon mal "üben" und dann so schnell wie möglich, kaum das der Welpe da ist, den Nachweis machen.
    Wenn Du es vorher schon machen willst, sollte es auch kein Problem sein. Ist sicherlich etwas streßfreier. :D


    Gerade auf dem angegebenen Link mal den Zufallstest gemacht, 100% :D
    Dann sollte ja nix schief gehen, aber die Fragen sind eigentlich für alle soweit bekannt, wer in der Kindheit schon mit Hunden aufgewachsen ist... :lol:


    wie erfahre ich ob ein Tierarzt diesen Test machen darf?
    Anfragen oder kennt jemand nen zentrales Register wo die Stellen benannt sind?

  • Guck dir die Fragen aber dennoch vorher an. Habe letztens den "großen" Sachkundenachweis beim Ordnungsamt gemacht und einige der Fragen sind bezüglich der Antwortmöglichkeiten leider völlig abstrus und schwachsinnig. Da hilft dann nur auswendig lernen anstatt "gesunder Menschenverstand".


    Du musst den 20/40er im übrigen erst dann haben, wenn der Hund auch diese Größe erreicht bzw überschreitet. Sprich du hast bei einem Welpen noch etwas Zeit den zu machen.


    Unabhängig davon waren die Kosten für den SKN beim Ordnungsamt wesentlich günstiger als bei den niedergelassenen Tierärzten. Ich denke die wollen da auch ein bisschen dran verdienen, aber da kannst du dich ja mal bei der zuständigen Verwaltung erkundigen.


    Hier findest du die berechtigten Tierärzte:


    http://www.tieraerztekammer-no…96-sachkundebescheinigung


    LG, Chris

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