NRW Sachkundenachweis für Alaskan Malamute?

  • Hi zusammen, stimmt das wirklich, dass ich in NRW dieses albernen Wischen brauche? Kann ich meine Hündin ohne SKN anmelden, was passiert wenn ich diese Prüfung nicht ablege, muss ich wirklich eine Haftpflicht abschließen und welche Fristen gibt es?


    Wikipedia sagt folgendes:


    Zitat

    Für große Hunde besteht in Nordrhein-Westfalen gemäß Paragraph 11 des Hundegesetzes die Pflicht, die Haltung anzuzeigen sowie als Halter einen Sachkundenachweis zu erwerben, wenn der Halter nicht mindestens drei Jahre lang große Hunde gehalten hat.[3] Darüber hinaus müssen die Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet sein; eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden. Große Hunde müssen außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint geführt werden.


    Es ist das erste Mal, dass ich davon was mit bekommen habe. Wie weist man eigentlich nach, dass man schon 3 Jahre Erfahrung hat? Ich dachte immer, dass sowas nur für Listenhunde gilt, genau wie die Haftpflicht. Welche Kosten kommen dann dann auf mich zu und wer hat das schon hinter sich?


    Zur Info: Ich wohne in Hamm 59065 und Maya ist seit dem 15.10.2013 bei uns und wird bald 5 Jahre alt.

  • In diesem Thread findest du die Antworten auf all deine Fragen.
    https://www.dogforum.de/sachku…-schaferhund-t172259.html


    Du wirst bei der Anmeldung des Hundes angeben müssen, welche Rasse er hat, und damit steht schon fest, dass du die Sachkunde wirst machen müssen.
    Eine Haftpflichtversicherung würde ich ganz unabhängig von der (in NRW für große Hunde bestehenden) Pflicht abschließen, das sollte eigentlich selbstverständlich sein.


    Der Sachkundenachweis für Listenhunde ist ein anderer als der für große Hunde, den du machen musst.


    Nachweisen, dass du schon drei Jahre lang große Hunde hattest, wirst du wohl über die Steuerunterlagen können, ich habe auch mal gehört, dass manche Gemeinden die Haftpflichtpolice auch anerkennen.
    Bezüglich der Fristen wird man dich bei der Anmeldung des Hundes informieren, dazu werden ggf. auch die User aus NRW noch was sagen können, ebenso zu den Konsequenzen, wenn du dich weigerst, die Auflagen zu erfüllen.

  • Die Kosten betragen 37,50€ bei meinem TA in Hamm, geht ja noch, die Versicherung schließe ich dann gleich auch ab. Eine Freichheit ist das allerdings trotzdem. Das mit dem Nachweis wegen der 3 Jahre Erfahrung mit großen hunden, kann man dann wohl knicken.


    Die Frist muss ich dann noch mal bei der Stadt erfragen. Der verlinkte Thread, hatte mir leider nicht weiter geholfen.


    Trotzdem Danke.

  • Hallo, mussten letztens auch unseren Welpen bei der Stadt Hamm anmelden.


    Ich meine ich hatte irgendwas zwischen 4 und 6 Wochen Zeit. Der SKN ist eigentlich nen Witz wenn man Hunde erfahren ist.


    Ich hatte etliche Fragen über Läufigkeit und Verhalten dabei... Hatte aber bisher nur Rüden und mit da überhaupt keine Gedanken drüber gemacht. Trotzdem bestanden.


    Die Mail Adresse der Sachbearbeiterin findest über die Website der Stadt Hamm.


    Gruß aus westtünnen


    Thorsten



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  • Alles klar, dann habe ich ja noch Zeit. Die Fragen sollten ja kein Problem sein, die Kosten finde ich aber sehr frech. Einfacher währe es, wenn meine Frau ihre Erfahrung nachweisen könnte, aber das geht ja ohne Steuerunterlagen nicht. Braucht meine Frau eigentlich auch den SKN, um meine Hündin zu führen und zu hüten?

  • Soweit ich weiß, muss jede Person, die mit deinem Hund unterwegs ist den Sachkundenachweis durchführen.
    Wäre bei mir z.B. der Fall, müssten mein Mann und ich den Sachkundenachweis bestehen, damit wir beide den Hund führen dürfen.


    Grundsätzlich finde ich übrigens die Kosten gar nicht so schlimm. Gerade wenn es um die Haftpflichtversicherung geht. Man kann gar nicht so schnell gucken und schon kann was passieren - auch als nachsichtiger Hundehalter.

  • Ist in NRW nur bei Listenhunden der Fall, sprich den 4 SoKa-Rassen und den 10 "potentiell gefährlichen" Rassen. Mit einem 20/40er darf beispielsweise auch ein 14-jähriges Kind einen Spaziergang machen ohne selbst einen Sachkundenachweis gemacht zu haben.


    LG, Chris

  • Chris1987 hat recht. In NRW braucht für nicht gelistete Hunde größer als 40cm Risthöhe und/oder 20kg Körpergewicht (die sog. 40/20er Regel für große Hunde) lediglich der Halter des Hundes einen Sachkundenachweis. Auf diesen wird dann unter Vorlage des Sachkundenachweises, der Bescheinigung der Hundehalterhaftpflicht und dem Nachweis über die Chipnummer des Hundes (Heimtierausweis) der Hund beim Ordnungsamt gemeldet. Für nicht Listenhunde bedarf es hier in der Regel keinerlei jedweder Führungszeugnisse oder Nachweise über die sichere Verwahrung daheim.
    Nachzulesen unter §11LHundG

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