Gericht: Hund während Arbeitszeit nicht im Auto
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Hallo,
Ich weiß nicht, ob es das schon mal gab, aber das habe ich gerade auf Facebook entdeckt, ein aktuelles Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart zum Thema "Hund im Auto lassen während der Arbeitszeit."
http://www.focus.de/wissen/nat…_content=1383473680914495
Finde ich richtig und gut
Lg
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Ich hatte die ganze Story bei mir in der Zeitubg. Im Prinzip finde ich es ok, dass der HH aber ab sofort eine Strafe von 400€ bekommt, wenn der Hund länger als ne Stunde im Auto ist, finde ich der Hammer.
Wer hat nicht mal seinen Hund ne Weile im Auto? Werden wir jetzt alle verklagt und verknackt?
In Stuttgart musst du schon Strafe zahlen, wenn dein Hund grad nicht seine Marke dran hat, und sei es, wenn du nur zu Besuch bist und dein Ort nicht mal Marken verteilt.
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Zitat
Ich hatte die ganze Story bei mir in der Zeitubg. Im Prinzip finde ich es ok, dass der HH aber ab sofort eine Strafe von 400€ bekommt, wenn der Hund länger als ne Stunde im Auto ist, finde ich der Hammer.
Wer hat nicht mal seinen Hund ne Weile im Auto? Werden wir jetzt alle verklagt und verknackt?
Wo hast denn das mit der einen Stunde gelesen? Hab ich was übersehen?
Regelmäßig 8 Stunden finde ich auch hart, Kennelhaltung darf auch die 4 Stunden nicht überschreiten...
Meine Hunde warten öfter mal ne Stunde oder zwei im Auto, aber regelmäßig würde ich das nicht machen. -
Was? Wenn ich mal auf eine Besprechung muss, kann ich meinen Hund doch
wohl für 2 Stunden im Auto schlafen lassen.
Wen geht das denn was an?
Was ist eigentlich los in diesem Land? Es geht doch nicht um Hundehaltung.
Es geht um Hundehasser in gewissen Kreisen, die wollen uns die Hundehaltung
madig machen. -
In dem Bericht geht es um die dauerhafte und regelmäßige Unterbringung eines Hundes in einem Auto... Ich habe auch nirgend wo gelesen, das es nicht okay ist seinen Hund 1-2 Stunden mal im Auto zu lassen.
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Da steht auch, zwischendurch Gassigehen ist angeblich nicht ausreichend.
Ich nehme das Tierschutzgesetz sowieso nicht ernst.
Solange das Schächten erlaubt ist und die Zucht von
Tieren, die in ihren vitalen Grundfunktionen eingeschränkt sind
und sexuelle Dinge mit Tieren erlaubt sind, nehme ich das
sowieso nicht ernst.Und wie war das? Ein Kinderzimmer darf 6 qm groß sein und
ein Hundezwinger mindestens 12 qm oder so.
Das ist doch alles Mumpitz. -
Ich weiß nicht, wie du auf die Idee kommst, dass es hier um Hundehasser geht.
Es geht hier um einen Beschluss auf Grundlage des Tierschutzgesetzes, mit dem ein Eilantrag eines Hundehalters zurückgewiesen wurde, der seinen Hund an mehreren Tagen während seiner Arbeitszeit im Auto gehalten hat.
Hier der link zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, aus dem sich der Verfahrensstand ergibt:
http://www.vgstuttgart.de/serv…4/index.html?ROOT=1192939
Man hat hier zur Begründung den Vergleich zu den Anforderungen an eine Zwingerhaltung gezogen. Ich kann daran nichts Falsches sehen.
Die Sache ist nicht rechtskräftig beendet. Offenbar ist es hier auch so, dass der Halter bisher nicht ausreichend vorgetragen hat, auf welche Art und Weise er dafür sorgt, dass die Mindestanforderungen an eine Zwingerhaltung eingehalten werden. Um eine gelegentliche oder kürzere Unterbringung im Auto geht es jedenfalls nicht.
Nachdem so oft kritisiert wird, dass die Veterniärbehörden nicht eingreifen, um die ohnehin nicht grad hohen Anforderungen des Tierschutzgesetzes durchzusetzen, freut mich das Eingreifen, wie auch immer die Sache am Ende ausgehen wird.
Wenn der Halter darlegen kann, dass in seinem konkreten Fall eben kein Verstoß vorliegt, weil er für ausreichend Auslauf und für Schutz gegen Kälte und Hitze sorgt, kann in der Sache ja noch anders entschieden werden.
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Also, da steht, dass der Hund 4 Tage die Woche für 8 Stunden im Auto wartet. Gut, der Hund wird zwischendurch Gassi geführt, aber ich finde das trotzdem ganz schön öft und viel. Wenn es mal eine Ausnahme ist, finde ich es sogar noch vertretbar (auch wenn ich da 8 Stunden immer noch viel zu viel finde), aber das war bei dem Hundebesitzer ja Dauerzustand und daher finde ich das Urteil richtig.
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Zitat
Da steht auch, zwischendurch Gassigehen ist angeblich nicht ausreichend.
Ich nehme das Tierschutzgesetz sowieso nicht ernst.
Solange das Schächten erlaubt ist und die Zucht von
Tieren, die in ihren vitalen Grundfunktionen eingeschränkt sind
und sexuelle Dinge mit Tieren erlaubt sind, nehme ich das
sowieso nicht ernst.Und wie war das? Ein Kinderzimmer darf 6 qm groß sein und
ein Hundezwinger mindestens 12 qm oder so.
Das ist doch alles Mumpitz.Manche verfügen doch über eine sehr einfache Sicht der Dinge... Tz-tz-tz
Im vorliegenden Fall ging es übrigens um einen Weimaraner, der regelmäßig
die gesamte Arbeitszeit des Halters über im Auto zugebracht hat.
No Go. Weder von der Rasse, noch von der Sache her zu akzeptieren.liebe Grüsse ... Patrick
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Zitat
Und wie war das? Ein Kinderzimmer darf 6 qm groß sein und
ein Hundezwinger mindestens 12 qm oder so.
Das ist doch alles Mumpitz.Was ist das denn für ein Argument? Dem Kind steht es wohl frei, sein Zimmer zu verlassen, so oft und so lang es möchte. Der Hund im Zwinger hat diese Möglichkeit nicht, ist doch klar, dass der auch mehr Platz braucht.
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