Gericht: Hund während Arbeitszeit nicht im Auto
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Ich finde die Rasse bei dem Fall eigentlich vollkommen egal
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Lies meinen ersten Satz.
Mir reicht der Letzte.
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Den Hundn den ganzen Arbeitstag in ner Box zu lassen ist mit Sicherheit nicht gut, aber das man wegen stundenweisen Boxenaufenthalt angekreidet wird finde ich affig. Was sollen dann die ganzen Rettugshundler mit den Hunden wärend der Training machen? Oder überhaupt die Hundesportler... Meine sind während des 6 stündigen Trainings max 1 Stunde draußen. Wenn ich 5 Stunden Auto fahre, sind die Hunde auch in ner Box und nen Zacken ist denen deswegen noch nicht ausgebrochen und beiden Hunden geht es gut. Und die Strecken fahre ich oft. Wenn ich von nem Spaziergang auf dem Heimweg bin und auf dem Weg noch einkaufen gehe sind die Hunde auch in der Box.Da wird ja niemand wegen stundenweisem Boxenaufenthalt angekreidet, sondern der Hund war 4 Tage in der Woche jeweils 8std. + Fahrzeit in dem Auto.
Und du fährst sicher nicht jeden Tag mit deinen Hunden zu einem 6std. Training.
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angel_jyl: Ist es ja auch. Ich finde es aber dennoch affig, das man wegen einiger Vollpfosten gelich wieder ein Pauschalgesezt machen muss. DAS nervt. Es geht in Deutschland nicht ohne Gesetzte.
Schnisi79: Es gibt genügend die selbst das als tierschutzrelevant empfinden und dann - wegen einiger Vollpfosten wie im Link- solche Gesetzte erlassen und das auf jede Sparte übertragen. Und das ist nicht ok.
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Zeig mir doch bitte mal, wo du hier ein Pauschalurteil siehst oder ein Pauschalgesetz.
Ich weiß nicht, ob du es nicht verstehen kannst oder nicht verstehen möchtest, was so Viele hier wiederholt geschrieben haben: es geht um einen Einzelfall, in dem einem Halter von der Veterinärbehörde die Unterbringung im Auto untersagt wurde, die die gesamte Arbeitszeit umfasste. Der Halter hat nicht einmal vorgetragen, wie er dafür sorgt, dass es sich nicht um eine tierschutzwidrige Haltung handelt.
Wie hätte deine Entscheidung denn ausgesehen, wenn du über den Antrag des Halters zu entscheiden gehabt hättest? Die gerichtliche Entscheidung war doch nur nötig, weil der Halter die Entscheidung des Veterinäramts nicht eingesehen hat. Jeder hat das Recht, gegen eine behördliche Entscheidung vorzugehen, die ihm nicht passt und diese prüfen zu lassen. Das ist so in einem Rechtsstat, ist manchmal aber auch Perlen vor die Säue.
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angel_jyl: Ist es ja auch. Ich finde es aber dennoch affig, das man wegen einiger Vollpfosten gelich wieder ein Pauschalgesezt machen muss. DAS nervt. Es geht in Deutschland nicht ohne Gesetzte.
Glücklicherweise, denn sonst würden wir in einer Bananen-Republik leben, die vordergründig verlockend, in Wirklichkeit aber nicht wünschenswert ist. Ein Urteil ist kein Gesetz und im Übrigen in diesem Fall nicht allgemeingültig, denn, wie schon andere schrieben, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, d.h., es ist ein konkreter Fall beurteilt worden. Und wenn du schon solche (in diesem Fall falsche) Begriffe verwendest: Es heißt Gesetz, nicht Gesetzt.
Schnisi79: Es gibt genügend die selbst das als tierschutzrelevant empfinden und dann - wegen einiger Vollpfosten wie im Link- solche Gesetzte erlassen und das auf jede Sparte übertragen. Und das ist nicht ok.
Macht ja keiner, s.o.
Einen Hund an 4 Tagen die Woche, also ganz regelmäßig, für 8-10 Stunden im Auto zu lassen, ist doch ein Unding. Insbesondere wenn es, wie offenbar hier, an Hitze- und Kälteschutz mangelt. Denn das war ja offenbar auch ein Beweggrund für das Urteil.
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Doppelpost, sorry!!
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Offenbar kann man manchen Hundehaltern nur mit Gesetzen beikommen. Da geht es nicht mehr um das Wohl und die artgerechte Haltung des Hundes, sondern um eigene Bedürfnisse! Es muss jedem verantwortungsbewusstem Hundebesitzer ohne Diskussion einleuchten, dass die Haltung eines Hundes in einem PKW tierschutzrelevant ist, ohne wenn und aber! Traurig genug, dass diese Tatsache hier von einigen Usern angezweifelt wird.
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Finde da ein Pauschalurteil absolut daneben!
Meine Hündin (auch ein Jagdhund) war auch 1Jahr lang regelmäßig bis zu 6Stunden im Auto! Denn sie konnte nicht alleine bleiben und hatte richtige Panik zu Hause! Sie hat dort alles zusammen geschrieen! Grausam sich überhaupt dazu die Videos anzuschauen war das! Im Auto hat sie einwandfrei 6Std. am Stück geschlafen (hab sie gefilmt und war eh jede Stunde einmal dort) Da konnte man ja mal den Hund fragen was für sie größere Tierquälerei war! Bestimmt nicht das Auto!
Beim Sitter gab es übrigens das selbe Theater wie zu Hause!Klar, haben wir auf die Temperaturen geachtet und klar auch jeden Tag weiter das alleine bleiben geübt (mit Trainer und allem drum und dran) um dem ein Ende zu machen (was ja auch geklappt hat), aber trotzdem gab es da keine andere Lösung! Für sie die beste Lösung zu der Zeit! Und ich wage mal zu behaupten ich bin kein Tierquäler und mein Hund hat es bei mir so gut wie kaum woanders!
So jetzt dürft ihr mich als Tierquäler beschimpfen!
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Wo hast denn das mit der einen Stunde gelesen? Hab ich was übersehen?
Regelmäßig 8 Stunden finde ich auch hart, Kennelhaltung darf auch die 4 Stunden nicht überschreiten...
Meine Hunde warten öfter mal ne Stunde oder zwei im Auto, aber regelmäßig würde ich das nicht machen.Wie gesagt, es stand bei mir in der Zeitung, eine Stunde!
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