Gericht: Hund während Arbeitszeit nicht im Auto
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Was soll ein Gericht denn bitte sehr anders entscheiden?
Es gibt das (in meinen Augen sogar ziemlich lasche) Tierschutzgesetz und das schreibt Mindestanforderungen vor.
Wenn diese für Zwingerhaltung gelten sollen, dann doch wohl erst Recht für die regelmäßige, über Stunden dauernde Unterbringung im Auto, wo es meist nicht nur enger ist, sondern das Auto auch meist den Umwelteinflüssen stärker ausgesetzt ist bzw. der Hund keine Möglichkeit hat, diesen zu entgehen, so wurde ja scheinbar auch u.a. im Urteil begründet.
Ich finde ein solches Urteil gut und fände es wünschenswert, wenn gerade auch bei Boxenhaltung im Haus mehr darauf geachtet werden würde.
Es wird immer über Zwingerhaltung geschimpft, aber einen Hund regelmäßig über Stunden hinweg im Auto oder einer Box im Haus einzusperren, ist in Ordnung? Das kann ich nicht nachvollziehen und ist für mich mit zweierlei Maß messen.Und wie bereits geschrieben wurde, ist das eine Einzelfallentscheidung von einem niedrigen Gericht, ein Verwaltungsgericht ist die erste Instanz im Verwaltungsrechtsweg, also eher vergleichbar mit einer Entscheidung eines Amtsgerichts in Zivilsachen und daher gewiss kein Pauschalurteil und für andere Gericht bindend.
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