Mietrecht: 1 Hund erlaubt, aber 2 gehalten
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Hallo,
ich komme vielleicht mit einer etwas komischen Frage, aber bei mir ist die Situation so, dass ich im Mietvertrag die Haltung eines Hundes erlaubt bekommen habe.
Die Haltung von mehr Hunden wurde nicht ausdrücklich verboten.
Dann habe ich die Vermieterin gefragt, ob ein Zweithund ok wäre, sie verneinte.
War dann auch erstmal nicht aktuell. Aber dann kam eben alles anders als man denkt.Jetzt habe ich seit 10 (!!!) Monaten einen zweiten Hund. Bisher hat sich weder einer der Nachbarn, noch die Vermieterin bei mir beschwert.
Letzten Monat zum 1.2.2014 gekündigt.
Jetzt habe ich mit der Vermieterin telefoniert und sie meinte, sie wisse das jetzt mit den 2 Hunden und das wäre so nicht ok und hoffe jetzt, dass der Geruch nicht in die Wohnung gezogen wäre ?Meine Fragen jetzt.
Seit diesem Jahr gibt es das BGH-Urteil, wonach grundsätzlich die Hundehaltung nicht mehr verboten werden darf, jedoch immer im Einzelfall zu entscheiden ist (wegen der anderen Mieter u.a.).Wenn sich keiner beschwert hat bisher (10 Monate lang) und keiner der Mieter also ein Problem hat und die Vermieterin sich auch nicht beschwert hat, kann das irgendwelche Folgen haben?
Z.B. dass sie Teile der Kaution zurück behält?Zweitens habe ich zum 1.1.2014. eine neue Wohnung und könnte dementsprechend vorher aus der alten Wohnung und habe jetzt auch schon nach Nachmietern gesucht und einen potentiellen gefunden.
Die Vermieterin muss dem Vorschlag der Nachmieter nicht nachkommen oder?Kann die Vermieterin meinen vorgeschlagenen Nachmieter nehmen, aber erst zum 1.2. einziehen lassen?
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Hi
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Die Kaution kann sie nur einbehalten wenn du die Wohnung nicht so hinterlässt, wie es im Mietvertrag vereinbart ist, das hat mit dem zweiten Hund nichts zu tun.
Deine Vermieterin muss mit dem Nachmieter nicht einverstanden sein
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Da du ja gekündigt hast, kann dir wg der 2 Hunde nix passieren.
Ob dein Vermieter deinen Nachmieter nimmt, ist seine Sache.
Kann er, muß er aber nicht.
Kaution kann er nicht kürzen wg dem 2. Hund. -
Supe danke für die schnellen Antworten.
Weiß jemand wie das ist mit steichen?
Im Mietvertrag steht dass die Wohnung gestrichen werden muss vor dem Auszug.
Ist das rechtens?
Bzw. Wenn sie meinen nachmieter nimmt und der eh anders streichen will? -
Zitat
Supe danke für die schnellen Antworten.
Weiß jemand wie das ist mit steichen?
Im Mietvertrag steht dass die Wohnung gestrichen werden muss vor dem Auszug.
Ist das rechtens?
Bzw. Wenn sie meinen nachmieter nimmt und der eh anders streichen will?Natürlich ist das rechtens, wahrscheinlich hast Du die Wohnung auch gestrichen übernommen, unabhängig davon, was Dein Nachmieter macht!
Mqanchmal verstehe ich wirklich, warum viele davor zurückschrecken, Wohnraum zu vermieten....
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Ob es rechtens ist, kommt darauf an wie genau die Klausel formuliert ist. Ja, sie kann das prinzipiell verlangen (Du hast die Wohnung ja auch gestrichen übernommen) aber es muss ein bestimmter Wortlaut eingehalten werden.
Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast die Mietangelegenheiten abdeckt, empfehle ich, in den Mieterbund einzutreten. Das ist auch für die Zukunft sehr nützlich (Du bist ja jung und wirst wahrscheinlcih noch öfter mal umziehen). Und, ja, es kostet Geld und es kann auch sein, dass sich das nie 100%ig finanziell lohnt (ich glaube ich komme auf eine Beratung alle 2 Jahre) aber es ist einfach ein gutes Gefühl zu wissen, dass man sich jederzeit an eine kompetente Rechtsberatung wenden kann.
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Zitat
Mqanchmal verstehe ich wirklich, warum viele davor zurückschrecken, Wohnraum zu vermieten....Und ich finds schrecklich, dass man hier nichtmal normale Fragen stellen kann, ohne dämliche Kommentare dabei zu bekommen...
Wenn es im Mietvertrag so drin steht, muss es gemacht werden, das ist meines Erachtens nach rechtens (unsere Vormieterin sollte es auch machen - hat sie zwar nicht, aber das ist 'ne andere Geschichte ).
Finde es auch ziemlich sinnfrei, da man zu 90% in einer neuen Wohnung was verändert - und solange die Tapeten noch alle dran sind und weiß zB nicht zu gelb mutiert ist aufgrund von Rauchen oder so...
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Zitat
Und ich finds schrecklich, dass man hier nichtmal normale Fragen stellen kann, ohne dämliche Kommentare dabei zu bekommen...
Wenn es im Mietvertrag so drin steht, muss es gemacht werden, das ist meines Erachtens nach rechtens (unsere Vormieterin sollte es auch machen - hat sie zwar nicht, aber das ist 'ne andere Geschichte ).
Finde es auch ziemlich sinnfrei, da man zu 90% in einer neuen Wohnung was verändert - und solange die Tapeten noch alle dran sind und weiß zB nicht zu gelb mutiert ist aufgrund von Rauchen oder so...
nicht wenn es nicht die richtige Formulierung ist.
In meinem Mietvertrag steht zum Beispiel, dass ich alle Dinge, die ich täglich gebrauche selber reparieren und austauschen muss. Ohne Deckelung (also z.B. bis maximal 75 Euro pro Jahr) ist das aber nicht rechtens.
Man kann eine Menge in Verträge schreiben, gültig ist das deswegen lange noch nicht.
In einem jüngeren Mietvertrag kann man aber davon ausgehen, dass alles halbwegs seine Richtigkeit hat.Es ist eine saudumme Regel, aber es kann damit zusammenhängen, dass die alte Regelung wo pauschal alle paar Jahre eine Renovierung angeordnet wurde mittlerweile nicht mehr gültig ist. Die Gesetzte verändern sich da ja auch ab und zu.
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Hallo,
das kommt darauf an, wie das in deinem Mietvertrag formuliert ist. Die Wohnung muss auf jeden Fall Besenrein übergeben werden. Ob gestrichen werden muss, hängt davon ab wie lange du in der Wohnung gewohnt hast und wie deine Wände aussehen.
Aber eine pauschale Formulierung von wegen 'Die Wohnung muss bei Auszug gestrichen werden' ist seit ein paar Jahren nicht mehr gültig. Weil es einen Unterschied macht, ob du nur ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt hast, 3 Jahre oder 10 Jahre, ob die Raucher bist oder nicht, ob du Tiere hast oder eben nicht, etc.Welche Formulierung aber genau gültig ist, kann ich dir nicht sagen, da musst du dich an den Mieterschutzbund wenden.
Bei mir hätte es zum Beispiel genügt, wenn ich Kratzer in den Wänden oder Flecken übermalert hätte. Hat mir mein Vermieter beim Anschaun der leeren Wohnung sogar gesagt, aber da ich da gerade frisch operiert war, hat er mir angeboten gegen Einbehaltung von nem Teil der Kaution die Wohnung malern zu lassen. (Den Betrag haben wir schriftlich festgelegt, also nicht erst nach dem Malern plötzlich ne Rechnung bekommen)
Wenn der Nachmieter sagt, das die Wohnung nicht gestrichen werden muss, weil er selbst streichen will, musst du das nicht machen. Das funktioniert aber auch nur, wenn du nen halbwegs gutes Verhältnis zu deiner Vermieterin hast, ansonsten sagt sie dir das nämlich einfach nicht und nimmt nen Nachmieter von dem du eben nix weißt^^ Das wird aber ebenfalls schriftlich bei der Wohnungsübergabe festgehalten, das das Streichen wegfällt.
Ruf doch mal beim Mieterschutzbund an oder schreib denen eine e-Mail, die können dir da im Zweifel weiterhelfen ob die Formulierung in deinem Mietvertrag gültig ist und in wie weit du verpflichtet bist welche Malerarbeiten genau durchzuführen oder eben nicht durchzuführen.
LG
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Zitat
Wenn sich keiner beschwert hat bisher (10 Monate lang) und keiner der Mieter also ein Problem hat und die Vermieterin sich auch nicht beschwert hat, kann das irgendwelche Folgen haben?
Z.B. dass sie Teile der Kaution zurück behält?Ich denke, sie wird versuchen, Schäden zu reklamieren, die auf "unerlaubte Mehrhundehaltung" zurückzuführen sein könnten. Darauf würde ich mich nach der Äußerung wegen des Geruchs einstellen.
Also nach dem Motto: der Teppich/Bodenbelag riecht nach Hundeurin, muss unter Verwendung der Kaution erneuert werden.Das BGH-Urteil berechtigt trotz allem auch nicht, ohne jede Erlaubnis und Kenntnis des Vermieters Hunde in die Wohnung zu nehmen.
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