Mietrecht: 1 Hund erlaubt, aber 2 gehalten
-
-
Zum Verständnis: ehrlich gesagt habe ich mir den zweiten Hund mit dem Gedanken geholt entweder ist es nicht schlimm oder ich werde eben gekündigt.
Die Vermieterin wusste vor meiner Kündigung von dem zweiten Hund und so wie ich meine Nachbarn kenne haben die ihr das garantiert spätestens im Februar mitgeteilt.Soweit ich das BGH Urteil verstanden habe geht es bei der Einzelfall Entscheidung im großen darum ob die anderen Mieter sich dadurch gestört fühlen und nicht der Vermieter. Oder?
Aber wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist habe und am 28.10 die Kündigung eingeworfen hab persönlich im Briefkasten der Vermieterin dann muss ich doch zum 1.2 kündigen ? November, Dezember und den Januar? Also 1.2? Oder habe ich jetzt falsch gekündigt ?
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Mietrecht: 1 Hund erlaubt, aber 2 gehalten* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Zitat
...
Aber wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist habe und am 28.10 die Kündigung eingeworfen hab persönlich im Briefkasten der Vermieterin dann muss ich doch zum 1.2 kündigen ? November, Dezember und den Januar? Also 1.2? Oder habe ich jetzt falsch gekündigt ?
Meinem Verständnis nach und ohne Kenntnis deines Mietvertrages hast du die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten für deinen Auszugswunsch zum 01.02.2014 fristgerecht eingehalten.
Spätestens am dritten Werktag eines Monats - hier der 03.11. - muss die Kündigung dem Vermieter vorliegen. Hast du eine Kündigungsbestätigung eingefordert? Die könnte (muss aber noch nicht!) rein rechnerisch schon in deinem Briefkasten sein, wenn es eine fixe Vermieterin ist ...
-
Die Voraussetzung in der Einzelfallentscheidung war aber doch eine ganz andere, da ging es um ein behindertes Kind, das einen kleinen Hund hatte.
ZitatErforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).
Letztendlich bleibt es das Hausrecht des Vermieters darüber zu entscheiden - wenn du dich dann darüber hinweg setzen willst, musst du wohl klagen.
-
Zitat
Soweit ich das BGH Urteil verstanden habe geht es bei der Einzelfall Entscheidung im großen darum ob die anderen Mieter sich dadurch gestört fühlen und nicht der Vermieter. Oder?
Nein. Es ging darum, dass die Tierhaltung nicht ganz starr in einer generellen Klausel untersagt werden darf (was bei Dir ja gar nicht der Fall war, denn Dir war ja EIN Hund erlaubt).
ZitatÜber eine Tierhaltung müsse im Einzelfall durch umfassende Interessenabwägung entschieden werden. Dazu gehören nicht nur die Interessen der Mietvertragsparteien sondern auch der anderen Hausbewohner und der Nachbarn. Die Unwirksamkeit einer generellen Klausel führe also nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann.
auszugsweises Zitat aus:
-
Wie bereits von anderen geschrieben wurde, geht es bei dem BGH-Urteil um Klauseln, die Hundehaltung grundsätzlich verbieten.
Ich kann aber auch so nicht ganz nachvollziehen, was dir das Urteil überhaupt nutzen sollte, selbst wenn deine Situation vergleichbar wäre
Du hast doch bereits gekündigt, warum sollte es also relevant sein, ob die Vermieterin den zweiten Hund zu Recht verboten hat oder nicht? -
-
Wir vermieten ja auch und ich kann die "emotionale" Seite der Vermieterin zumindest ein bisschen verstehen :/
Wenn unser Mieter uns was fragen würde und wir würden nein sagen
und er macht es heimlich DOCH.....dann ist bei mir jegliches Vertrauen in seine Integrität verlorenSollten wir uns mit unserem nein auf der rechtlich falschen Seite befinden,
kommt der Mieter bitte gern mit einem Papier in der Hand mit nem Gesetzesauszug drauf,
nach dem auch ich mich zu richten habe.
LGr m -
Ich verstehe einfach nicht wenn es die Vermieterin gestört hat, warum sagt sie nichts? Oder kündigt mir?
Wieso erst, wenn ICH kündige? Immerhin habe ich den Hund seit 10 Monaten und wie gesagt meine Nachbarin hat ihr das garantiert gesagt. -
Vielleicht war es ihr einfach nicht wichtig genug oder sie hatte keine Zeit/Lust einen Nachmieter zu suchen usw usw. Es kann viele Gründe geben. Im Recht bist du dadurch nicht automatisch.
Ich würde ordentlich streichen, alles schön sauber hinterlassen, das auch dokumentieren und dann sollte die Kaution eigentlich komplett gezahlt werden.
Falls nicht musst Du eben mit Hilfe des Mieterbundes etwas Druck machen. -
Zitat
Hallo,
Jetzt habe ich seit 10 (!!!) Monaten einen zweiten Hund. Bisher hat sich weder einer der Nachbarn, noch die Vermieterin bei mir beschwert.
Letzten Monat zum 1.2.2014 gekündigt.
Jetzt habe ich mit der Vermieterin telefoniert und sie meinte, sie wisse das jetzt mit den 2 Hunden und das wäre so nicht ok und hoffe jetzt, dass der Geruch nicht in die Wohnung gezogen wäre ?Verstehe ich noch nicht.
Du schreibst eingangs, dass sich keine Nachbarn beschwert hätten, sagst später aber, dass deine Nachbarn, so wie du sie kennst - die Info über den neuen Hund bestimmt spätestens im Februar an die Vermieterin weitergegeben hätten - was für mich einer Beschwerde gleichkäm.
Zudem schreibst du, dass du nach deiner Kündigung mit der Vermietern telefoniert hättest und sie sagte, dass sie "jetzt" das mit den zwei Hunden wisse. Später wunderst du dich, warum die Vermieterin nicht schon lang vor deiner Kündigung tätig geworden sei.
Ich finde das ziemlich widersprüchlich und mir ist dein Anliegen nach wie vor unklar. Warum ist das Verhalten der Vermieterin so problematisch für dich, wenn sie doch lediglich im Falle von Schäden, die sich auf die Hundehaltung zurückführen lassen, Konsequenzen ziehen will? -
Vielleicht kam es nicht so rüber. Für mich ist eine Mitteilung über eine bestimmte Situation keine Beschwerde.
Denn wenn mich was stört oder sich jemand bei mir beschweren würde, würde ich als Vermieter das an die entsprechende Mieterin weitergeben.Ich habe lediglich wissen wolle, was die Vermieterin mir kann, jetzt weiß ich es ja und Thema erledigt
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!