Amstaff aus Österreich nach Deutschland

  • Hallo Forum,


    ich habe ein großes Problem bezüglich meines Amstaffs Odin mit dem wir vor zwei Tagen von Österreich nach Niedersachsen gezogen sind…. folgendes:


    Aus beruflichen Gründen sind meine Partnerin und ich nun, nach 3,5 Jahren in Österreich, nach Deutschland (Niedersachsen) zurück gekehrt. Niedersachsen haben wir ganz bewusst gewählt, denn es ist das einzige Bundesland welches keinerlei Extra-Auflagen für sog. "Kampfhunde" hat. Selbst von der Verschärfung der Niedersächsischen Hundegesetze seit 01.07.2013 sind wir nicht betroffen weil wir ihn zu dem Zeitpunkt schon länger als 2 Jahre hatten. Alles bis dahin und mit dem Ordnungsamt alles paletti und keine Probleme mit der Haltung usw.


    Odin haben wir seitdem er 8 Wochen alt ist. Er ist ein reinrassiger American Staffordshire Terrier mit offiziellen Zuchtpapieren eines offiziellen österreichischen Züchters im Österreichischen Club für American Staffordshire Terrier (ÖCAST) mit FCI-Stammbaum, gechipt und österreichischem EU-Impfpass.


    Nun bekamen wir am Mittwoch folgende email vom Veterinäramt, genau am Tag des Umzuges…



    Verbringen Ihres Hundes der Rasse American Staffordshire-Terrier aus Österreich nach Deutschland

    Sehr geehrter Herr XXX,

    das Verbringen Ihres Hundes der Rasse American Staffordshire-Terrier aus Österreich nach Deutschland ist nicht zulässig (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbEinfG).

    Nach der o. g. Rechtsvorschrift dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Laut Ihrer Aussage ist Ihr Hund der Rasse American Staffordshire-Terrier zuzuordnen. Demnach ist das Verbringen Ihres Hundes dieser Rasse aus Österreich nach Deutschland nicht zulässig.

    Sollten Sie dennoch entgegen dieser Vorschrift handeln, indem Sie Ihren Hund der Rasse American Staffordshire-Terrier aus Österreich nach Deutschland verbringen, kann dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 5 Abs. 1 HundVerbEinfG).

    Außerdem möchte ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass allein der Versuch des Verbringens dieser Rasse in das Inland strafbar ist (§ 5 Abs. 2 HundVerbEinfG).
    Sollten Sie Ihren Hund dennoch nach Deutschland verbringen, werde ich Ihren Hund einziehen
    (§ 7 HundVerbEinfG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag


    Da unser Hund ein Familienmitglied ist kann ich das keinesfalls für mich akzeptieren und bin natürlich dennoch mit Odin umgezogen, in dem Wissen das ich mich strafbar gemacht habe. Bisher habe ich mich auch nicht in Deutschland angemeldet um nicht das Risiko einer Kontrolle einzugehen.


    Nun meine Fragen:


    1. Habt ihr Tipps wie man das umgehen kann bzw. welche Lösung es geben könnte.


    2. Gibt es Anwälte die sich mit sowas beschäftigen?


    Habe schon Dinge wie umchippen usw. im Kopf gehabt… werden nach ganz verrückt.


    Sollte es soweit kommen, dass das Veterinäramt mir den Hunde wegzunehmen versucht, gibt's auf jeden Fall einen Widerstand von mir, den Hund fasst keiner von denen an, denn ich verteidige ihn mit ALLEM was ich habe… also besser gleich das SEK mitbringen!!!


    Hoffe Ihr habt vielleicht Tipps und Ideen.


    LG

  • Wende dich an den Rechtsanwalt Weidemann. Und an Hund und Halter e.V.


    Aber deine Chancen sind gleich null... :( :


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  • Hallo,


    sorry, aber da habt ihr leider keinerlei Möglichkeit. Es greift auch hier nicht Länder- sondern Bundesrecht und das Verbringen ist auch keine Ordnungswidrigkeit sondern ein Straftatbestand. Da ihr den Hund nicht schon hattet, als ihr nach Österreich gezogen seit, könnt und dürft ihr ihn auch nicht einführen :(


    LG Katrin

  • Zitat

    Und was wird dann aus dem Hund? Er wird von der Ordnungsbehörde eingezogen, ins TH gebracht und dann weiter vermittelt?


    Ja genauso läuft es im Regelfall und der Halter gilt nach so einer Geschichte auch nicht mehr als zuverlässig. Gerade dann wenn er, trotz das er um die Gesetzeslage wusste, den Hund mitgebracht hat.


    LG Katrin

  • Zitat

    woodyfan,das wäre ja klasse,dann könnte der TS seinen eigenen Hund wieder adoptieren aus dem Tierheim!


    Glaubst Du das wirklich? Ich denke nicht, dass jemand, der gegen das "“Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland vom 03. April 2002” verstößt, seinen Hund wieder aus dem Tierheim holen darf.


    ICH würde dann halt nicht Deutschland als Wohnort wählen. Aber den Hund illegal zu halten, käme mir auf keinen Fall in den Sinn, denn das wird irgendwann böse enden. Für den Hund!

  • Klingt zwar absurd, aber der Hund wird wohl zunächst im Tierheim landen.


    Ich würde auf jeden Fall ein Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsamt suchen, ich würde persönlich dort hingehen und zwar mit meinem Hund! Manchmal trifft man auf verständnisvolle Mitarbeiter, die ein Auge zudrücken.

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