Amstaff aus Österreich nach Deutschland
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Auch wenn die chancen offenbar nicht besonders gut stehen dürften wünsche ich dir/deiner familie u eurem hund alles, alles gute u hoffe, daß du mit hilfe von deinem anwalt vielleicht doch irgendeine möglichkeit od ein 'hintertürchen' findest damit ihr weiter zusammen leben könnt!!
Ich will mir so eine situation für mich u mein viehzeugs nicht mal vorstellen!!
Ich wünsche euch wirklich von herzen alles gute!! -
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Hi
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Ich kann, als ehemalige Soka Halterin sehr gut nachvollziehen, dass bei dem TS die Nerven blank liegen und da eben auch die Wortwahl vielleicht nicht unbedingt die Paßenste ist. Fair ist es einfach nicht, dass solch ein Familienmitglied, wie dieser Hund aufgrund seiner Rasse nicht bei seinen Leuten bleiben darf, wenn sie nach Deutschland ziehen
Ich wünsche euch auf jeden Fall, dass ihr eine Lösung findet, die für euch und vorallem für euren Hund in Ordnung ist.
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Zitat
Ich kann, als ehemalige Soka Halterin sehr gut nachvollziehen, dass bei dem TS die Nerven blank liegen und da eben auch die Wortwahl vielleicht nicht unbedingt die Paßenste ist. Fair ist es einfach nicht, dass solch ein Familienmitglied, wie dieser Hund aufgrund seiner Rasse nicht bei seinen Leuten bleiben darf, wenn sie nach Deutschland ziehen
Ich wünsche euch auf jeden Fall, dass ihr eine Lösung findet, die für euch und vorallem für euren Hund in Ordnung ist.
Es geht aber nicht um fair oder unfair.
Das die Listen absolut beschissen sind wissen wir hier alle! Aber es gibt sie nunmal und darum muss man sich auch dran halten.
Das ist hier der Knackpunkt. Und dann, wenn mans weiß, wissentlich eine Straftat zu begehen und den Hund damit in Gefahr zu bringen... Ne, da fehlt mir das Verständnis.Gut ist das der Hund inzwischen in Österreich bei Freunden ist. So ist er in Sicherheit.
Und ja, ich hoffe das der TS eine Einzelfallentscheidung erstreiten kann damit der Hund wieder bei der Familie leben darf. Das wäre einfach wunderbar!
(Die Chancen stehen allerdings schlechter wenn bekannt wird das man gegen das Gesetz verstoßen hat. Macht halt auch keinen guten Eindruck vor Gericht.) -
Also soweit ich das gelesen habe, hat er angefragt, ob er es darf und 5 Wochen auf ne Antwort gewartet. Der Hund ist nichtmal in DE, beweisen kann ihm auch keiner, dass er jemals dort war.
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Das Problem ist, dass erst vor 7 bzw. 8 Wochen die Entscheidung fiel, aus beruflichen und traurigen familiären Gründen, nach Niedersachsen zurück zu kehren. Von daher musste alles entsprechend schnell gehen und ich habe umgehend den Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt gesucht, von welchem es auch keine Probleme gibt. In Niedersachsen gibt es für die Haltung eines Amstaffs keinerlei Auflagen, außer Leinenpflicht!
Das Problem ist eben die Einfuhr und nicht die Haltung. Bundesrecht vor Landesrecht. Wäre unser Hund aus einem deutschen Tierheim, anstatt von einem österreichischen, geprüften Züchter, dann wäre es kein Problem. Echt irre!
Also muss das Tier erst aus seiner gewohnten Umgebung, als gefundener oder beschlagnahmter Hund, in ein deutsches Tierheim, bekommt dort neue deutsche Papiere und wird von da wieder vermittelt.. ggf. an deutsche Freunde von mir oder meiner Frau um dann wieder bei uns zu leben ?!? Wo ist denn da bitte der Sinn??Der Hund war seit seiner Geburt bisher schon diverse Male in Deutschland zu Besuch und selbst bei der deutschen Zollkontrolle in Passau, wo wir mit dem Hund immer ordnungsgemäß angehalten haben, wurde lediglich der EU-Impfpass verlangt und nicht mehr.
Na ja, der Amtsschimmel wiehert hier wieder kräftig und nun schaue ich, gemeinsam mit dem Anwalt und anderen unterstützenden Organisationen, dass wir da ne Lösung finden welche, wenn auch über Umwege, als rechtskonform von der Behörde anerkannt werden muss, denn die deutschen Gesetze sind ja oft löchrig wie ein Schweizer Käse und oft nur "grobe Richtlinien" für die entscheidenden Organe der Justiz.
Interessant ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in Präzedenzfällen schon aufgefordert hat, dieses Gesetz, aus dem Jahr 2001, zu Gunsten der einzelnen, diskriminierten Rassen zu modifizieren…
Das die rechtliche Auffassung da nicht einheitlich ist erkennt man ja schon daran das nahezu jedes deutsche Bundesland eigene Gesetze für "Kampfhunde" hat… ein Wahnsinn!
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@Nightstalcer
So ist es… Unser Hund war jetzt exakt vier Tage mit uns in Deutschland. Jetzt ist er wieder bei guten Freunden in Wien und keine deutsche Behörde weiß wann, wo, wie lange und ob überhaupt der Hund mit uns hier war…
Jetzt gibt's eben einen völlig unsinnigen juristischen Kampf mit den den Behörden und am Ende gibt's ne Entscheidung… dann wissen wir ob ja oder nein!
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Zitat
Der Hund war seit seiner Geburt bisher schon diverse Male in Deutschland zu Besuch und selbst bei der deutschen Zollkontrolle in Passau, wo wir mit dem Hund immer ordnungsgemäß angehalten haben, wurde lediglich der EU-Impfpass verlangt und nicht mehr.
Wie schon geschrieben wurde, Besuch ist ja auch möglich.
Aber eben nicht eine Einfuhr um hier dauerhaft zu leben. -
Zitat
Der Hund war seit seiner Geburt bisher schon diverse Male in Deutschland zu Besuch und selbst bei der deutschen Zollkontrolle in Passau, wo wir mit dem Hund immer ordnungsgemäß angehalten haben, wurde lediglich der EU-Impfpass verlangt und nicht mehr.
Darf er denn zu Besuch eingeführt werden?
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Zitat
Ja. Ich habe einen Pit und einen Pit näher kennen lernen müssen.
*prust* das nenn ich mal eine gelungene Formulierung
Zum Inhaltlichen deiner Posts sage ich mal lieber nix
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Wenn man einen Listenhund in Niedersachsen aus dem Tierheim holen darf, wäre dieser "Umweg" in Absprache mit dem Tierheim dann nicht der einfachere und schnellere Weg?
Ob man nun zig Euro für Anwälte und dergleichen zahlt oder dem Tierheim eine entsprechende Spende ... und es wäre legal.
Statt bestimmten Rassen sollte man bestimmte Hundehalter auf Listen setzen. Hundehalter, über deren Texte man nur den Kopf schütteln kann beispielsweise.
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