Amstaff aus Österreich nach Deutschland

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    Ich finde die Listen nicht beschixxen und ich würde nicht mehr dort
    spazieren gehen, wo Amstaffs laufen. Ich finde es gut, dass die Haltung
    dieser Rasse erschwert wird und ich wünsche mir noch mehr Hürden auch
    für andere Problem(rasse)hundhalter.



    Problemrassen?? Klaer' uns doch mal auf!

  • Zitat

    Ja....Listenhunde duerfen problemlos eingefuehrt werden zu Urlaubszwecken, bis zu 4 Wochen.


    Mit Begleitung oder ginge das auch ohne?
    Sind die 4 Wochen auf einmal im Jahr begrenzt oder dürfen das auch mehrmals pro Jahr 4 Wochen sein?
    Wie wird das überprüft? Geht das überhaupt?

  • Zitat

    Problemrassen?? Klaer' uns doch mal auf!


    lass sie doch
    sie hat Zwangsstörungen, wie man mal wieder merkt
    Angstzustände und verallgemeinert alles


    gibt halt arme Menschen, die nichts für ihren Zustand können

  • Zitat

    Mit Begleitung oder ginge das auch ohne?
    Sind die 4 Wochen auf einmal im Jahr begrenzt oder dürfen das auch mehrmals pro Jahr 4 Wochen sein?
    Wie wird das überprüft? Geht das überhaupt?


    Ich denke nicht das es da Begrenzungen gibt wie oft pro Jahr ein Urlauber einen Listenhund mit einfuehren darf.


    "Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:


    - Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr) "


    Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpe…aehrliche_hunde_node.html

  • Zitat


    lass sie doch
    sie hat Zwangsstörungen, wie man mal wieder merkt
    Angstzustände und verallgemeinert alles


    gibt halt arme Menschen, die nichts für ihren Zustand können


    Man weiss ja nie...nicht das sie etwas weiss das wir Alle noch gar nicht wissen! :klugscheisser:

  • Zitat


    Wie wird das überprüft? Geht das überhaupt?


    Eine echte Ueberpruefung gibt's da eh nur beim Flugreiseverkehr, da wird ja jeder Hund von einem Amtsveterinaer abgecheckt.....bei der Einreise mit einem PKW ist die Erfassung solcher Besuche ja absolut unmoeglich.

  • Zitat

    Eine echte Ueberpruefung gibt's da eh nur beim Flugreiseverkehr, da wird ja jeder Hund von einem Amtsveterinaer abgecheckt.....bei der Einreise mit einem PKW ist die Erfassung solcher Besuche ja absolut unmoeglich.


    wo kein Kläger, da kein Richter


    aber ein Tipp der Nachbarn reicht


    ein Hund, der auf jemanden läuft, der in DE lebt ... ;)

  • Wenn das so einfach ist, dann könnte man ja seinen Hauptwohnsitz in Wien belassen, zwecks Arbeit in Niedersachsen einen Zweitwohnsitz melden und alle vier Wochen einmal mit dem Hund über die Grenze und zurück.


    Bin eh beruflich noch regelmäßig in Wien... Irgendwann fragt dann sowieso keine Behörde mehr nach wenn man das entsprechend so handhabt...


    Soll der Anwalt mal abchecken!

  • Zitat

    Wenn das so einfach ist, dann könnte man ja seinen Hauptwohnsitz in Wien belassen, zwecks Arbeit in Niedersachsen einen Zweitwohnsitz melden und alle vier Wochen einmal mit dem Hund über die Grenze und zurück.


    Bin eh beruflich noch regelmäßig in Wien... Irgendwann fragt dann sowieso keine Behörde mehr nach wenn man das entsprechend so handhabt...


    Soll der Anwalt mal abchecken!



    Dafuer darfst Du dann aber keinen deutschen Wohnsitz im Reisepass eingetragen haben. Da wurde bei mir immer nach geguckt wenn ich mit meinem Pit von den USA aus in Frankfurt gelandet bin.

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