Amstaff aus Österreich nach Deutschland
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Darf er denn zu Besuch eingeführt werden?
Ja....Listenhunde duerfen problemlos eingefuehrt werden zu Urlaubszwecken, bis zu 4 Wochen.
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Ich finde die Listen nicht beschixxen und ich würde nicht mehr dort
spazieren gehen, wo Amstaffs laufen. Ich finde es gut, dass die Haltung
dieser Rasse erschwert wird und ich wünsche mir noch mehr Hürden auch
für andere Problem(rasse)hundhalter.Problemrassen?? Klaer' uns doch mal auf!
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Ja....Listenhunde duerfen problemlos eingefuehrt werden zu Urlaubszwecken, bis zu 4 Wochen.
Mit Begleitung oder ginge das auch ohne?
Sind die 4 Wochen auf einmal im Jahr begrenzt oder dürfen das auch mehrmals pro Jahr 4 Wochen sein?
Wie wird das überprüft? Geht das überhaupt? -
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Problemrassen?? Klaer' uns doch mal auf!
lass sie doch
sie hat Zwangsstörungen, wie man mal wieder merkt
Angstzustände und verallgemeinert allesgibt halt arme Menschen, die nichts für ihren Zustand können
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Mit Begleitung oder ginge das auch ohne?
Sind die 4 Wochen auf einmal im Jahr begrenzt oder dürfen das auch mehrmals pro Jahr 4 Wochen sein?
Wie wird das überprüft? Geht das überhaupt?Ich denke nicht das es da Begrenzungen gibt wie oft pro Jahr ein Urlauber einen Listenhund mit einfuehren darf.
"Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:
- Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr) "
Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpe…aehrliche_hunde_node.html
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lass sie doch
sie hat Zwangsstörungen, wie man mal wieder merkt
Angstzustände und verallgemeinert allesgibt halt arme Menschen, die nichts für ihren Zustand können
Man weiss ja nie...nicht das sie etwas weiss das wir Alle noch gar nicht wissen!
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Wie wird das überprüft? Geht das überhaupt?Eine echte Ueberpruefung gibt's da eh nur beim Flugreiseverkehr, da wird ja jeder Hund von einem Amtsveterinaer abgecheckt.....bei der Einreise mit einem PKW ist die Erfassung solcher Besuche ja absolut unmoeglich.
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Eine echte Ueberpruefung gibt's da eh nur beim Flugreiseverkehr, da wird ja jeder Hund von einem Amtsveterinaer abgecheckt.....bei der Einreise mit einem PKW ist die Erfassung solcher Besuche ja absolut unmoeglich.
wo kein Kläger, da kein Richteraber ein Tipp der Nachbarn reicht
ein Hund, der auf jemanden läuft, der in DE lebt ...
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Wenn das so einfach ist, dann könnte man ja seinen Hauptwohnsitz in Wien belassen, zwecks Arbeit in Niedersachsen einen Zweitwohnsitz melden und alle vier Wochen einmal mit dem Hund über die Grenze und zurück.
Bin eh beruflich noch regelmäßig in Wien... Irgendwann fragt dann sowieso keine Behörde mehr nach wenn man das entsprechend so handhabt...
Soll der Anwalt mal abchecken!
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Wenn das so einfach ist, dann könnte man ja seinen Hauptwohnsitz in Wien belassen, zwecks Arbeit in Niedersachsen einen Zweitwohnsitz melden und alle vier Wochen einmal mit dem Hund über die Grenze und zurück.
Bin eh beruflich noch regelmäßig in Wien... Irgendwann fragt dann sowieso keine Behörde mehr nach wenn man das entsprechend so handhabt...
Soll der Anwalt mal abchecken!
Dafuer darfst Du dann aber keinen deutschen Wohnsitz im Reisepass eingetragen haben. Da wurde bei mir immer nach geguckt wenn ich mit meinem Pit von den USA aus in Frankfurt gelandet bin.
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