Kind geht mit Hund spazieren - kurze Fragen
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Meine kleine Schwester (jetzt 17) war vor 3-4 Jahren (also mit 13) mit 2 cavalieren unterwegs. Sie wollte auch die Hunde nur zur Wiese führen und wieder zurück kommen.
Beide Hunde waren an der Leine und beim überqueren der Straße in der 30er Zone hat ein Autofahrer nicht aufgepasst (kam um die Kurve) und den einen Hund platt gefahren. Der Hund starb noch am Unfallort. Der Autofahrer ist davon gefahren und wurde nie gefunden.
Natürlich hätte dies auch einem Erwachsenem passieren können, aber dieser hätte zumindest Angaben zum Auto machen können. Meine Schwester war so unter Schock, dass sie das Auto überhaupt nicht beschreiben konnte.
Ich denke, ein Erwachsener reagiert einfach schneller und trotz aller Tragik "besser" als ein Kind, das schreiend neben seinem sterbendem Hund am Boden liegt. Eine Anwohnerin wurde dann darauf aufmerksam und hat meine Mutter angerufen und sich um meine Schwester gekümmert (die übrigens vom sterbendem Hund auch noch gebissen wurde).
Bis heute geht sie nicht mehr alleine mit den Hunden raus und selbst wenn wir dabei sind und ein Auto kommt, wird sie sofort panisch.
Man hätte dem Kind viel erspart, auch wenn ich hier meiner Mutter keine Schuld daran geben möchte.
Aber das Resultat ist eben ein toter Hund und ein verängstigtes Kind. Deshalb dürften meine Kinder (hätte ich welche) nicht alleine mit dem Hund raus.
Ich finde, ein Kind unter 15-16 Jahren hat nicht alleine mit einem Hund unterwegs zu sein.
LG
Missa -
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Es gibt kein explizites Gesetz ab welchem Alter Kinder mit einem Hund gehen dürfen. Aber generell gilt ein Alter ab 14 Jahren versicherungstechnisch als abgesichert, sofern das Kind körperlich in der Lage ist den Hund unter Kontrolle zu halten, außerdem gilt für Kinder unter 18 Jahren, das der Hund angeleint sein muss.
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Ich denke, dass es jeder für sich selber zu entscheiden hat, ob er sein Kind mit dem Hund rausgehen lässt. Genauso wie jeder selber entscheidet, ab wann/wie lange/wohin ein Kind überhaupt alleine raus darf.
Bekannte von mir haben auch einen Hund, mit dem die Kinder rausgehen.
Das Geschwisterpaar (10&7 Jahre) geht mit dem Familienhund regelmäßig Gassi. Es gehört mit zu ihren Aufgaben, wie die Beschäftigung mit dem Hund auch. Das ist aufgeteilt. Und eine Nachmittagsrunde gehört den Kindern. Die größere von den beiden nimmt den Hund allgemein viel mit, wenn sie sich draußen bewegt oder alleine mit dem Bus zum reiten fährt und erst abends wieder heim kommt. Auf dem Hof nimmt sie den Hund dann mit zum ausreiten. Denn auch das macht sie ab und an alleine, was auch nicht alle Mütter machen würden.
Das funktioniert gut, weil das Mädel sehr souverän ist und auch in Konfliktsituationen weiß, wie sie reagieren muss und sich deshalb nicht unsicher fühlt. Ein Handy ist immer dabei.Die Kleine darf noch nicht alleine mit dem Hund raus.
Es muss jeder für sich entscheiden, was er verantworten kann und welches Risiko er bereit ist einzugehen.
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Bei uns in der nachbarschaft gibts einen Bub der immer mit einem Ridgeback spazieren geht. Der Hund ist fast genauso groß wie das Kind.
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Zitat
https://www.youtube.com/watch?v=WFKxKcqyNSA
Da haben die beiden 'angefangen' - das war vor 2 Jahren, Enya war da gerade mal 4 geworden. Wie man sieht hört sie schon ein bisschen. Wird wohl mal Zeit für ein aktuelles. Inzwischen muss Eni oft nicht mal mehr was sagen und Luni macht es.Deine Kleine ist ja süß
Ich glaube früher hat das einfach auch niemanden interessiert, selbst wenn man als Kind vom Hund gebissen wurde, wurde nicht gleich mit Anzeige gedroht, weil es oftmals hieß "Selbst Schuld, was ärgerst du auch den Hund." Als Kinder wussten wir einfach, wie wir mit dem Hund umzugehen hatten, ich war auch alleine mit dem Pudel-Mischling meiner Großeltern und später mit deren anderen Hund unterwegs.
Heute ist alles viel kompliziert bzw. wird komplizierter gemacht.
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Zitat
Die Leiterin der RH Staffel, gleichzeitig Hundetrainerin, sollte die Kinder "unterrichten". Aus dem Kurs ist nix geworden, da laut ihrer Aussage erst Kinder ab 12 Jahren mit dem Hund (egal wie groß, klein, gut oder schlecht erzogen) raus gehen dürfen. Erwischt das OA ein jüngeres Kind, kostet das ordentlich Strafe (bis zu 150€).Kann man das irgendwo nachlesen? Da geistern soviele Halbinformationen herum - gibt es wirklich eine gesetzliche Regelung? (Abgesehen von "gefährlichen Hunden")
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Zitat
Deine Kleine ist ja süß
Ich glaube früher hat das einfach auch niemanden interessiert, selbst wenn man als Kind vom Hund gebissen wurde, wurde nicht gleich mit Anzeige gedroht, weil es oftmals hieß "Selbst Schuld, was ärgerst du auch den Hund." Als Kinder wussten wir einfach, wie wir mit dem Hund umzugehen hatten, ich war auch alleine mit dem Pudel-Mischling meiner Großeltern und später mit deren anderen Hund unterwegs.
Heute ist alles viel kompliziert bzw. wird komplizierter gemacht.
Hihi, danke. Ja süß ist sie immer noch, klein nimmer soooo sehr.
Ja so ist es. Heutzutage ist alles komplizierter...zumindest kommt es mir so vor.
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ich weiß nicht, wie es rechtlich ist, aber meine beiden (12 und 11) dürfen mittlerweile nur noch kurze strecken mit Hund (mittlere größe) gehen - und auf keinen fall ableinen.
diego ist ein leinenpöbler vor dem Herrn und hier in der Nachbarschaft rennen noch mehr wilde rüden herum. mit einem von denen hatte diego neulich übelst Zoff. als der - offline - mit herrchen um die ecke kam, konnte ich leider nicht mehr schnell genug reagieren, um meinen noch anzuleinen und es ist mir dann auch kaum gelungen, ihn von dem anderen Hund runterzupflücken (wobei sich da beide Hunde nichts geben).
seitdem ist ableinen verboten und das gehen beschränkt sich nur noch auf "einmal kurz ins Gebüsch zum lösen".
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Ich weiß nicht, ob dies rechtens ist, oder nicht.
Aber ich muß ehrlich gestehen, daß ich beim Lesen doch ein mulmiges Gefühl habe.
1. Der eigene Hund ist schon ein Leinenpöpler
2. Es rennen in der Nachbarschaft "wilde Rüden" herum (ich interpretiere das als: Hunde ähnlich veranlagt wie Diego)
3. Zwei junge Kids sind mit ihm unterwegs (klingt für mich relativ klein, und Hund hat mittlere Größe)
4. Ableinverbot, eventuell sogar mit der Order, den Hund unbedingt festzuhalten
5. "Kurze Strecke" = in der Nähe der NachbarschaftDies klingt für mich nicht wirklich nach gute Voraussetzungen.
Gruß
SheltiePower -
So, habe gerade Antwort von meiner Versicherung bekommen.
Es gibt keine Einschränkungen, weder, was das Alter des Kindes betrifft, noch Leinenzwang oder sonst was.
Mal abgesehen vom gesunden Menschenverstand - an der Haftpflichtversicherung liegt es nicht.
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