Fragen zur Haftpflicht/ Schadensmeldung

  • Wie ja hier bereits zu lesen war, ist Djego vor einer Woche auf der Landstraße von einem Auto angefahren worden. Da wir gleich vor Ort waren, haben wir noch mit dem Fahrer des Wagens Kontakt aufgenommen, mein Freund hat ihm unsere Anschrift und Telefonnummer gegeben und der Mann (kannte meinen Freund anscheinend, er ihn aber nicht) hat gesagt er meldet sich, wenn was ist.
    Wir haben bis jetzt nichts von ihm gehört und können uns ja auch nicht bei ihm melden. Ich bin daher - und auch aufgrund der geringen Verletzung unseres Hundes - davon ausgegangen, dass dem Mann wohl kein Schaden entstanden ist.
    Jetzt haben wir aber über ein paar Ecken erfahren, dass dem wohl nicht so ist und der Herr sein Auto schon in der Werkstatt hatte. Ich nehme an, die Rechnung werden wir bald erhalten.
    Jetzt frag ich mich, ob wir der Versicherung schon vorher von dem Vorfall hätten berichten müssen? Wir werden Montag dort anrufen, aber ein bisschen Informieren schadet ja nicht.
    Was hätten wir denen sagen sollen? Unser Hund hat vielleicht einen Schaden angerichtet, vielleicht aber auch nicht. Und bei wem wissen wir auch nicht.
    Der kann doch nicht einfach sein Auto reparieren lassen, ohne vorher wenigstens mit uns in Kontakt zu treten?
    Das ist jetzt irgendwie blöd. Für sowas ist eigentlich mein Freund zuständig, ich kenn mich da gar nicht aus.

  • Hallo,


    ich glaube nicht, dass ihr das hättet vorher melden müssen - ihr seid ja davon ausgegangen, es ist nichts dran am Auto. Und der Mann muss ja wissen, dass ihr seine Daten nicht habt. Deswegen ist er es meiner Meinung nach auch selbst schuld, wenn die Versicherung nachher rumzickt.
    Je nachdem wie hoch der Schaden am Auto ist, hätte die Versicherung bestimmt gerne einen Gutachter geschickt. Ist ja bei einem KFZ-Haftpflichtschaden auch so, den lässt man ja auch nicht einfach reparieren.


    Ich würde mich da nicht verrückt machen und einfach mal abwarten.

  • Jetzt, wo ihr auf Umwegen erfahren habt, dass da wohl doch was auf Euch zukommt, würde ich der Versicherung eine Mail als "vorsorgliche Schadensmeldung" genau mit dem Inhalt schicken, den Du hier geschrieben hast.

  • Danke, so werden wir das machen. Mein Freund ruft Morgen seinen Vertreter an.
    Wenn der aber den Schaden schon hat beheben lassen, bezahlt das doch keine Versicherung der Welt!
    Da bin ich ja mal gespannt.

  • Ein Schaden muß innerhalb einer Woche gemeldet werden. Ich würde das direkt morgen nachholen.
    Wenn von seiten des "Unfallgegners" nichts nachkommt, ist auch gut.

  • Ich bin da eigen :D und würde eine Schadensmeldung immer schriftlich machen.
    Oder mir vom Versicherungsvertreter direkt nach dem Telefonat eine Bestätigung über die Meldung schicken lassen.

  • Vielleicht hat er sein Auto in der Werkstatt gehabt wegen dem Gutachten?


    Ich überlege gerade wie es in meinen Fällen war. Allerdings waren das alles Autounfälle. Gutachter hab ich mir selbst gesucht, nie von der gegnerischen Versicherung. Die Daten der gegnerischen Versicherung erhielt ich vom Unfallgegener. Ich hab dann meine Versicherung und die gegnerische Versicherung informiert. Hatte schon Fälle wo meine Versicherung erstmal für den Schaden aufkam und sich das Geld von der generischen zurückholte.
    Auto abschleppen z.Bsp.


    Die Rechnung der Werkstatt schickte ich dann an die gegnerische Versicherung.
    Da bei mir meist die Polizei noch mit im Spiel war, musste ich dann noch ein "Unfallprotokoll" ausfüllen.

  • Zitat

    Ich bin da eigen :D und würde eine Schadensmeldung immer schriftlich machen.
    Oder mir vom Versicherungsvertreter direkt nach dem Telefonat eine Bestätigung über die Meldung schicken lassen.


    Ja schon, aber der Gedanke dahinter war, dass wir streng genommen die einwöchige Frist versäumt haben. Und dass mein Freund mit seinem Vertreter qusai per Du ist - der hat dort jeden Pups versichert...


    Aber das mit der Bestätigung ist eine gute Idee! Da hatten wir nämlich auch schon schlechte Erfahrungen :mute:

  • Ich habe nun einfach mal von einer Versicherung die Versicherungsbedingungen angeklickt:
    Seite 12, rechte Spalte, § 5:
    " Macht der Geschädigte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungs-
    nehmer geltend, so ist dieser zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der
    Erhebung des Anspruchs verpflichtet. "
    Quelle: https://www.huk.de/content/dam…f/haftpflicht/hs21113.pdf


    Du gingst laut Eingangspost ja davon aus, dass KEIN Schaden entstanden ist.
    Daher finde ich, dass Du nun, direkt nach Kenntnis des vermutlich doch entstandenen Schadens (offiziell wisst Ihr es ja noch immer nicht), noch immer im Zeitplan liegst.

  • Lieb von dir. Ich hab mich vorhin auch mal durch die Haftpflicht gewühlt und da steht:

    Zitat

    Welche Obliegenheiten bestehen für Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?
    1. Jeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben wurde


    Das aber mal nur der Vollständigkeit halber, dass es deswegen Probleme geben sollte kann ich mir nicht vorstellen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!