Wachkoma-Kind soll Hund weggenommen werden

  • Wieder eine Sache, die nur der Mensch fertig bringt. Nein, ich bin kein Fan von sogenannten Kampfhunden, aber das hier sollte man so belassen, wie es ist. Dem Kind zu liebe und dem Hund zu liebe, da ja offensichtlich eine sehr innige Beziehung vorliegt, die zu dem auf Gegenseitigkeit beruht.


    Liebe Frau vom Ordnungsamt. Lass Gerechtigkeit walten. Die Familie hat doch schon einen heftigen Schicksalsschlag in die Fresse bekommen.

  • Zitat

    Nein, ich bin kein Fan von sogenannten Kampfhunden, aber das hier sollte man so belassen, wie es ist.


    hier handelt es sich ja auch um einen sogenannten familienhund ;)

  • Aus der Hundeverordnung Brandenburgs:


    Zitat

    § 15 Ausnahmeregelungen


    (3) Blindenführ- und Behindertenbegleithunde sind mit Ausnahme der Anzeigepflicht des § 6 Abs. 1 von den Regelungen dieser Vorordnung befreit, wenn der örtlichen Ordnungsbehörde der Verwendungszweck des Hundes nachgewiesen wird.


    Da muss doch was zu machen sein...
    Anscheinend haben sich die Besitzer (aus Unwissen) nicht an die gueltigen Gesetze gehalten, aber es muesste doch in dem Fall nachtraeglich moeglich sein, die Auflagen zu erfuellen und ggf die Huendin als Behndertenbegleithund auszuweisen.

  • Und doch beschleicht mich der Gedanke, warum es ein Hund ist, der in diesem Bundesland nicht gehalten werden darf? Ich mein, wenn ich weiß, ich darf so einen Hund nicht halten, dann hätte ich mich doch für einen anderen entschieden? Oder sehe ich das gänzlich falsch?


    Schlimm ist es trotzdem und ich bin in jedem Fall dafür, das der Hund in der Familie bleiben darf, darum geht es nicht....


    Sundri

  • Zitat

    Aus der Hundeverordnung Brandenburgs:



    Da muss doch was zu machen sein...
    Anscheinend haben sich die Besitzer (aus Unwissen) nicht an die gueltigen Gesetze gehalten, aber es muesste doch in dem Fall nachtraeglich moeglich sein, die Auflagen zu erfuellen und ggf die Huendin als Behndertenbegleithund auszuweisen.


    Soweit ich das mitbekommen habe gab es ja eine Anzeige, weil sich der Hund wohl mit einem anderen Hund "gebissen" hat.

  • Einerseits bin ich selbstverständlich dafür, dass der Junge und der Hund zusammenbleiben dürfen.


    Aber es gibt eben in unserem Land Gesetze, an die man sich halten muss. Und wenn ich weiß, dass bestimmte Rassen in Brandenburg verboten sind, warum ziehe ich dann von Berlin genau in dieses Bundesland?


    Als was ist der Hund in Brandenburg gemeldet? Wäre er als das, was er ist, gemeldet, hätte die Familie doch bereits vor dem Beißvorfall Probleme bekommen.


    Auch der Beißvorfall macht mich nachdenklich, weil es für mich so klingt, als würde solch ein Verhalten bei einem Hund eher normal sein. Das finde ich nun aber ganz und gar nicht.


    Wenn nun für diesen Hund eine Ausnahme gemacht wird, wo zieht man dann künftig eine Grenze? Ich bräuchte diese Grenze nicht und finde die Listen eh unsinnig, aber genau diesen Gedanken werden die Verantwortlichen haben.

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