Wachkoma-Kind soll Hund weggenommen werden

  • Zitat

    Ich würde einen entscheidenden Punkt darin sehen, dass der Hund positive Auswirkungen auf Herzschlag und Atmung des Kindes hat, was auch ein Arzt bestätigte.


    Somit würde ich als einer der Entscheidenden versuchen, darüber die Ausnahme herzustellen.


    Ich wünsche der Familie alles Gute... manchmal trägt man so viel Schweres, dass man nicht an alles denkt...


    Wobei sich hier aber die Frage stellt, ob ein anderer genehmigter Hund nicht auch diese Auswirkung hat.


    Es geht hier ja nicht nur um eine nicht genehmigte Haltung, sondern eben auch darum, dass der Hund - so wie es im Artikel steht - aus dem Grundstück entwischt ist und unprovoziert einen Artgenossen angegriffen und verletzt hat.
    Das wird aber bei der emotionalen Geschichte gern komplett außen vor gelassen

  • Zitat

    Wobei sich hier aber die Frage stellt, ob ein anderer genehmigter Hund nicht auch diese Auswirkung hat.


    Es geht hier ja nicht nur um eine nicht genehmigte Haltung, sondern eben auch darum, dass der Hund - so wie es im Artikel steht - aus dem Grundstück entwischt ist und unprovoziert einen Artgenossen angegriffen und verletzt hat.
    Das wird aber bei der emotionalen Geschichte gern komplett außen vor gelassen


    die haltung wurde ja genehmigt, soweit ich es dem text von der stiftung entnehme... nur, weil dieser beißvorfall passierte, soll der hund jetzt weg.


    und wenn jeder hund weg müsste, der einen anderen gebissen hat... dann wären einige ihre hunde los oder?

  • Also ich hab den Text ganz anders verstanden:
    1. Die Haltung von Listenhunden ist in Brandenburg ausnahmslos verboten - wie in Bayern. Da ist also nix mit "Auflagen erfüllt"
    2. Der Hund kann demnach nicht ordentlich angemeldet gewesen sein
    3. Dass der Hund existiert ist durch einen (bedenklichen) Beißvorfall überhaupt herausgekommen.


    Tut mir leid für den Jungen und den Hund.

  • Zitat

    die haltung wurde ja genehmigt, soweit ich es dem text von der stiftung entnehme...


    Wo liest Du denn, dass die Haltung genehmigt wurde? Es heißt klar, dass die Behörden erst aufgrund des Beißvorfalls auf das Tier aufmerksam wurden. Das klingt für mich eher, als wäre der Hund nicht als solcher gemeldet gewesen. Da hilft auch ein Führungszeugnis usw. nichts.

  • Warum nicht einfach den Hund in Berlin anmelden und die Bz, Stiftung und Fairdog vor die tür setzen..?
    Die können doch gerne Klagen, wenn ihnen die situation in Brandenburg so am Herzen liegt.

  • Zitat

    Also ich hab den Text ganz anders verstanden:
    1. Die Haltung von Listenhunden ist in Brandenburg ausnahmslos verboten - wie in Bayern. Da ist also nix mit "Auflagen erfüllt"
    2. Der Hund kann demnach nicht ordentlich angemeldet gewesen sein
    3. Dass der Hund existiert ist durch einen (bedenklichen) Beißvorfall überhaupt herausgekommen.


    Tut mir leid für den Jungen und den Hund.


    So verstehe ich das auch.


    Und selbst wenn der Hund rechtlich korrekt mit Wesenstest und Genehmigung gehalten worden wäre, wäre ein solcher Beißvorfall ein Grund Hund und Halter erneut zu überprüfen und je nach Ergebnis die Haltungserlaubnis wieder zu entziehen.

  • Ich blick da schon lange nicht mehr durch was da geaufen ist, minütlich kommen neue Meldungen:


    -Hund muss weg
    -Es gibt Hoffnung Hund darf vielleicht bleiben
    -Hund soll eingeschläfert werden.


    In einem Bericht heißt es:
    "Das OA sei erst durch den Beißvorfall auf den Hund aufmerksam geworden"


    Im nächsten:
    "Das OA war schon öfter vor Ort"

  • Zitat

    Hi,


    Bei Punkt Zwölf auf RTL kommt gleich ein Beitrag darüber. Mit Interview der Halter und natürlich will RTL helfen. Mal sehen was dabei rauskommt.


    Lg Demona



    Wollte ich auch gerade schreiben. ;)


    Bin ja mal gespannt.

  • Zitat


    Richtig, DU tust das. Wenn ich mir die Eltern aber so angucke, kann ich dir sagen, dass diese sich bei der Hundeanschaffung wesentlich weniger bis gar keine Gedanken um Rasselisten, Barf und Leinenkontakt machen im Vergleich zu den Usern hier.


    Der Hund steht auch in Berlin auf der Rasseliste. Nicht umsonst haben die Halter darum, die in Berlin erforderlichen Auflagen (Sachkundeprüfung, Wesenstest usw.) erfüllt. Sie wußten also um die Problematik bei der Haltung von "Listenhunden".


    Und dann macht man sich beim Umzug in ein anderes Bundesland nicht rechtzeitig schlau?


    Ich bin sicher, sie wußten um das Halteverbot in Brandenburg. Dummerweise ist der Hund ausgerissen, hat dabei einen anderen Hund gebissen und das OA kam auf den Plan.
    Warum wurde nicht vor dem Umzug die besondere Situation mit dem behinderten Kind und dessen Beziehung zu dem Hund geschildert, entsprechende Gutachten eingereicht und ein Antrag auf Sondergenehmigung - die es durchaus gibt - gestellt?


    Nein, man wähnte sich schlauer und meinte geltendes Gesetz einfach umgehen zu können. Nun ist das Gejammer groß.


    Mein Mitleid mit den HH hält sich in Grenzen, leid tut mir nur der Hund, der im Tierheim landen könnte.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

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