Kastration bei Hündin

  • Zitat


    Was den Vertrag anbelangt: Verträge sind dazu da, dass - wenn man sie unterschreibt, dass man sich auch daran hält. Wer es nicht einhalten kann - gilt für alle Verträge - sollte sie auch nicht unterschreiben. Wer möchte denn gerne angeschwindelt werden!


    Dem Stimme ich auch im allgemeinen zu. Grundsätzlich soll die Klausel allerdings nur den Nachwuchs ausschließen und ich bin der Meinung als verantwortungsbewusster Hundehalter kann man die aus ohne Kastration. Vor allem stehen sich bei dieser Klausel der Tierschutz und das Tierschutzgesetz gegenüber, was ich schon merkwürdig finde :/


    Von mehreren Seiten habe ich eben gehört, dass diese Klausel unwirksam ist und somit nicht vertragsbruch begehen würde... Ich glaube am einfachsten wird es aber vielleicht sein, mit den Vermittlern direkt darüber zu sprechen und schauen was sie dazu sagen... Dann bin ich wenigstens auf der sicheren Seite.

    • Neu

    Hi


    hast du hier Kastration bei Hündin* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Zitat

      Was für eine moralische Einstellung! :roll:


      Da wundert man sich, wenn Hunde an "falsche Hundehalter" abgegeben werden, wenn schon mit so einer Einstellung Hunde gekauft werden.


      Wichtiger ist ja wohl, dass der Hund gut gehalten wird.
      Sogenannte Tierschutzorganisationen sind oft einfach nur ein Haufen von Hausfrauen ohne Wissen und Sachverstand.



      http://www.herdenschutzhund-service.de/

    • Erst mal vielleicht zur allgemeinen Info http://www.anwalt.de/rechtstip…em-pruefstand_008867.html


      Der Großteil der ausgestellten Schutzverträge widerspricht geltendem Recht, ganz einfach. Vor Gericht wird der Schutzvertrag einem Kaufvertrag gleichgesetzt.


      Im übrigen würde es für mich da gar keine Diskussion geben, die Kastration ohne medizinischen Grund ist verboten, ganz einfach.


      Das 1. Problem ist das die meisten Leute das nicht wissen und das 2. Problem ist das die Kastration mittlerweile eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Da wird nicht nachgedacht sondern einfach gehandelt weil es so "üblich" ist.
      Das kann es ja wohl nicht sein.


      TÄ raten zur Kastration und verschweigen das es nach geltendem Recht verboten ist ohne medizinische Indikation zu kastrieren, zählen diverse Vorteile des Eingriffs auf und verschweigen die Nachteile.
      Klar, für TÄ ist es eine stetige und sichere Einnahmequelle.


      Ich habe glücklicherweise eine TÄ mit der ich vernünftig alle Vor-und Nachteile diskutieren kann und die nicht versucht mich in die eine oder andere Richtung zu drängen.

    • Unsere 2jährige Tornjakmixhündin wurde vor 3Wochen aus gesundheitlichen Gründen kastriert. In dem Übernahmevertrag (sie war damals 6Monate alt) stand auch diese Kastrationsklausel drin (mit Angabe bis wann sie zu kastrieren wäre).
      Hätte sie nicht gesundheitliche Probleme bekommen, wäre sie nach wie vor intakt. Es hat nie jemand vom Verein nachgefragt. Hätten sie nachgefragt, hätte ich meine Sicht der Dinge geäußert und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Eine Vertragsklausel, die geltendem Recht widerspricht, ist nichtig. Das macht noch nicht den gesamten Vertrag ungültig, aber eben diese eine Klausel. Somit war ich recht entspannt, was dieses Thema angeht.

    • Tierschutz (Verkäufer) und du (Käufer) schließen einen Kaufvertrag. Der Hund geht also nicht nur in deinen Besitz über, sondern wird zu deinem Eigentum. Der Tierschutz hat also keinen Anspruch auf Vorbehalt des Eigentums, da der Verkäufer nach Paragraph 433 BGB verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und vor allem das Eigentum an dieser zu verschaffen.
      Grundsätzlich geben beide Parteien eine Willenserklärung über das Zustandekommen des Vertrags ab, was zunächst bedeutet, dass beide Parteien mit den im Kaufvertrag geregelten Normen einverstanden sind.
      Ein Kaufvertrag ist aber ein Privatrechtliches Verpflichtungsgeschäft.
      Ich bin mir nicht zu hundert Prozent sicher, aber ich denke, dass privatautonome Regelungen sich letztendlich dem Gesetz unterwerfen müssen.
      Wenn also die Kastration nicht aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, das Tierschutzgesetz sie grundsätzlich erstmal verbietet, müssen sich privatrechtliche Belange unterordnen, so dass die Kastrationsklausel schlichtweg nichtig ist.


      So viel zu meinen Überlegungen...wer es besser weiß, bitte korrigieren oder ergänzen. :)


      Meine persönliche Meinung: Nicht kastrieren. Um einer ungewollten Schwangerschaft vorzubeugen, einfach in besagten Zeiten einfach besser aufpassen und nicht unnötig in den Hormonhaushalt der Hündin eingreifen. Nichts und niemand kann dich dazu zwingen deine Hündin kastrieren zu lassen...

    • Zitat

      Im übrigen würde es für mich da gar keine Diskussion geben, die Kastration ohne medizinischen Grund ist verboten, ganz einfach.


      Die Kastration ist NICHT verboten!


      § 6
      (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn


      1.
      der Eingriff im Einzelfall


      a)
      nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
      b)
      bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,


      1a.
      eine nach artenschutzrechtlichen Vorschriften vorgeschriebene Kennzeichnung vorgenommen wird,
      1b.
      eine Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand vorgenommen wird,
      2.
      ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,
      2a.
      unter acht Tage alte männliche Schweine kastriert werden,
      3.
      ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
      4.
      das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen,
      5.
      zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


      Denn die ganzen "Ups"-Würfe sind ja wohl nichts anderes als unkontrollierte Fortpflanzung :roll:


      Wenn ich mich nicht an diverse Passagen aus einem Vertrag halten möchte, dann sollte man den Vertrag einfach nicht unterschreiben und ggf. einen anderen Hund nehmen. Denn so, wie ich als Abnehmer eines Hundes nicht belogen werden möchte, sollte auch ich ehrlich sein. Das ist es aber nicht, wenn ich schon im Vorfeld plane, mich nicht an den Vertrag zu halten. Wenn ich weiß, dass einige Punkte rechtlich nicht ok sind, sollte das ebenfalls im Vorfeld geklärt und diese Punkte geändert werden.

    • Es gibt hier keine herrenlosen Hunde die sich unkontrolliert fortpflanzen!


      Und wieso ist eine Kastration zur "weiteren Haltung" bei Hunden notwendig?
      Ich kann meine intakte Hündin ohne Einschränkung so halten wie es von der Natur vorgesehen ist. Wieso können andere das nicht?


      Ich bin laut Gesetz sogar dazu verpflichtet meinen Hund ständig zu beaufsichtigen und zu kontrollieren, deshalb ist unkontrollierte Fortpflanzung nicht möglich. Demnach würde ich also gegen das TschG verstoßen wenn ich meinen Hund "prophylaktisch" kastrieren lasse.

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