Kastration bei Hündin
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Wie ist das noch mal mit dem Krebsrisiko bei nicht kastrierten Hündinnen? Weiß da jemand eine zuverlässig Quelle?
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Zitat
Also Thema Kastratrion bei Hündinnen? WAS ist denn bitte ein Gesundheitlicher Grund?
Generell bin ich kein Freund des Kastrierens, ich würds meiner lieber ersparen aber die ist jetzt gerade in der zweiten Läufigkeit und dermaßen gestresst draussen das sie derartig schuppt und zu Übersprungshandlungen neigt ect.Ich bin auch generell kein Freund von "einfach mal kastrieren", aber ich denke, es gibt halt wirklich gesundheitliche Gründe.
Meine Hündin hätte ich wohl nie kastrieren lassen - trotzdem wurde das Anfang Januar gemacht. Warum? Weil sie nach JEDER Läufigkeit Entzündungen im Gebärapparat hatte (Vaginitis, dicker Eiter, immer 2-3 Wochen starke Antibiotika). Im Oktober/November dann kam es immer wieder sobald das AB abgesetzt wurde, sie nahm stark ab und litt merklich. Es stand die Gefahr im Raum, dass die Entzündung sich ausbreitet und sie dann mit Gebärmuttervereiterung Not-operiert werden muss... Also habe ich mich dazu durchgerungen, sie gezielt und zu einem guten Zeitpunkt (bei niedrigstem Hormonstand) kastrieren zu lassen.[Tapatalk-Gekritzel]
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Also diese Verträge vom Tierschutz......
In Verträge kann man ja grundsätzlich so allerhand reinschreiben. Ob das schlußendlich durchgesetzt werden muss steht auf einem anderen Blatt.
Wenn eine Frau einen Ehevertrag unterschreibt, in dem steht, dass ihr Ehemann sie wöchentlich 1-2 Mal verkloppen darf ist das noch lange nicht rechtens und unter allen Umständen durchzusetzen.
Außerdem sind diese Organisationen meistens mehr so U-Bootmäßig unterwegs. Ist das Geld eingesackt tauchen die unter und werden nie mehr gesehen. (Ausnahmen ausgeschlossen) Vernünftige Nachkontrollen, Betreuung bei Problemen, geschweige denn Vorkontrollen sind die Ausnahme.
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Es gibt Argumente für und gegen die Kastration von Hunden, man sollte das aber genau für sich und seinen Hund abwägen mit allen Vor- und Nachteilen - auf den Einzelfall bezogen.
Eine Vertragsklausel der Tierschutzorgas ist jedenfalls juristisch ungültig, man muß sich daran nicht halten und kann sie getrost ignorieren und den Hund trotzdem erwerben. Ganz ohne schlechtes Gewissen. So ist der Stand der Rechtsprechung.
Dagmar & Cara
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Genau vor dem Problem stehe ich auch gerade. Habe mich ganz schrecklich in einen "Import-Junghund" aus dem Tierheim verguckt und muss mich nun diesem ganz Vertragstralala stellen inkl. schriftlicher Erlaubnis vom Vermieter, Besichtigung der Wohnung und einem Schutzvertrag, der die Kastration fordert.
Als ich letzte Woche im Tierheim war, hat mir die Betreuerin drölfundachtzig angeblich gute Gründe für die Kastration auch eines Rüden vorgebetet - ich war total baff, dass ich erst einmal nur dämlich genickt und gedacht habe, dass ich meinen früheren Hunden ja wohl ein sehr schlechtes Frauchen gewesen sein muss.
Wieder zuhause habe ich mir das Tierschutzgesetz und die verschiedenen Interpretationen reingezogen und bin schier entsetzt. Ich hoffe nur, es gelingt mir, den Hund vor einer OP durch den Tierschutz zu bekommen!
Eure Beiträge hier machen mir jedenfalls Mut, vertragsbrüchig zu werden.
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Da kann ich dir noch mehr Mut machen. Solche Klauseln sind null und nichtig, weil sie gegen das Gesetz verstoßen. Niemand kann dich per Vertrag verpflichten, einen Gesetzesverstoß zu begehen. Also einfach Klappe halten, unterschreiben und vergessen.
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