Einschläferung verweigert, wegen offener Kosten?

  • Nur hatte die Besitzerin in dem Fall kein Geld.
    Sie hatte sich bereits bei Freunden und bekannten für die davor getätigte Behandlung Geld geliehen, um Blutuntersuchungen, Infusionen und Co zahlen zu können.


    Warum man nicht gezahlt hat oder zu nem anderen TA gefahren ist, ist hier auch nicht relevant.
    Mir geht es nur drum: wenn ein Tier leidet, muss der TA einschläfern oder darf er es auch wegen fehlender finanzieller Mittel verweigern und ein Tier leiden lassen...

  • Wenn das mit der Bezahlerei alles so stimmt(das können wir hier nicht nachvollziehen), wie du es gesagt bekamst, dann verstehe ich auch nicht, warum der kleine Betrag nicht einfach gezahlt wurde und gut.
    Vielleicht ist das alles aber auch mal wieder etwas anders gelaufen als es dann gesagt wird und der TA als der Böse hingestellt wird.
    Denn das es gar keinen anderen TA gab, kann ich mir auch nicht vorstellen, wir wohnen sehr ländlich und hier gibt es geschätzt 6-8 TA im nähren Umfeld sagen wir mal von 30km.
    Ich denke auch, es muß niemand umsonst arbeiten, und wenn er schon im Voraus wußte das kein Geld da ist, ist es wahrscheinlich ihm überlassen ob er das Risiko auf sich nimmt kein Geld zu sehen und dafür dem Tier zu helfen.

  • Ich glaube nicht, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, die einen TA dazu verpflichten würde. Ich würde auch den Besitzer nicht komplett aus der Verantwortung entlassen. Er muß letztendlich dafür Sorge tragen, dass sein Tier behandelt werden kann.

  • Zitat


    Hat der Tierarzt das Recht, ein Tier leiden zu lassen, obwohl das Tierschutzgesetz besagt, das ein Tier nicht leiden darf, nur weil noch kosten offen sind?


    Bei Menschen wäre das unterlassene Nothilfe mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen, bei Tieren gibt es diesen Straftatbestand nicht.
    Um es rechtlich auf die Spitze zu treiben: Einen Tierarzt in dem Wissen zu beauftragen, dass das Geld fehlt, ihn dafür bezahlen zu können, hat hingegen (straf-)rechtliche Relevanz: § 263 StGB Betrug.

  • Ergänzung: es gibt eine Notfall- Behandlungspflicht.
    Allerdings dürfte es in der Praxis uU schwierig werden, dem Tierarzt einen Verstoß nachzuweisen, weil dazu erst die Diagnose gestellt und dann in Folge abgelehnt werden muss.
    Wenn ein Tierhalter anruft und sagt, dass es seinem Hund "schlecht" geht und es seiner Einschätzung nach notwendig ist, das Tier einzuschläfern, muss sich das noch lange nicht mit einem tatsächlichen Notfall gem. o.g. Definition decken. Anders wäre es, wenn der Arzt den Hund untersucht, den Notfall feststellt und dann ablehnt.

  • Naja in dem Fall war der Hund ja schon über 1 Woche dort in Behandlung, man wusste das es mit dem Hund abwärts geht und der TA ist noch nicht mal so vorbei gekommen um sich den Hund anzuschauen.
    Und dann ist er ja tatsache qualvoll gestorben... in der selben Nacht in der die Besitzerin den TA angerufen hat...

  • Oh mann, schreckliche Geschichte.
    Ich finde es ein wenig "billig", jetzt die eigenen schlechten Gefühle Richtung TA zu schieben. Der Hund ist tot, nun steht trauern an - den TA würde ich da außen vor lassen, der hilft dabei nicht. Und er kann auch nicht den Hund wieder lebendig machen.

  • Zitat

    Naja in dem Fall war der Hund ja schon über 1 Woche dort in Behandlung, man wusste das es mit dem Hund abwärts geht und der TA ist noch nicht mal so vorbei gekommen um sich den Hund anzuschauen.
    Und dann ist er ja tatsache qualvoll gestorben... in der selben Nacht in der die Besitzerin den TA angerufen hat...


    Selbst dann wäre es für mich fraglich, ob der "Notfall" tatsächlich für den Arzt erkennbar war und ob Euthanasie unter eine Notfallbehandlung fallen würde.


    Letztendlich bezahlt der Tierarzt die Behandlung des Hundes, für den die Besitzerin nicht aufkommen kann, aus eigener Tasche und sie wird mit Sicherheit nicht die erste und einzige Tierhalterin sein, die bewusst einen Auftrag erteilt, ohne ihn bezahlen zu können. Nicht er ist für das Tier verantwortlich, sondern die Halterin und mMn kann ich die Verantwortung dafür, dass ich meinen Verpflichtungen nicht nachkomme, einem anderen nicht mit dem bloßen Argument aufs Auge drücken, dass er die berufliche Qualifikation dazu gehabt hätte.
    Zudem hat der Arzt ja nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern die Behandlung an eine Bedingung (vollständige Zahlung) geknüpft.

  • Ganz ehrlich, ich wäre mit solchen Geschichten immer sehr sehr vorsichtig....


    Wenn ich lese, dass bei uns in D am Wochenende angeblich nur ein einziger TA erreichbar war (und das auch noch genau der ist, bei dem man bereits massive Schulden hatte), werd ich immer hellhörig.

  • Ich find´s immer wieder erstaunlich das hier so viele Familie/Freunde/Bekannte haben von denen man sich mal eben sofort Geld leihen kann. :roll: Darf man sich in euren Freundeskreis mogeln? Mal ernsthaft ich hätte gar keinen bei dem ich sofort Geld leihen könnte. Es soll doch tatsächlich Menschen geben deren näheres Umfeld ebenfalls nicht im Geld schwimmt. Nicht jeder hat einen "Onkel Dagobert" in der Familie.


    Was den "Kleckerbetrag" angeht: der wurde nicht genannt. Es hieß lediglich das er im Vergleich zu dem was schon gezahlt wurde als "Kleckerbetrag" anzusehen wäre. Mal gesponnen: angenommen für den Hund wurde in der letzten Zeit ein Betrag von 2500€ schon bezahlt, jetzt sind vielleicht noch um die 200€ offen...im Vergleich zu den 2500€ ist das ja relativ wenig. Manchmal hat man aber eben dann keine 200€ mehr bzw. für viele Menschen sind 200€ viel Geld. Bei manchen hier würd ich mir wirklich wünschen das man mal in nen finanziellen Engpass kommt und dann eben keiner da ist der Geld leihen kann. Das würde bei einigen hier vielleicht wieder mal was zurechtrücken.


    Was mich an dieser Geschichte stört ist das kein anderer Tierarzt aufgesucht wurde. Warum wurde da nicht versucht dem Tier besser zu helfen? Das der Tierarzt bei dem schon Schulden bestanden nicht gekommen ist glaub ich mal so. Hab hier vor Jahren mal von Bekannten ne Story gehört da hatte jemand eine Katze angefahren und ist in die nächste Tierarztpraxis gefahren...dort wurde die Katze nicht behandelt weil die Praxis Sorgen hatte nie das Geld zu bekommen...letztlich haben die die Katze einfach qualvoll sterben lassen. :/


    Bin bei solchen Geschichten immer wieder froh das wir einen Tierarzt haben dem das Wohl der Tiere vor seinem Geldbeutel geht. Wir waren dort auch schon gänzlich ohne Geld weil unser Hund von einem anderen angefallen und schwer verletzt wurde...da hat er damals gesagt als wir erklärt haben das wir nicht wissen wie wir die Rechnung zahlen sollen das es ja jetzt überhaupt nicht ums Geld geht sondern nur um den Hund. Alles andere kann man auch später klären. Er hat schon 2 unserer Hunde über die Regenbogenbrücke geschickt...da will der erstmal keinen Cent sehen bevor es einem selbst wieder besser geht. Der gibt da nur die Rechnung mit und bittet um Überweisung oder aber er schickt die Rechnung einige Wochen später zu. Aber der schickt einem auch Trauerkarten zu wenn man sein Tier verloren hat...gibt´s bestimmt auch nicht so oft. :2thumbs:

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