Rezeptgebühr ???
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Hallo zusammen,
hab mal wieder ne Frage
meine TA hat auf einer Rechnung eine Rezeptgebühr verlangt von 7,90 €. Ich habe eine Tierkrankenschutz bei der Agila und die haben auch die Rechnung problemlos übernommen... eben bis auf die Position Rezeptgebühr. Die hat die Agila abgezogen. Jetzt komme ich über Google auch nicht viel weiter und finde auch nichts das man beim TA für eine Ausstellung eines Rezeptes bezahlen muss??? Das Medikament war Pflanzlich und das musste ich natürlich in der Apotheke abholen und ganz normal bezahlen... deswegen verstehe ich nicht für was 7,90 (!) vom TA verlangt werden. Da war das Medikament ja vergleichsweise billig :pissed:
Wer weis was und kann mir das hier evtl. erklären?Danke schon mal für die Antworten
LG -
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frag doch einfach bei der versicherung und beim ta nach.
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Mein Tierarzt nimmt ein Gebühr von € 2,50 und ich finde das in Ordnung. Meines Wissens kann auch ein Humanmediziner bei Privtpatienten das Ausstellen ein Rezeptes in Rechnung stellen. Aber die Höhe deiner Gebühr finde ich schon gigantisch. Wobei - bitte nimm es mir nicht übel - die Preise in München generell viel höher sind, als im Rest der Nation.
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Hallo,
ein TA darf für die Ausstellung eines Rezeptes eine Gebühr erheben.7.90€ ist natürlich ganz schön gesalzen, aber die TÄ dürfen genau wie die Humanmediziner bis zum 3fachen Satz abrechnen
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Zitat
frag doch einfach bei der versicherung und beim ta nach.
Sorry aber das war nicht die Antwort nach der ich gefragt hatte (auf die Idee bin ich selber gekommen)... wollte wissen ob jemand selbst Erfahrung damit hat was Rezeptgebühren angeht.Danke Mira-Bella und Joco und Co.
Das wollte ich wissenFinde die 7,90 € nämlich auch ganz schön heftig (auch für Münchner - Verhältnisse). Komisch ist das ich bis jetzt bei allen anderen TA / Tierkliniken keine Rezeptgebühr bezahlen musste
Wie ist denn das mit dem dreifachen Satz? Ich dachte das z.B. der dreifache Satz davon abhängt obs z.B. Wochenende oder ein Feiertag oder Nachts etc. ist... ? Oder kann jeder TA nach Lust und Laune entscheiden was und nach welchem Satz er abrechnet?
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http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html
Teil B, Ziffer 105, Ziffer 106.Normalerweise wird ja nicht einfach so ein Rezept ausgestellt, sondern dazu gehört eine Beratung bzw. Untersuchung. So kenne ich es von zweibeinigen Privatpatienten. Und das kostet dann auch entsprechend.
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Danke Schlabberhund die Gebührenordnung hatte ich mir auch schon angeschaut und auch den Absatz gefunden :) Aber irgendwie bin ich nicht so schlau draus geworden
Er wurde ja Untersucht und es wurden etliche Dinge gemacht u.a. Blutbild und Kotprobe also die Rechnung im Gesamten war schon hoch deshalb hab ich diese eine Position jetzt nicht ganz nachvollziehen können...
Beim vorherigen Besuch hat sie mir auch ein Rezept ausgestellt (für Folsäuretabletten) und da wurde nix verlangt.
Ich glaub ich ruf sie doch mal an und lass mir das erklären warum in dem Fall diese Gebühr verrechnet wurde.Danke für die Antworten
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Ich kenne es bei uns so: hat meine TÄin eigentlich die benötigten Medikamente in ihrer Apotheke, aber die fehlen vielleicht gerade, dann stellt sie ein Rezept aus und berechnet keine Gebühr. Soll was verordnet werden, was sie nicht in ihrer Apotheke führt, berechnet sie eine Rezeptgebühr. Aber ohne gerade den genauen Betrag zu wissen, 7,90 Euro waren es sicher nie.
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Ich möchte da noch was hinzufügen.
Wenn ich im Rahmen einer Untersuchung ein Rezept bekommen habe, musste ich noch nie eine Gebühr bezahlen.
Die habe ich nur bezahlt, wenn ich ausschließlich ein neues Rezept wollte und der Doc es "zwischen 2 Patienten" für mich ausgestellt hat.Wenn du schon die Untersuchung und Beratung bezahlt hast, sind € 7,90 schon echt heftig.
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Ja das finde ich auch heftig... :aspirin:
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