Beissunfall und Bundeslandwechsel, was passiert dann?

  • Zitat

    Mein Bekannter war mit der Hundehalterin des anderen Hundes beim Tierarzt und ich vermute mal, dass die darüber irgendwie an seine Adresse gekommen sind.



    Und woher hätte er das wissen sollen?



    Bei der Sachkundeprüfung geht es darum, dass geschrieben wurde die muss jeder HH in NRW machen. ;) Und das wird ja kaum möglich sein, wenn niemand weiß, dass dort überhaupt ein Hund lebt. Aber spätestens nach dem nächsten Beißvorfall wird das ja ans Licht kommen, scheint ja an der Tagesordnung zu sein....


    Woher man das weiß? Wenn mein Hund einen anderen Hund verletzt und dieser zum Tierarzt muss, rechne ich damit, dass man so ein Schreiben bekommt. Wenn nicht, auch gut.


    Und ich dachte der Hund musste nicht zum Tierarzt ;) ?


    Was soll die Behörde bitte für Beweise vorlegen?? Der Hund hat einen anderen Hund verletzt. Vielleicht sollte der "Bekannte" mal lieber Beweise vorlegen, dass er weiterhin einen Hund halten darf.


    So oder so, hier sieht man wieder ein Fall wie rücksichtslos und unverantwortlich manche HH sind...

  • Was hat sich denn dein Bekannter davon erhofft, dich hier diese Frage stellen zu lassen? :???: Wenn man versucht, Gesetze zu umgehen, kann das halt nach hinten losgehen...

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    dAlis:
    Naja auch am neuen Wohnort will mein Bekannter keinen Termin haben. Er hat jetzt dem Veterinäramt geschrieben, dass sie Beweise für ihre Anschuldigungen vorlegen sollen oder sie sollen ihn in Ruhe lassen.



    Das Veterinäramt wird sich gar nicht um Beweise bemühen. Fakt ist: da wurde eine Meldung ans Veterinäramt gemacht und die kümmern sich jetzt drum. Euer Verhalten gegenüber der Behörde spricht doch Bände.


    Mit einer Behörde kooperiert man, legt man sich nicht an. Die sitzen am längeren Hebel und können Dir ganz gehörig was einbrocken.


    Aber: Jeder ist seines Glückes Schmied.

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    Und ich dachte der Hund musste nicht zum Tierarzt ?


    Musste er ja auch anscheinend nicht. Jedenfalls wurde er nach dem Biss vom Tierarzt untersucht und geröngt und der konnte keine Verletzungen feststellen. Davon dass der Hund jetzt noch irgendwelche Folgeschäden bekommen hat, steht in dem Schreiben auch nichts.


    Zitat


    Was soll die Behörde bitte für Beweise vorlegen??


    Mein Bekannter hat die jetzt aufgefordert einen tierärztlichen Nachweis zu erbringen, dass der Hund tatsächlich verletzt wurde, denn beim Tierarztbesuch wurde ja anscheinend nichtmal eine Schramme gefunden. Kann ja auch nicht sein, dass da jeder ohne Beweise zum Veterinäramt geht und sagt "Der Hund von Herrn X hat meinen gebissen, Beweise habe ich aber nicht."


    Zitat

    Der Hund hat einen anderen Hund verletzt.


    In wiefern?


    Zitat

    Was hat sich denn dein Bekannter davon erhofft, dich hier diese Frage stellen zu lassen?


    Gar nichts. Ich gehe mal nicht davon aus, dass er bei der NSA arbeitet und meinen Laptop abhört.


    Zitat


    Das Veterinäramt wird sich gar nicht um Beweise bemühen.


    Ach so? Dann kann ich da morgen mal hingehen und sagen "Der Pitbull von Herrn Mayer hat mich gebissen" und in 3 Wochen wird der Hund dann eingeschläfert oder beschlagnahmt?

  • Wenn ein Hund einen anderen Hund gebissen hat, dann ist es für das Einschreiten der Behörden m.E. irrelevant, ob der Biss tatsächlich zu einer Verletzung geführt hat. Vielmehr kommt es auf die Umstände an. Hat der Hund ohne ersichtlichen Grund den anderen attackiert und/oder passierte sowas zum wiederholten Male, dann muss auch ohne Verletzung geprüft werden, ob der beissende Hund zukünftig vermehrt gesichert werden sollte. Man kann in solchen Fällen doch nicht sagen, diesmal hat's mit ner Verletzung nicht "geklappt", also warten wir bis zum nächsten Mal, vielleicht wird dann der Tatbestand für ein Eingreifen erfüllt.


    Ich fürchte, der hier in Frage stehende Hundehalter will sich vor dem Termin mit dem Vet-Amt drücken, weil der Hund weder zum Register noch zur Hundesteuer angemeldet ist. Das dürfte dann nämlich auffliegen und einen ganzen Rattenschwanz von Folgen wie Bußgelder und Steuernachzahlungen nach sich ziehen.


    LG Appelschnut

  • Zitat

    Wenn ein Hund einen anderen Hund gebissen hat, dann ist es für das Einschreiten der Behörden m.E. irrelevant, ob der Biss tatsächlich zu einer Verletzung geführt hat.


    Nun aber es kann ja auch nicht jeder behaupten, dass etwas passiert ist ohne dies beweisen zu können. Wenn ich zur Polizei gehe und sage ich wurde niedergeschlagen, weise aber keine Verletzungen auf, dann wird man auch niemanden dafür verurteilen.

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    Hat das Amt geschrieben, dass der Halter verurteilt wird? Nein. Es hat geschrieben, dass der Hund zum Wesenstest muss. Das mag dir als Strafe erscheinen, ist aber keine.

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    Nun aber es kann ja auch nicht jeder behaupten, dass etwas passiert ist ohne dies beweisen zu können. Wenn ich zur Polizei gehe und sage ich wurde niedergeschlagen, weise aber keine Verletzungen auf, dann wird man auch niemanden dafür verurteilen.


    Natürlich nicht, da gebe ich Dir recht. Aber Dein Bekannter wäre doch wohl nicht mit dem anderen Hundehalter und dessen Hund zum Tierarzt gegangen, wenn NICHTS passiert wäre. Dass der Biss glücklicherweise nicht zu einer Verletzung geführt hat, sagt doch nicht, dass womöglich eine grundlose Attacke stattgefunden hat, wo man sich darum kümmern muss, dass sich das nicht wiederholt und nächstes Mal evtl. mit unglücklicherem Ausgang.


    LG Appelschnut

  • Du kannst auf die Polizei gehen und alles Mögliche behaupten, das gleiche kann man auch beim Veterinäramt machen.


    Fakt ist, dass die Behörden die Angelegenheit verfolgen müssen. Sie ermitteln, ersuchen die Beteiligten zu einem Gespräch zu bringen, sich selbst einen Eindruck zu machen. Daraus resuliteren dann die Folgemaßnahmen. Im günstigsten Fall landet alles im Mülleimer.


    Und manchmal genügen auch nur Umstände, dass Auflagen erfolgen.

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