Das war gar nicht nett......

  • Vor allen Dingen, denke ich, würde es bei ihm keinen Lerneffekt haben.
    Er würde zwar merken, dass das wehtut, gefährlich ist und eventuell auch tötlich sein kann, aber als schon älterer und erfahrener Mann, hätte er das auch schon damals wissen müssen.
    Bei ihm war das reine Boshaftigkeit und die kann wahrscheinlich nur mit etwas bestraft werden, was ihm auch richtig "wehtut". Euro 18000 und 2 Monate Führerscheinentzug....das tut weh!! Und den Jagdschein haben sie ihm doch auch genommen oder?

  • Erst mal abwarten: Noch hat der Tierquäler ja Zeit, um Einspruch einzulegen :-/

  • Zitat

    Es soll ja auf Freiwilligkeit basieren. Da finde ich nun nix bei, wenn der Typ, um die 18.000 zu sparen, alternativ erfahren will, wie sich Geschleiftwerden anfühlt. Ich bin mir ziemlich sicher, daß er nach 10 m lieber die Geldstrafe zahlt.


    So seh ich das auch.

  • Gut finde ich nicht nur die hohe Geldstrafe, sondern vor allem den Entzug des Jagdscheins und des Führerscheins (auch wenn mir da 2 Monate ziemlich kurz erscheinen - immerhin hat er sein Auto für diese erbärmliche Tat benutzt und sich somit als charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen). Dies wird ihn sehr treffen, immerhin sind diese beiden Lizenzen ein Symbol für die Macht, die er missbraucht hat.

  • Naja, aber wenn man gleiches mit gleichem vergelten will, wo kommt man denn hin? Man stelle sich mal vor man überfährt aus Versehen ein Kind. Verständlich dass die Mutter des Kindes dann gleiches auch gerne mit einem machen würde, auch wenn es nicht gewollt wäre.


    Klar würde ich in dem Moment genauso denken, wenn es mein Hund wäre. Aber so kommt man eben nicht weiter.


    Ich finde das Geld viel schlimmer. Der Mann ist etwas älter und muss wohl auf seine Rente zurückgreifen. Wenn der Mann ein neues Auto braucht, wird er an den Hund erinnert, wenn er in Urlaub fahren will, wenn neue Kleider nötig wären etc.


    Und man muss einmal bedenken- 18.000 Euro dafür, dass der Hund vor dem Staat doch nur als Sache gilt sind schon extrem viel. Immerhin wurde hier mal zugunsten des Tieres entschieden. :gut:


    Das Bild ist nicht der Hund, das ist kein Golden Retriever. Aber dem Hund soll es trotzdem gut gehen :smile:

  • Die Sache mit der Selbstjustiz sagt sich immer so schön einfach daher.
    Aber wer von den Befürwortern hätte denn Tatsache den Schneid, sich ins Auto zu setzen und diese Tat zu vollbringen? Ihn danach liegen zu lassen und irgendwann vielleicht mal seiner Frau in die Augen zu blicken. Auch wenn es ein Akt der Rache ist, wäre dies eine grausame Tat- besonders, wenn sie geplant und arrangiert ist.


    Ich denke und hoffe, die Wenigsten könnten das tun. Zum Glück sind die Worte manchmal schneller ausgesprochen als man Taten folgen lassen sollte.

  • sowas und noch viel schlimmere Dinge machen Jäger bei uns jeden Tag. Bin gerade mal wieder entsetzt, haben (wie fast jeden Tag) wieder einen neuen Fall von einem halb erschlagenen Podenco.
    Was Menschen sich erlauben ist wirklich traurig.

  • Zitat

    N


    Und man muss einmal bedenken- 18.000 Euro dafür, dass der Hund vor dem Staat doch nur als Sache gilt sind schon extrem viel


    Warum wird das blos immer wieder gesagt? Und ausgerechnet von Leuten, denen als Hundehalter Tiere doch irgendwie am Herzen liegen. Tiere sind keine Sachen ... weder vor dem Staat noch sonstwo! der Tierschutz ist sogar im Grundgesetz verankert. Wäre der Hund eine Sache gewesen, hätte man aus der Beschädigung einer 300€ Sache niemals ein 18.000€ Bußgeld machen können!


    § 90a BGB
    Tiere sind keine Sachen. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


    §20a GG
    Der Staat schützt, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ...

  • Zitat

    Warum wird das blos immer wieder gesagt? Und ausgerechnet von Leuten, denen als Hundehalter Tiere doch irgendwie am Herzen liegen. Tiere sind keine Sachen ... weder vor dem Staat noch sonstwo! der Tierschutz ist sogar im Grundgesetz verankert. Wäre der Hund eine Sache gewesen, hätte man aus der Beschädigung einer 300€ Sache niemals ein 18.000€ Bußgeld machen können!


    § 90a BGB
    Tiere sind keine Sachen. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


    §20a GG
    Der Staat schützt, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ...



    Was hat denn das eine bitte mit dem anderen zu tun?? :???: Wer sagt dass mir Tiere nicht am Herzen liegen oder dass ich sie als Sachen ansehe? Ich wüsste mal nicht dass ich das Gesetz gemacht habe oder so was in der Art gesagt habe. Also manchmal bin ich echt erstaunt was einem aus einem einfachen Satz so alles unterstellt wird. :hilfe:
    Sorry, aber wäre genauso als sage ich zu dir du quälst deinen Hund weil du Jäger bist und andere das machen. :ugly:


    Du hast es doch grad selbst bewiesen: "Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. "


    Wenn man es schön umformulieren will, heißt das dann dass Tiere zwar keine Sachen sind, aber die Vorschriften von Sachen bei ihnen greifen :roll: Wo ist da jetzt wirklich ein Unterschied??


    Der Betrag kommt wohl aus mehreren Sachen zusammen. Zum einen die Tierarztkosten, dann dass sich auch Tierschutzorgas eingemischt haben, dann gilt das eben vor dem Gesetz als Verletzung vom Eigentum und es sich hierbei um Tierquälerei handelt. Und das Tierschutzgesetz und das Gesetz sind auch wieder zwei paar Schuhe...


    Und wenn im Gesetz steht " Tiere oder andere Sachen" zeigt das wohl mehr als deutlich die Haltung.


    http://www.tierrecht-aktuell.d…le&id=9:sind-tiere-sachen

  • Zitat

    Was hat denn das eine bitte mit dem anderen zu tun?? :???: Wer sagt dass mir Tiere nicht am Herzen liegen oder dass ich sie als Sachen ansehe? Ich wüsste mal nicht dass ich das Gesetz gemacht habe oder so was in der Art gesagt habe. Also manchmal bin ich echt erstaunt was einem aus einem einfachen Satz so alles unterstellt wird. :hilfe:


    Verstehe ich nicht. Ich habe doch geschrieben, dass ich nicht verstehe wie jemand, dem Tiere am Herzen liegen, sagen kann, dass Tiere Sachen sind. Dass dir dein Hund am Herzen liegt, hab ich doch gar nicht bezweifelt, im Gegenteil.


    Zitat

    Du hast es doch grad selbst bewiesen: "Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. "


    Wenn man es schön umformulieren will, heißt das dann dass Tiere zwar keine Sachen sind, aber die Vorschriften von Sachen bei ihnen greifen :roll: Wo ist da jetzt wirklich ein Unterschied??


    Der Unterschied ist, dass Tiere eben keine Sachen sind. Deswegen darf ich einen kaputten Kühlschrank auch einfach wegwefen, einen kranken Hund aber nicht. Ich darf meinen Tisch gegens Bein treten wenn er wackelt, meinen Hund nicht ... denn Tiere sind keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt. Nur in Bereichen, die nicht konkret für Tiere geregelt sind, darf man die für Sachen geltenden Regeln anwenden. Kaufrecht z.B.


    Zitat

    Und das Tierschutzgesetz und das Gesetz sind auch wieder zwei paar Schuhe...


    Versteh ich nich. Das Tierschutzgesetz ist doch ein Gesetz.

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