Unwissentlich Listenhund gekauft?
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Hallo,
zu allererst, es geht nicht um mich, sondern um entfernte Bekannte. Interessieren, tut mich der Sachverhalt aber brennend. Dazu muss ich sagen, ich habe mich mit der Rechtslage von Listenhunden noch nicht eingehend befasst. Das Bundesland um das es geht ist NRW.
So, besagte Bekannte haben über e*bay kleinanzeigen einen niedlichen, tappsigen Welpen gekauft. Kurzhaar, dunkel, mit lohfarbenen Marken. Laut den, zweifelhaften, 'Züchtern' handelt es sich um Schäferhundmix-Welpen. Bei der Mutter passt das auch, habe ein Foto gesehen. Auch wenn Muttern sehr in die 'Senfhund'Richtung geht, ein Schäferhund war da wohl mal bei.
Nun, der Krümel wächst und bekommt langsam einen verdächtig dicken Kopp, ist recht kräftig im Körperbau. Insgesamt sieht er deutlich weniger einem Schäferhund ähnlich als den einschlägigen Listenhunden.
Gut, ich bin keine Expertin, glaube aber Hunderassen ganz gut auseinanderhalten zu können.Gesetzt den Fall, es handelt sich bei dem Krümel tatsächlich um einen Listi, wie wäre das rechtlich korrekte Vorgehen der Hundebesitzer? Ist eine 'Selbstanzeige' sinnvoll? Gibt es überhaupt ein Vorgehen, dass man den Hund am Ende behalten kann? Schliesslich darf man einen Listenhund in NRW nur vom Tierschutz 'kaufen', wenn ich das richtig weiss, oder?
Ich bin mal auf die Antworten gespannt.
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Letztendlich wird wohl nur ein Gentest / Gutachten helfen.
Alles andere, falls es doch ein Listie(Mix) ist, kann sehr viel teurer werden (Ordnungsgelder etc. )
Den "Züchter " ( ) würde ich natürlich auch nochmal genau befragen.
Würden sie den Hund den behalten wollen , wenn es ein Listie (Mix) ist?Ich hoffe, der "Züchter " hat nicht für die,nächsten armen Bollerköppe im TH gesorgt
LGr m
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Erstmal ist "dicker Kopf, kräftiger Körperbau" überhaupt kein Anzeichen für Listenhund.
Guck dir besonders mal die Showlinien Labradore an, die haben Schädel das da jeder Rottweiler neidisch werden könnte.Wenn es Zweifel gibt dann soll deine Bekannte als erstes mal gucken lassen was sie da überhaupt hat. Für eine Einschätzung gibt es Experten, das kostet halt was.
Die Frage ist ob sie bereit ist das zu bezahlen.Und ich rede von wirklich seriösen Gutachtern, nicht vom Tierarzt die Straße runter oder sowas.
(Und ja, sowas passiert halt wenn man unbedingt aus den Kleinanzeigen nen Hund kaufen muss...)
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Naja, meine Bekannten sind auf dem Standpunkt: Das ist ein Schäferhundmix. Alles andere ist Einbildung...
Der Züchter sagt übrigens das der Vater auch ein Mischling (weil gesünder ) ist. Angeblich mit Labrador. Aber ob man dem Vertrauen kann, sei mal dahingestellt.
Und nein, es ist nicht nur der Körperbau, und der dicke Kopf, der Hund sieht einfach nach Amstaff aus. Nicht falsch verstehen, ich find den Hund klasse, aber er sieht halt 'verdächtig' aus. Natürlich, es kann auch ein Labbimix sein, wie der 'Züchter' behauptet.Was mich halt interessiert, wenn ein Gutachten einen Listenhundmix bescheinigt, kann man den Hund dann noch behalten, in dem man z.B. die nötigen Vorraussetzungen erfüllt?
Darüber das Welpenkauf aus den Klinazeigen/von unseriösen Züchter dämlich ist, brauchen wir nicht zu diskutieren ^^
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Sie muß den Hund ja anmelden, einen Sachkundenachweis beibringen sowie einen Haftpflichversicherungsnachweis. Außerdem muß der Hund "vorgeführt" werden, zumindest in unsere Gemeinde. Sollte sich der Verdacht einens Listenhundes erhärtten kann es Probleme geben, die bis zum Einzug des Hundes führen können. Die Freundin sollte das schon Ernst nehmen, möglicherweise landet der Kleine, wie viele andere auch, im Tierheim!
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Also ich wohne jetzt nicht in NRW aber ich würde erstmal abwarten. Und solange es nicht aussieht wie nen geklonter Staff wärs für MICH zumindest nen Schäferhund-Labbi Mischling
Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken
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Man sollte aber auch nicht blauäugig sein! Den Sachkundenachweis muß sie auf jeden Fall machen, da der Hund wohl unter die 20/40 Regelung fällt. Und so ganz blöd sind die Mitarbeiter der Ordnungsämter auch nicht....
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Ja, der 20/40 Nachweis muss sein, keine Frage. Angemeldet ist der Krümel auch schon. Als Schäfermix.
Letztenendes ist es wohl so, dass meine Bekannten sich nicht reinreden lassen werden. Und weiter mit ihrem Schäfermix durch Welt ziehen. Hoffentlich vorfallsfrei...
Mir gehts auch weniger um diese spezielle Situation meiner Bekannten, sondern mehr um die allgemeine Rechtslage. Ob es da einen korrekten Weg gibt, mit heiler Haut und Hund rauszukommen?
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Prizipiell nein, es ging keinen 100% "korrekten" Weg einen Listenhund nachtraeglich als Listenhund anzumelden mit dem Argument "hab ich nicht gewusst".
Den Fall gab es erst kuerzlich in Brandenburg mit dem Staff x Malinois "Spike". Dieser wurde als Welpe sogar dem OA vorgestellt und zu dem Zeitpunkt als nicht-Listenhund begutachtet. Hat ihm aber als erwachsener Hund auch nichts genuetzt.
Es gab und gibt aber immer mal wieder Sonderregelungen, bei denen die Besitzer ihre Hunde doch behalten konnten. Der "legalste" Weg waere wohl gewesen, den Hund so jung wie moeglich vorzustellen und sich bescheinigen zu lassen, dass er (zu dem Zeitpunkt) nicht nach Listenhund aussieht. Aber hinterher ist man immer schlauer...
Hat sie denn wenigstens einen Kaufvertrag, in dem Schaeferhundmischling steht?
In so einem Fall waere es wohl die Kohle wert, einen Anwalt hinzuzuziehen (Lars-Juergen Weidemann hat einen sehr guten Ruf in Listenhundkreisen) und die Optionen zu besprechen.Ein offizielles Gutachten MUSS von einem staatlich vereidigten Gutachter kommen. Ausschliesslich das zaehlt. Gutachten von einem OA-Mitarbeiter, vom Tierarzt (z.B. Eintragung im Impfpass), Aussagen des "Zuechters", und auch ein Gentest sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Wenn sie den Hund einfach weiter als Schaferhundmischling laufen laesst kann das gutgehen, es kann aber auch sein, dass ein Nachbar oder ein anderer Hundehalter sie beim OA anschwaerzt und dann ist die K***e richtig am dampfen.
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Zitat
Wenn sie den Hund einfach weiter als Schaferhundmischling laufen laesst kann das gutgehen, es kann aber auch sein, dass ein Nachbar oder ein anderer Hundehalter sie beim OA anschwaerzt und dann ist die K***e richtig am dampfen.
so siehts aus. solange niemand sich an dem hund stört, kann es gut gehen. wenn es aber schief läuft ist die gefahr groß, dass dieser hund beschlagnahmt wird und ins tierheim kommt. dann ist die chance gleich null, ihn jemals wieder zu bekommen (fehlende zuverlässigkeit).
es gab vor kurzem einen fall in brandenburg, dort hat man 13 jahre lang mit einem in brandenburg verbotenen amstaff gelebt, dann ist er ausgebüchst und kam als fundhund ins tierheim... dann flog die ganze sache auf... ich weiß gerade nicht, wie die ganze sache ausgegangen ist.
ich würde auch zum anwalt raten (weidemann), bevor das kind in den brunnen gefallen ist.
unwissenheit schützt vor strafe nicht.... die strafe "zahlt" der hund, wenn er im tierheim landet.
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