Unwissentlich Listenhund gekauft?
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Hallo
Ich habe das Thema gerade mit meinem "Neuling".
Der sieht auch ein wenig nach Listenhund - Mix aus. Ich habe ihn ganz offiziell vom Tierheim als Pointermix übernommen und habe das auch schriftlich. Den Pointer kann man auch nicht verkennen. Allerdings weiss ich noch nicht, ob oder was da noch mit drin ist. Mein TA meinte es könnte auch durchaus ein Labrador bei sein. Allerdings ist das auch ungenau und Kaffeesatzleserei.
Meine Gangart wird jetzt die sein, einen Speicheltest einzuschicken um rauszufinden was drin steckt. Meine Hoffnung ist, das sich meine Sorge als unbegründet herrausstellt.
Wenn nicht werde ich zusehen, das ich einen Wesenstest einhole und ihn mit meinem, sauberen, Führungszeugnis anmelde.
Weggeben werd ich ihn nicht.Gruss Oliver
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Den Speicheltest kannst du dir sparen, die werden nicht anerkannt.
Zur Rassebestimmung werden Gutachter herangezogen, die den Hund nach Körperbau und Bewegungsablauf beurteilen.
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Zitat
Hallo
Ich habe das Thema gerade mit meinem "Neuling".
Der sieht auch ein wenig nach Listenhund - Mix aus. Ich habe ihn ganz offiziell vom Tierheim als Pointermix übernommen und habe das auch schriftlich. Den Pointer kann man auch nicht verkennen. Allerdings weiss ich noch nicht, ob oder was da noch mit drin ist. Mein TA meinte es könnte auch durchaus ein Labrador bei sein. Allerdings ist das auch ungenau und Kaffeesatzleserei.
Meine Gangart wird jetzt die sein, einen Speicheltest einzuschicken um rauszufinden was drin steckt. Meine Hoffnung ist, das sich meine Sorge als unbegründet herrausstellt.
Wenn nicht werde ich zusehen, das ich einen Wesenstest einhole und ihn mit meinem, sauberen, Führungszeugnis anmelde.
Weggeben werd ich ihn nicht.Gruss Oliver
Gentests und Rassebestimmungen vom Tierarzt / Tierheim, und sogar die Meinung des Ordnungsamtsmenschen etc sind im Zweifelsfall fuer die Tonne. Offiziell anerkannt werden ausschliesslich Rassegutachten von einem staatl. vereidigten Gutachter.
Bedeutet "bei Berlin" (Dein Wohnort) in Brandenburg? Wenn ja, dann ist es dort mit Listenhund ein grosses Problem. -
Danke füe eure Hinweise. Sehr hilfreich. Ich hab ja über die Feiertage Zeit mich damit auseinanderzusetzen. Werde ich auch tun.
Der Test ist eigentlich auch mehr informativ für mich selber und dient eigentlich bloss dazu meine weitere Vorgehnsweise zu bestimmen.
Sollte dabei herauskommen, das ein Pointer - Labrador oder was Anderes Unbedenkliches ist, mach ich weiter nix ausser ihn auch als Solches anzumelden.
Sollte dabei was Anderes rauskommen, muss ich eben einen anderen Weg wählen. Aber es wird nix so heiss gegessen wie gekocht. Daher bleibt mir zur Orientierung eigentlich nix ausser erstmal den Test zu machen.
Das hilft mir wenigstens insofern, das ich nicht blind in irgendeine Situation mit Paragraphen stürze uf auf die ich nicht vorbereitet bin. Arbeitsvorbereitung is die halbe Miete.
Ich werde berichten. -
Zitat
Hallo
Ich habe das Thema gerade mit meinem "Neuling".
Der sieht auch ein wenig nach Listenhund - Mix aus. Ich habe ihn ganz offiziell vom Tierheim als Pointermix übernommen und habe das auch schriftlich. Den Pointer kann man auch nicht verkennen. Allerdings weiss ich noch nicht, ob oder was da noch mit drin ist. Mein TA meinte es könnte auch durchaus ein Labrador bei sein. Allerdings ist das auch ungenau und Kaffeesatzleserei.
Meine Gangart wird jetzt die sein, einen Speicheltest einzuschicken um rauszufinden was drin steckt. Meine Hoffnung ist, das sich meine Sorge als unbegründet herrausstellt.
Wenn nicht werde ich zusehen, das ich einen Wesenstest einhole und ihn mit meinem, sauberen, Führungszeugnis anmelde.
Weggeben werd ich ihn nicht.Gruss Oliver
Ich bin ja generell immer dafür Hunde als das anzumelden, was sie auch wirklich sind, grade bei Listenhunden.
Aber ich an deiner Stelle würde bevor ich für irgendwelche Tests oder Gutachten Geld ausgebe ( die unter Umständen nur für die Tonne sind) einen Anwalt kontaktieren, wie die Lage in deinem Fall ist!
Für mich ist es schon ein gewaltiger Unterschied ob ich wie die "entfernte Bekannte" der TE "un"wissentlich einen Hund über diverse Kleinanzeigenportale, der dann Uuuups ein Listenhund ist, kaufe oder aber aus dem TH einen Hund übernehme, dessen Rasse dort von Tierheimleitung/ Mitarbeitern/ TA oder sonst wem evtl falsch eingeschätzt wurde. -
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Darf ich mal was fragen?
Ebenfalls Nrw, wenn man sich einen Mininature Bullterrier kauft, mit passenden Papieren und co. und er dann über die 20/40 hinausgeht, wird der dann auch eingezogen?Und nehmen wir an, man hätte einen Mix deren Eltern Papiere hatten (zb. Boxer und Labrador)
Dieser Mix sähe auch wie ein Listi aus und würde eingezogen werden, wird dann ein Vater und Mutterschaftstest der beiden elterntiere anerkannt? Somit wäre doch einwandfrei nachweisbar dass diese Rasse dort nicht enthalten wäre. -
Zitat
Ein offizielles Gutachten MUSS von einem staatlich vereidigten Gutachter kommen. Ausschliesslich das zaehlt. Gutachten von einem OA-Mitarbeiter, vom Tierarzt (z.B. Eintragung im Impfpass), Aussagen des "Zuechters", und auch ein Gentest sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.Dazu gab es vor paar Jahren ein Gerichtsurteil, ich glaube in Berlin bzgl. Minibulli? Müsste man ergooglen können oder halt Weidemann fragen, der wird's wohl wissen.
Da wurde genau diesem widersprochen, da Tierärzte, auch Amtsärzte oder auch Sachkundeprüfer etc. keine Rasseexperten seien. Ok war das Gutachten demnach von einem Vereinsrichter.Und je nach Amt/Land werden auch diese Rasse-Gentests anerkannt. Das Schöne da dran ist, dass man den einfach mal machen kann und gucken, was rauskommt ohne irgendein Amt dazwischen. In Bayern z.B. scheint das mittlerweile öfter angewendet zu werden - auch zum Nachteil des Hudnes natürlich.
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Zitat
Darf ich mal was fragen?
Ebenfalls Nrw, wenn man sich einen Mininature Bullterrier kauft, mit passenden Papieren und co. und er dann über die 20/40 hinausgeht, wird der dann auch eingezogen?Die leidige Frage, die so gerne die Gerichte beschäftigt.
Ich weiß nicht, ob es da mittlerweile eine einheitliche Vorgehensweise gibt, zumal s.u.ZitatUnd nehmen wir an, man hätte einen Mix deren Eltern Papiere hatten (zb. Boxer und Labrador)
Dieser Mix sähe auch wie ein Listi aus und würde eingezogen werden, wird dann ein Vater und Mutterschaftstest der beiden elterntiere anerkannt? Somit wäre doch einwandfrei nachweisbar dass diese Rasse dort nicht enthalten wäre.Wenni ch es richtig im Kopf habe, hat NRW den Passus drin, dass die Hundegelistet sind, die dem Phänotyp des Listenhundes entsprechen. Und damit sind sie fein raus. Ob's vor Gericht in mehreren Instanzen standhalten würde - tja, wer weiß...
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Ich bin ja generell immer dafür Hunde als das anzumelden, was sie auch wirklich sind, grade bei Listenhunden.
Aber ich an deiner Stelle würde bevor ich für irgendwelche Tests oder Gutachten Geld ausgebe ( die unter Umständen nur für die Tonne sind) einen Anwalt kontaktieren, wie die Lage in deinem Fall ist!
Für mich ist es schon ein gewaltiger Unterschied ob ich wie die "entfernte Bekannte" der TE "un"wissentlich einen Hund über diverse Kleinanzeigenportale, der dann Uuuups ein Listenhund ist, kaufe oder aber aus dem TH einen Hund übernehme, dessen Rasse dort von Tierheimleitung/ Mitarbeitern/ TA oder sonst wem evtl falsch eingeschätzt wurde.
HiIch stimme mit Dir durchaus darin überein, den Hund als das anzumelden was er auch ist. Das hab ich ja auch vor. Alleine schon wegen der Versicherung. Ich möchte schon dahingehend keinen Ärger haben. Bloss irgendwo muss ich ja ansetzen. Daher wär es für mich erstmal wichtig zu wissen was drinsteckt. Wenn sich herausstellt es ist Ein Pointer mal "Was Unproblematisches" werd ich ihn auch genau so anmelden.
Stellt sich heraus es ist Ein Pointer mal "Liste" werd ich das auch tun. Allerdings muss ich mich dann erstmal schlau machen wie ich das angehe das der Sache Erfolg beschieden ist und ich keine Fehler mache, die unnötig sind.
Also eventueller Wesenstest etc.
Ich verstehe bloss Deinen Eiinwurf was den Anwalt betrifft nicht. Der würde für mich nur dann Sinn machen, wenn ich den Hund wieder loswerden wollen würde und würde die Rücknahme durchsetzen wollen.
Will ich aber garnicht. Ich will und werde ihn behalten.
Er wurde mir als Pointermix übergeben. Auf meine Frage was noch drinsteckt, konnte man mir ( ob bewusst oder unbewusst sei jetzt mal dahingestellt) keine Antwort geben.
Also habe ich ihn so mitgenommen. Kann sein das man mir zu Recht Blauäugigkeit vorwerfen könnte aber ich habe mich für ihn entschieden weil halt Alles gepasst hat was den Hund selber betrifft.
Also muss ich da jetzt durch. -
Zitat
Ich stimme mit Dir durchaus darin überein, den Hund als das anzumelden was er auch ist. Das hab ich ja auch vor. Alleine schon wegen der Versicherung. Ich möchte schon dahingehend keinen Ärger haben. Bloss irgendwo muss ich ja ansetzen. Daher wär es für mich erstmal wichtig zu wissen was drinsteckt. Wenn sich herausstellt es ist Ein Pointer mal "Was Unproblematisches" werd ich ihn auch genau so anmelden.
Stellt sich heraus es ist Ein Pointer mal "Liste" werd ich das auch tun. Allerdings muss ich mich dann erstmal schlau machen wie ich das angehe das der Sache Erfolg beschieden ist und ich keine Fehler mache, die unnötig sind.
Also eventueller Wesenstest etc.Wenn du in Brandenburg wohnst, wie dein Profil sagt kannst du dir das sparen, da hilft auch kein Wesenstest. Wenn du ihn als Listi einträgst, wird er eingezogen. Punkt. Außer der Gutachter widerspricht deiner Eintragung was ich für unwahrscheinlich halte.
Amstaffs und Co. und deren Mixe sind in Brandenburg verboten, da hilft nix. Also entweder hast du nen Labbi Mix, hoffst dass es gut geht, ziehst um oder meldest ihn als AmStaff und schwups wird er eingezogen..
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