Gesetzliche Vorschriften für Warnhinweise?

  • Hallo!
    Noch ist unsere Kleine erst 5 Monate und will nur mit jedem spielen, was NOCH keine bleibenden Schäden bei den bespielten "Opfern" erzeugt, aber wie sieht es aus, wenn sie älter wird? Ein Beauceron wird mal irgendwann ein "bedeutender " Hund. Bringt es versicherungstechnisch irgendwas, ein Warnschild anzubringen, für den Fall der Fälle?
    Frank

  • Pflicht ist es imho nicht. Vorsichtshalber solltest Du in Deiner Landeshundeverordnung nachgucken. Für gefährlich eingestufte Hunde war oder ist es bei uns mal Pflicht gewesen.
    Vorsichtig sollte man aber wohl mit Schilder a la "bissiger Hund" sein. Passiert dann tatsächlich mal was, heißt es, Du wußtest und hast nicht genug gesichert. Mit "hat er noch nie gemacht" kannst Dich dann schlecht rausreden. Denn: hast Du Sorge, dass Dein Hund tatsächlich beißt, wenn Kind in Deinem Garten seinen Ball suchen will, dann mußt Du Deinen Garten so absichern, dass Kind da nicht rein kann. Davor bewahrt Dich auch kein Schild.

  • Zitat

    Bringt es versicherungstechnisch irgendwas, ein Warnschild anzubringen, für den Fall der Fälle?
    Frank


    Für welche Versicherung, denkst du,wäre das interessant und was könnte es bringen? Die Haftpflicht zahlt eh erstmal immer, dafür hast du die ja. Ggfs setzen sie sich dann hinterher mit dir auseinander, je nachdem, wie das mit der Fahrlässigkeit geregelt ist. Und mehr als zahlen kann eh keine Versicherung - ob Schild oder nicht. Und ne evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung ist auch nicht "warnschildabhängig".


    In Deutschland ist das derart hirnverbrannt geregelt mit den Warnschildern, da bist du ohne besser dran. Sonst kriegst noch eine aufs Dach, weil dein Schild falsch formuliert ist :headbash:


    LG Birgit

  • Zitat

    Hätte ich fragen sollen, ob im Hunde besser Edelstahl oder besser Messingschrauben halten?
    Määänsch !
    Na an der Haustür oder am Gartentor!


    Kupfer soll man nicht nehmen hab ich gehört, dann gehen sie ein.
    (Ich hatte dich schon verstanden :D )
    Eigentlich wollte ich auch noch was sinnvolles Schreiben (hab aber den Thread nicht mehr gefunden) und jetzt steht ja das Meiste schon da.
    Wir haben ein Schild mit Bild und "hier bin ich der Boss" an der Hoftür. Vielleicht schreckt es ja Einbrecher ab und außerdem finde ich es schon höflich Fremde vorzuwarnen. Wer Angst vor Hunden hat kann dann ja draußen warten.
    Grundsätzlich bist aber immer du in der Pflicht den Hund (wenn nötig) so zu sichern, dass keinem was passiert.

  • Auf den Hund hinweisen würde ich schon, aber aufpassen das man sich mit der formulierung im Schadensfall nicht selbst ein Bein stellt.


    Auf meinem Schild ist, neben einem Bild von den Jungs, der Spruch: "Dieses Haus wird von vier Ohren, acht Pfoten und 84 Zahnen bewacht. "

  • Ich habe ein Schild "Achtung Hund", allerdings nur, damit Spaziergänger nicht gleich erschrecken, wenn der Hund am Zaun oder Tor bellt. Versicherungstechnisch ist das bedeutungslos bis kontraproduktiv.


    LG
    Prunus

  • Mit der Argumentation der Versicherung könnte ja auch ein gebissener Einbrecher Schadensersatz verlangen. Was ist das denn für ein Quatsch?


    LG
    Prunus

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