Gesetzliche Vorschriften für Warnhinweise?
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Mit der Argumentation der Versicherung könnte ja auch ein gebissener Einbrecher Schadensersatz verlangen. Was ist das denn für ein Quatsch?
LG
PrunusIs doch auch so, dass wenn man z.b. auf der Straße von jmd angegangen wird, und der Hund beißt denjenigen, kann der dich wegen des Bisses anzeigen
Finde bei solchen Regelungen (Schild+ Biss) erzieht man den Menschen das Denken ab... "bin ja im Recht"
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- Vor einem Moment
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Prunus, das kann der Einbrecher.
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Ist mir auch unverständlich, aber das ist nun mal so
Auch ohne Hund, wenn Du z.B. einen Einbrecher in Deinem Haus stellst und ihn "unverhältnismäßig" verletzt, kann er Dich anzeigen.
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Primär ist es wichtig den Hund so zu erziehen, dass er nix tut.
Alles andere ist Deko. -
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Primär ist es wichtig den Hund so zu erziehen, dass er nix tut.
Alles andere ist Deko.Wo krieg ich nur all die Einbrecher zum Üben her...
LG, Chris - heut nicht mit dem nötigen Ernst bei der Sache...
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Wo krieg ich nur all die Einbrecher zum Üben her...
LG, Chris - heut nicht mit dem nötigen Ernst bei der Sache...
Dafür gibt's doch Postboten und Lieferanten.
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Im Dunklen tun's bei uns auch Nachbarn oder Jogger.
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