Haftpflicht Hund ist im eigenen Bundeland kein Listenhund

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    Zuerst mal liest man sich die AGB der Versicherung durch.
    Und wenn man die nicht versteht oder es zu Problemen kommt, fragt man einen Anwalt für Versicherungsrecht und nicht die Versicherung selbst.


    Und was der Anwalt dir sagt, könnte im Zweifelsfall aber auch vor Gericht keinen Bestand haben, ganz zu schweigen davon, was ein Prozess an Geld und Nerven kostet, wenn man (s)ein Recht den durchbringen will.


    Warum wird daraus ein Drama gemacht, wenn es doch so einfach ist einfach mal nachzufragen?! Die Versicherung hat den Hund ja nicht mal abgelehnt, noch wurde ein Antrag abgegeben.

  • Zitat

    Naja - aber nur weil die sagen das ist so und so, heißt das ja nicht, dass das auch rechtlich so ok ist!


    Da denkst du falsch ;).
    Inzwischen muss für jedes Versicherungs-Gespräch ein Gesprächsprotokoll angefertigt werden (das gilt auch für Online- und Telefonberatung).
    Würde ihr da nun zugesichert, ihr Hund müsse nicht als Kampfhund versichert und bezahlt werden, dann muss das im Protokoll stehen.
    Kommt es nun später zum Schadensfall und die Versicherung, befindet den Hund plötzlich doch als Kampfhund, braucht sie nur ihr Beratungsprotokoll zücken.


    Da stehts nämlich drinne.
    Weiß ich so genau, weil meine Mama ist Versicherungsfachwirtin und die müssen wirklich jeden Kleinfug ins Protokoll schreiben, weil es eben im Zweifelsfall auf dieses ankommen kann.


    Nun sind Versicherungen aber nicht alle böse und fressen ihre Kunden auf, meist tun das nur die Low-Budget-Versicherungen. Irgendwoher müssen Billigprämien ja kommen.

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