verschärftes Leinenzwanggesetz in Berlin

  • Auch wenn der Passus zur Kontrolle von Welpenverkäufen aus TS, also auch meiner Sicht ein toller Schritt ist, ist es nichts weiter als ein Signal. Abgesehen davon, dass diese Gesetzgebung rechtlich äußerst fragwürdig ist un mit großer Wahrschenlichkeit gekippt werden muss, finde ich das Thema Hunde in Berlin immer wieder ein sehr iteressantes. Zumindest wenn man das Ganze mal aus Sicht der Hundesteuer sieht (die ja bekanntlich nicht zweckgebunden ist, sondern für Kitas, Theater, Schwimmbäder, Park- und Baumpflege, oder sonstige nicht-Hunde betreffende Dinge ausgegeben und verplant wird):


    Allein 2014 gab es in Berlin 100.000 (einhundertausend) gemeldete Hunde. Knapp 30% sind als Zweithunde einzustufen (damit liegt man 8% unter Landesdurchschnitt). Die Hundesteuer für den ersten Hund beträgt 120 und für den zweiten 180 Euro. Nimmt man einfach mal die mir gerade zugänglichen Zahlen von 2014, dann ergibt sich:


    70000 x 120 Euro = 8.400.000 Euro
    30000 x 180 Euro = 5,400.000 Euro


    Gesamt: 13.800.000 Euro


    D.h. knapp 14 MIO Euro jährlich, die für alles ausgegeben werden, nur nicht für die Zahlenden und deren Hunde selbst. Dazu eine rechtlich derart fragwürdige Regelung.... naja.

  • Hm, der Anteil der Hundehalter liegt - soweit ich weiß - bei ca. 10% der Wahlberechtigten. Das ist schon nicht zu vernachlässigen*.


    Wobei ja nicht alle Hundehalter gegen die Verschärfung des Gesetzes sind, manche finden das ja rundum gelungen.
    Andererseits gibt es auch Nichthundehalter, die es nicht unterstützen.


    *müsste man zumindest meinen

  • Vielleicht sieht die Politik das ähnlich wie ich und stuft diese Kleinigkeiten als Luxusprobleme ein? Tut mir leid, aber ich finde, es gibt so viele dringendere Fragen, so viel mehr Leid als das von ein paar Hundehaltern, die jetzt vielleicht mal eine Leine mitnehmen müssen, für den Fall, dass ihnen das Ordnungsamt über den Weg läuft. Für mein Empfinden braucht das kein Wahlkampfthema sein.

  • Na wie soll man denn "sich der Sachkunde von Händlern bedienen" sonst interpretieren. Einen Interpretations-Spielraum sehe ich da nicht.

    Man soll seine Hunde nicht verschenken, sondern kostenlos, real aber natürlich gegen Geld von einem "sachkundigen" Händler verkaufen lassen. Gegen Geld deshalb, weil die Händlern ihre Sachkunde ja auchg nur mit "finanziellen Mitteln" erlangen werden.. Letztendlich soll das Gesetz dazu dienen, das Privatvermehrer ihre Hunde nicht mehr los werden und so er gar keine mehr produzieren.


    Leider gibt es aber auch keine Regelung, wie und von wem die "sachkundigen" Händler dann wiederum überprüft werden. Die sollen ja eigentlich "merken", wenn ein Ups Wurf kein Ups Wurf ist, sondern gewollt. Sollte der Verdacht aufkommen, dass es sich um gewollte Würfe handelt, dann darf er eigentlich nicht im Auftrag verkaufen. Mal vom schönen Märchen abgesehen, dass Händler (vorrangig also rein auf Kommerz ausgelegte Tierverkäufer) immer nette und gute Menschen sind und nie auf die Idee kommen könnten, da einfach richtig gut mitzuverdienen, indem sie ihre Dienste an sichtliche Vermehrer einfach nur etwas teurer anbieten, wird das weder die tatsächlichen UPS Würfe von Leuten eindämmen, die ihren Hunden ja nicht das Beste nehmen wollen, wobei es dann regelmäßig zu solchen Zufällen kommt, noch die "Dummen" davon abhalten, sich einfach nicht darum zu kümmen. Leute die sich jetzt schon einen Dreck um schon aktuelle Gesetze scheren, werden ganu das auch weiterhin tun.


    Das einzige was jetzt schon erreicht wurde ist, dass sich Rechtsanwaltskanzleien spezialisiert haben und aufgrund der schon eingegangenen Klagen im Rhmen des, bzw. gegen das Gesetz , eine goldene Nase verdienen, weil sich die Leinenbefürworter und Hundehasser auf der einen Seite und die "Freheitsdenker" auf der anderen Seite, noch mehr und wesentlich heftiger beharken werden.

  • Du kannst dir praktisch keinen Welpen mehr kaufen außer von einem Berliner Züchter mit Berliner Sachkundenachweis (den es ja noch gar nicht gibt - wie der genau aussehen soll, steht ja in den Sternen).
    Wenn du dir z.B. einen Shar-Pei aus Japan importieren wölltest oder einen Alaskan Malamute aus Alaska, darfst du das als "freier" Bürger dieser "freien" Stadt praktisch nicht mehr, weil es im Ausland solchen Schwachsinn nicht gibt und der Rest der Welt sich kaum nach den originellen Vorstellungen des Berliner Senats richten wird.

    Wo liest Du das denn?


    Ich lese sachkundige Züchter und gehe davon aus, daß ein ausländischer Züchter, bei dem ich mir einen Welpen mit Ahnentafel kaufe, als sachverständig eingestuft wird. Ebenso natürlich ein Züchter aus dem übrigen Bundesgebiet.


    Einen Sachkundenachweis gibt es bereits seit einigen Jahren in Berlin. Den benötigte man nämlich, wenn man sich einen Hund der 10 gelisteten Rassen anschaffen wollte. Ist also nichts, was neu geschaffen werden müßte.

  • Wobei ja nicht alle Hundehalter gegen die Verschärfung des Gesetzes sind, manche finden das ja rundum gelungen.

    Das ist ja sicher auch gewollt, dass es Beifall von ebenso gutmenschigen wie naiven Tierschützern gibt, die die ganze Verlogenheit nicht durchschauen. Ja klar ... es sollen angeblich Hundewelpen vor dem Verkauf auf Flohmärkten geschützt werden. Nuuur deswegen hat es diese Regelung. Logo.
    Was ist mit Katzenwelpen und anderen Haustieren? Die sind natürlich nicht so "schützenswert", dass man ein Verkaufsverbot erlassen muss. Weil sie keinen Hundehasser stören!

  • Vielleicht sieht die Politik das ähnlich wie ich und stuft diese Kleinigkeiten als Luxusprobleme ein? Tut mir leid, aber ich finde, es gibt so viele dringendere Fragen, so viel mehr Leid als das von ein paar Hundehaltern, die jetzt vielleicht mal eine Leine mitnehmen müssen, für den Fall, dass ihnen das Ordnungsamt über den Weg läuft. Für mein Empfinden braucht das kein Wahlkampfthema sein.

    Wenn sie das täte, dann hätte die Konzeption der neuen Gesetzgebung nicht so viele Resoucen und so viel Geld gekostet. Abgesehen davon ist die Frage nach Tiergerechter Haltung und der Entsprechung der Landesgesetze, bzw. das TSG kein Luxusproblem oder eine Kleinigkeit. Es hat seinen Grund, warum dieses Gesetz derart fragwürdig ist und man nicht mal annähernd sagen kann, wie es läuft, wenn es erstmal vor die höheren rechtlichen Instanzen gelangt ist. Es gibt zwar HH, die ihrem Hund ohne Nachzudenken lebenlangen Leinenknast verorden, der Grossteil dürfte aber zumindest die im TSG zugesicherten, bzw. verlangten Freiräume einfordern und einhalten. Allein der Verstoß des Berliner Gesetztes gegen das eigengentlich übergeordnete TSG (das nicht passende Verhälnis von erreichbaren Freilaufflächen und Leinenzwangzonen, das zwar nett gemeinte, aber in der Form rechtlich fragwürdige Verbot des Welpenverkaufs) hat ja schon für zahlreiche Klagen gesorgt.


    Allerdings bin ich da glücklicher Weise raus. Bin dahin gezogen, wo Hund noch Hund sein kann und man ihn auch läßt. Für mich ist das zum Glücl nur eine rein theoetische und im Rahmen der TSG Betrachtung bestenfalls rechliche Problematik.

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