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sunlord,
wenn du generell knapp bei Kasse bist und dir die Anwalts- und Gerichtskosten nicht leisten kannst, dann könntest du noch einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe beantragen. Das Gericht wird nach ausführlicher Schilderung durch den Anwalt abwägen wie erfolgversprechend das Verfahren wird. Wenn für dich die Aussichten gut stehen, dann wird dir das Verfahren genehmigt, und du musst keine Kosten tragen. Wenn das ganze Verfahren auf kürzestem Wege, also erstmal gerichtliche Mahnung, bei Nichtzahlung des Gegners ein Verhandlungstag (das reicht meistens bei solchen kleinen Zivilsachen), von statten geht, dann wären die Kosten auch in einem erträglichen Rahmen. Das sind dann keine Tausende von Euro, was man im Allgemeinen immer so annimmt. Du kannst dir das ja mal von nem Anwalt durchrechnen und dich beraten lassen. Nen Beratungsschein bekommt man auch für ganz kleines Geld aufm dem jeweiligen Amtsgericht ;-)
Also wenn du mich fragst, dann würde ich bei einer über 1000 € hohen Tierarztrechnung den Versuch vor Gericht starten. Die Gebühren halten sich in Grenzen, und 100 bis 200 € Zusatzkosten machen den Kohl dann auch nicht fett. -
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Hi
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Hallo angel_jyl,
im großen und ganzen kenne ich zumindest was Akteneinsicht angeht die Rechtslage ganz gut. Gerne wird einem vermittelt, dass man ohne Anwalt nichts machen darf. Widerspruch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Aber leider kann ich die Strafen nicht beeinflussen und leider gibt es da nicht besonders viel Spielraum, denn es ist wohl tatsächlich so das Sachbeschägung nur eine Straftat ist, wenn grobe Fahrlässigkeit oder mutwilliges Verhalten vorliegt.
Wenn ich Aussage er hat den Hund auf mich gehetzt = Straftat, dem war aber nicht so. Meiner lag sich hin, das Tier kam an und Griff direkt an. Keine Abneigung wie man es so kennt zu erkennen, sondern ging davon aus wollte ihn beschnuppern und egal wie oft ich es im Kopf Abspiel, ich weiß nicht warum und ich hätte einfach noch näher stehen müssen.
Die Art wie der dann reagierte führte dazu, dass ich gesagt habe Polizei usw.
Aber der rannte ja dann weg und dachte alles sie gut, bis eben Weihnachten ich Ihn wieder sah und er mir wieder nur drohte.Denke es trifft mich auch so sehr, weil ich leider aufgrund der eigenen Unfälle nur noch zu Hause bin und mein bester Freund eben mein Hund ist und ich weiß wie verspielt und fröhlich er vorher war und wie schwierig es jetzt ist, da steckt zwar noch viel Leben, aber er entwickelt auf alles was rennt und laut ist eine gewisse Abneigung also er bellt alle Kinder an und natürlich große schwarze Hunde. Plane da demnächst Besitzer zu treffen, welche geau die Art von Hund haben.
Gruß
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Hallo Luna,
knapp bei Kasse bin ich für das Gericht garantiert nicht. Prozesskostenhilfe werde ich nicht erhalten, will ich auch nicht. Nur ich habe aufgrund eigener Unfälle in den letzten 3 Jahren viele Verfahren geführt und darf in 2 von 3 abgeschlossenen Fällen, jetzt gegen die Anwälte klagen, weil der eine untätig und der andere alles kassiert und nicht weitergeleitet hat.
Ich bin eher dahingehend ein gebranntes Kind. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass ich mit Eigeninitiative in die Verfahren viel mehr erreicht habe, als die Anwälte aufbringen wollen. Der Streitwert ist in einem Rahmen in dem ich mich auch selbst vertreten darf.
Aber ich kann leider schlecht Beurteilen, wann der richtige Zeitpunkt für was ist. Habe ein bisschen die Befürchtung, dass es heißen kann die Schuldfrage sei ja nicht geklärt, obwohl ich das so sehe. Es gab ein Vorfall und dabei wurde mein Hund und ich geschädigt, sonst niemand. Wäre es mit Absicht = Straftat, ist es keine = Haftpflichtschaden
Seh ich das falsch?
Gruß
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