Wie ist es möglich das ich meinen Hund wieder sehen darf ?

  • Ja und davon rede ich ja die ganze Zeit nech. (Chipnummer/Ziffer mit Eintragung)
    Jetzt wollen wir uns mal nicht dumm stellen.


    Wie auch immer, der TE wird seinen Weg einschlagen.


    Und doch, die Polizei hat was damit zu tun, wenn man das als Diebstahl angibt ;) Deswegen habe ich ja auch nur von der Polizei gesprochen - sonst ist der "Freund und Helfer" ja nicht zur Stelle.

  • Ja, eben, wenn die Eigentumsverhältnisse streitig sind, wie es hier ja nun mal der Fall ist, kann die Polizei nichts machen oder darf in Zukunft jeder zur Polizei gehen, sagen, xy vom Nachbarn gehört aber mir, das hat er mir gestohlen, holen sie mir das mal bitte eben wieder?


    Laut § 1006 BGB gilt die Eigentumsvermutung für Besitzer und hier in diesem Fall wäre es wohl auch sehr unglaubwürdig mit einem Mal von Diebstahl zu sprechen, denn es war ja die ganze Zeit in Ordnung, dass die Ex den Hund bei sich hat.

  • So leid es mir für den TS tut, aber ich würde auch dazu raten den Hund bei seinem Frauchen zu belassen und nun keinen Rosenkrieg herauf zu beschwören.


    Davon ab, zeigt dieses Thema einmal mehr: wenn man sich in einer Beziehung gemeinsam einen Hund anschafft, ist man gut beraten sich im Vorfeld klar darüber zu einigen WEM der Hund letztlich gehört.
    Umso besser wenn die Partnerschaft ewig hält, aber wenn nicht spart man sich allerlei Unsicherheiten und ev. fiese, belastende Streitigkeiten.

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