Hundeverordnung auch für besucher??

  • hallo!


    vielleicht gibt es hier ja jemanden der sich damit auskennt.
    ich bin mir nämlich nicht so ganz sicher.


    und zwar geht es darum:
    wenn ich mit meinem rottweiler nach NRW fahren möchte, muss sie dann dort einen maulkorb tragen, oder nicht???


    der rottweiler steht ja in NRW auf der 2. rasseliste und es wird vermutet das er gefährlich ist, bis er durch einen positiven wesenstest das gegenteil bewiesen hat.
    hat er das nicht bewiesen gilt maulkorb und leinenzwang.


    wie sieht es nun mit besuchern aus?


    und wie sieht es aus wenn der hund in hessen wesenstest und hundeführerschein bestanden hat und der halter sachkundig ist??


    lg christina

  • Hi Christina,


    so weit ich informiert bin, genügt es, wenn der Hund und der Halter die Tests in einem Bundesland bestanden hat. Also wenn Du in Hessen mit Deinem Hund die Maulkorbbefreiung bekommen hast, kannst Du hier in NRW, Deinen Hund auch ohne Maulkorb führen.


    LG
    Ulli

  • Der Wesenstest ist in allen Bundesländern unterschiedlich. Eine Bundesverordnung aus der hervor geht, ob der Wesenstest aus A in B anerkannt werden muss, existiert meines Wissens nicht. In dem Fall liegt es im Ermessensspielraum der jeweiligen Behörde. Beispiel: Du kommst aus Hessen. Düsseldorf sagt "alles OK", Köln sagt "Maulkorb".
    Es gibt aber keine Rechtssicherheit. Grundsätzlich musst Du die Auflagen des entsprechenden Bundeslandes erfüllen.

  • Hi Christina,


    agil liegt schon ganz richtig.
    Es ist hier zu unterscheiden zwischen Haltung und Führung.
    Für die Haltung gilt das jeweilige Landesgesetz. Wenn du einen Hund besitzt der z.B. in Bayern nicht gehalten werden darf, aber du darfst ihn in deinem Bundesland halten, dann darfst du mit ihm auch nach Bayern "einreisen".
    Jetzt gilt das Führen. Zum Führen gilt die jeweilige Verordnung der Gemeinde. Ist z.B. für diesen Hund Maulkorb und Leine Pflicht (selbst wenn es in deinem BL oder Kommune nicht der Fall ist), dann gilt dies auch erst mal hier. Hast du allerdings ein gültiges "Negativzeugnis", das speziell deinen Hund von diesen Sachen befreit, dann ist dies auch hier gültig. Allerdings kann der "Ordnungsbeamte" wieder einen fallweisen MK-und Leinenzwang anordnen.



    Schönen Tag noch

  • hallo ihr!
    danke für die antworten :freude:


    war die letzten tage sehr beschäftigt, deshalb kommt meine antwort erst jetzt.


    @ agil: na ja eine wirkliche maulkorbbefreiung ist es ja nicht, sie braucht in hessen ja zum glück keinen tragen.
    eben nur bestandener wesenstest und hundeführerschein.


    dann werd ich wohl mal auf der speziellen gemeinde anfragen.


    oder auf allen drum herum?
    nicht das ich noch bei einer gassirunde ausversehen in eine andere gemeinde komme....


    meine güte ist das kompliziert.


    ist doch ganz schön bescheuert.
    was mache ich denn wenn ich auf die idee komme einen "sonntagsausflug" zu tätigen?
    so mal eben schnell ein paar gemeinden weiter auf die burgruine.
    dann muss ich den ja quasi abblasen, weil ich
    a.) keine ahnung habe welche verordnung diese gemeinde dann nun hat
    b.) sonntags wohl keinen erreiche um nachzufragen.


    oder gehe ich dann doch von der verordnung des bundeslandes aus?


    :shock:


    nur gut das die welt so einfach ist...


    lg christina

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