Wer ist der Eigentümer? Bitte um HILFE!

  • Selbst wenn die Produzentin des Hundes ein vertragliches Vorkaufsrecht hat, betrifft das deine Freundin nicht.
    Den Vertrag hat die Produzentin mit ihrer Käuferin geschlossen.


    Es besteht kein Recht, dass die Produzentin den Hund von deiner Freundin zurück fordert. Sie kann die Dame die bei ihr gekauft hat wegen Vertragsbruch verklagen, eine eventuelle Vertragsstrafe dort einklagen, aber auf Herausgabe des Hundes vom neuen Eigentümer besteht kein rechtlicher Hintergrund.



    Selbst wenn, ist ein solcher Passus rechtlich nicht haltbar und wird vor Gericht nicht anerkannt.

  • Sie möchte ja die Exbesitzerin anzeigen,weil sie den Hund einfach weitergegeben hat.
    Meiner Freundin hat sie erklärt,das würde für sie dann auch Konsequenzen haben.


    Ich versteh das ehrlich nicht. Wenn ich so besorgt bin dann schaffe ich doch erstmal ein nettes Verhätlnis und fange nicht mit sowas an. :/



    Danke Raphaela! :smile:

  • Zitat

    Meiner Freundin hat sie erklärt,das würde für sie dann auch Konsequenzen haben.


    Rechtliche Konsequenzen wird es für sie nicht haben.
    Da ich mir allerdings vorstellen kann, dass es nervliche Konsequenzen haben könnte, sprich dass die Produzentin da ordentlich Terror schlagen könnte, würde ich auf keinen Fall meine Daten rausgeben.

  • Zitat

    Rechtliche Konsequenzen wird es für sie nicht haben.
    Da ich mir allerdings vorstellen kann, dass es nervliche Konsequenzen haben könnte, sprich dass die Produzentin da ordentlich Terror schlagen könnte, würde ich auf keinen Fall meine Daten rausgeben.


    Ich auch nicht. Schon gar nicht, wenn jemand gleich so auf den Putz haut.

  • Für deine Freundin kann das keine Konsequenzen haben. Und diese Schutzklauseln von Privatpersonen sind nichtig, wenn Geld fließt. Ein Tierschutz-Verein hat da etwas andere Möglichkeiten, Züchter haben anders ausgearbeitete Verträge, aber als reine Privatperson kann ich keinen gültigen Schutzvertrag abschließen, wenn ich da einen Kaufpreis verlange.
    Kann ja auch kein Auto für 40.000 € verkaufen und dann im Kaufvertrag festhalten, dass es erst nach 6 Monaten dem Käufer gehört oder dass er damit nicht auf die Autobahn darf oder so.


    Was anderes wäre es, wenn der volle Kaufpreis noch nicht entrichtet wäre und der erst nach diesen 6 Monaten fällig würde.

  • Auch der Tierschutz hat keine anderen Möglichkeiten, wenn ich die "Schutzgebühr" bezahle, ist der Hund gekauft und mein Eigentum, egal was im Vertrag steht. Der gern erwähnte "Schutzvertrag" existiert im Vertragsrecht so nicht.
    Nicht umsonst steht überall die salvatorische Klausel dabei, weil der "Eigentum leibt bei xy" Passus einfach ungültig ist.


    Egal ob Privatperson, Züchter (die auch nur Privatpersonen sind) oder Verein, können alle nur die gleichen Verträge zu den gleichen Bedingungen abschließen, wenn sie rechtlich wissen wie...

  • So, sie haben jetzt telefoniert.


    Sie möchte immernoch diesen Vertrag und die Adresse.
    Meine Freundin wird ihr heute noch schreiben, dass sie ihr nur Email und Handynummer geben wird, sie ab und zu Bilder schickt und von ihr aus auch die Moeglichkeit besteht den Hund mal zu treffen (jedoch nicht Zuhause).


    Wie ihr schon geschrieben habt, hat sie dazu einfach zu sehr auf den Putz gehauen.


    Bin gespannt was sie dazu sagen wird.






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  • auch wenn die "Züchterin" noch Eigentümerin gewesen ist, so hat Deine Freundin den Hund gutgläubig erworben, ist also komplett auf der sicheren Seite. Was mit der "Züchterin" und Erstkäuferin ausgehandelt wurde, spielt gar keine Rolle.
    Sie ist weder verpflichtet mit der "Züchterin" in Kontakt zu treten geschweige denn ihre Daten herauszugeben.
    Das sollte sie auch der Verkäuferin ganz klar sagen, dass sie die Herausgabe ihrer Daten verbietet, nicht dass die Verkäuferin unter dem Druck der "Züchterin" ihre Daten raus gibt.

  • Die Klausel wird höchstwahrscheinlich nichtig sein, selbst ein eingeräumtes, oft unter Vertragsstrafe gesetztes Vorkaufsrecht ist oft nichtig.


    Mal abgesehen davon, ist es absolut unsinnig hier überhaupt von Anzeige zu reden.
    Selbst wenn die Vorbesitzerin nicht Eigentümerin war und daher nicht berechtigt war, das Eigentum zu übereignen, so hat deine Freundin, so wie ich es gelesen habe, den Hund gutgläubig erworben und erst nachher von diesen Dingen erfahren. Demnach wäre sie gem. § 932 BGB auch Eigentümerin geworden.


    Und auch der Vorbesitzerin wird man wohl kaum eine Straftat andichten können, sodass es Grund zu einer Anzeige gäbe, das ist eine rein zivilrechtliche Streitigkeit, da hat eine Anzeige absolut nichts mit zu tun. Auch eine Unterschlagung liegt hier, vor allem eben wegen der sehr wahrscheinlich ungültigen Klausel, in meinen Augen nicht vor.


    Hier im Forum wird man aber keinen Ersatz für eine Rechtsberatung durch einen Anwalt bekommen und deshalb rate ich immer im Zweifel zum Gang zum Anwalt.


    Die Daten würde ich anstelle deiner Freundin übrigens auch nicht rausgeben, warum sollte sie auch, die "Züchterin" ist nicht ihre Vertragspartnerin, also hat diese auch keine Ansprüche ihr gegenüber und deine Freundin ist ihr gegenüber zu nichts verpflichtet.
    Wenn die "Züchterin" etwas will und meint durchsetzen zu können, dann muss sie sich an ihre Vertragspartnerin, der Vorbesitzerin, halten.

  • Ich sehe es so, dass die Grundlage der abgeschlossene Vertrag mit der "Vermehrerin" ist und dieser ist ausschließlich gültig für die direkte Käuferin.


    Wenn im Vertrag drin steht, dass der "Züchter"/"Vermehrer" vor einem Weiterverkauf informiert werden muss, dann muss ich ihn informieren, mehr aber auch nicht. Richtig wäre es, würde da stehen, dass ein Weiterverkauf nicht gestattet ist, der Hund zurück an den Ursprung geht.


    Eine 6 Monat Klausel wird - laut meines Rechtswissen - unwirksam, wenn ich den Hund käuflich, gegen einen Endpreis, erworben habe. Da müsste man sich die genaue Formulierung mal ansehen!


    Insgesamt hat die Zweitbesitzerin des Hundes gegenüber der "Vermehrerin" keinerlei Verpflichtungen. Vertragsbruch hat der Erstbesitzer begangen und der muss die Konsequenzen tragen.


    Wenn sich die "Vermehrerin" nach dem Verbleib des Hundes interessiert, so spricht das ja für sie und ich würde auch einer Ortsbesichtung zustimmen. Warum denn auch nicht? Man hat ja nichts zu verbergen! Allerdings würde ich das nur unter Zuhilfenahme zweier unabhängigen und nichtverwandten Zeuginnen tun.


    Unterschreiben würde ich nichts. Schließlich hat man als Secondhund-Hundebesitzer mit dem Ursprung nichts zu tun!


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