Wer ist der Eigentümer? Bitte um HILFE!

  • Grinsekatze: ich habe nichts zu verbergen, aber wer das kontrollieren darf entscheide ich trotzdem gern selbst und das sind nur extrem wenige Leute ;)
    und bezueglich der menschlichen Gesinnung ist mAn die Vermehrerin im Aus wegen der Drohungen bei den ersten Kontakten, wenn sie nett nachgefragt haette, wie es ihrem Welpen geht waere meine Reaktion auch anders. Vielleicht haette sie dann sogar auf einen Kaffee vorbeikommen duerfen, aber nur vielleicht...

  • Bei einem eventuellen späteren Rechtsstreit spricht es weder für noch gegen sie, wenn sie die Produzentin des Hundes ins Haus lässt. Zumal sie überhaupt kein Rechtsverhältnis mit der Produzentin hat und diese auch nur auf rechtlich nicht einwandfreiem Wege den Kontakt aufnehmen konnte.

  • Zitat


    Weil hier ein gültiger Vertrag geschlossen wird mit Leuten die ich mir ausgesucht habe.
    Entweder das Tierheim das ich ausgewählt habe oder aber der Züchter den ich auswähle. Und nicht irgendjemand wo ich nichtmal 100% sicher sein kann das der Hund von ihr produziert wurde und vor allem nicht irgendjemand der mich direkt mal angeht!


    Zitat


    Es ist schnurzpiepegal ob sie was zu verbergen hat oder nicht!
    Wenn bei dir einer klingelt und dich anpöbelt, lässt du den auch rein? Du hast doch auch sicher nichts zu verbergen? Und falls der dich wegen etwas anzeigt, was garnicht existiert, dann sieht es ja sicher gut aus das du ihn reingelassen hast...


    Also wirklich, Leute! Ich kann nicht glauben das ihr alle so handeln würdet wie ihr hier schreibt. Ihr lasst echt Hinz und Kunz bei euch rein? Egal wie die sich benehmen? Egal was die von euch wollen? Nur weil ihr "nix zu verbergen" habt??

  • Ich habe ja geschrieben, dass es auf die menschliche Gesinnung und die Kompromissbereitschaft ankommt. Auch wenn die "Vermehrerin" heftig mit Druck reagiert hat - wir wissen doch alle, dass manche Menschen sehr schnell über das Ziel hinaus schießen können und am Ende nicht wirklich alles so ernst gemeint war.


    Vielleicht war es so, oder auch nicht!


    Jeder Mensch hat eine 2.Chance verdient.

  • Zitat


    Wenn bei dir einer klingelt und dich anpöbelt, lässt du den auch rein? Du verwechselst da was! Die Sachlage ist hier eine ganze Andere: da klingelt niemand und bittet einfach so pöbelnd um Einlaß Du hast doch auch sicher nichts zu verbergen? Und falls der dich wegen etwas anzeigt, was garnicht existiert, dann sieht es ja sicher gut aus das du ihn reingelassen hast... Einfach so pöbelnde, klingelnde Menschen lasse auch nicht wirklich rein. Bin doch nicht irre. Du bist gerade im falschen Film!

  • Jemand, der mir von vornherein droht, ohne dass ich diese Person überhaupt kenne und die eigentlich auch gar nichts von mir erwarten kann und darf, würde ich gewiss nicht noch entgegen kommen, ganz egal, ob ich etwas zu verbergen habe oder nicht.
    Wer so ankommt, mit dem möchte ich nichts zu tun haben und das ist auch das gute Recht der Freundin, diesen Kontakt nicht noch aufleben zu lassen.


    Auch für eine eventuelle Rechtsstreitigkeit ist es absolut belanglos, ob man nun in Kontakt mit der "Züchterin" bleibt und diese reinlässt oder nicht.

  • Zumindest gibt es für Deine Freundin überhaupt keinen Grund die Vermehrerin ins Haus zu lassen. Was in dem Vertrag zwischen der Dame und der Exbesi steht ist m.E. für Deine Freundin völliv irrelevant. Hier wurde schon zweimal auf den gutgläubigen Erwerb hingewiesen. Ich finde wenige deutsche Gesetzestexte sind so klar formuliert, wie der § 932 BGB:


    § 932
    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten


    (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.


    (2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.


    http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html


    Da bleibt für mich keine Frage offen, denn Deine Freundin durfte mit Fug und Recht annehmen, dass die Exbesi Eigentümerin des Hundes ist.


    LG Appelschnut

  • Zitat


    Auch für eine eventuelle Rechtsstreitigkeit ist es absolut belanglos, ob man nun in Kontakt mit der "Züchterin" bleibt und diese reinlässt oder nicht.


    Völlig richtig!


    Es würde vielleicht dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu einem Rechtsstreit kommt und man sich auf das Wesentliche - nämlich auf eine gute Unterkunft des Hundes - beschränkt.. Dafür - und das habe ich ja schon erwähnt - benötigt man kompromisbereite Menschen.


    Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Klar, dass der von der Gegenseite abhängig ist!

  • Ich denke nicht das diese "Züchterin" es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.
    Wer mir droht wird ignoriert, fertig. Da gibt es auch keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und auch keine Bilder. Es sei denn derjenige entschuldigt sich. Was will sie denn überhaupt wirklich. Sie verkauft einen Hund privat, ohne Impfung und Chip. Der nächste Besitzer hat das auch nicht nötig? und verkauft weiter. Der Hund ist jetzt erworben, sollte zügig geimpft, gechipt und angemeldet werden und gut.
    Müsste doch morgen möglich sein.


    Gruß Terrortöle

  • Zitat


    Nicht ganz. Wenn jemand schon von vornherein so ankommt kann man davon ausgehen das man es nicht unbedingt mit einem sympatischen Menschen zu tun hat.
    Und wer mich schon per Nachricht ohne Grund so dermaßen bedroht, der wird das auch tun wenn er in meinem Haus ist! (Davon ab, wer so schon dermassen Terror schiebt, was glaubst du was passiert wenn der noch die Adresse weiß?)

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