Wer ist der Eigentümer? Bitte um HILFE!
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Worauf berufen sich denn die Vereine?
Ich verstehe die Frage gerade ehrlich gesagt nicht so ganz, habe aber auch gerade festgestellt, dass mein Satz so auch nicht so viel Sinn ergibt bzw. sich da Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen haben.Mir ging es um solche Klauseln in Abgabeverträgen (inwieweit das nun in konkreten Fällen Kaufverträge oder Schutzverträge sind, lässt sich ja auch drüber streiten) von Hunden aus dem Tierschutz, die ja oft Formulierungen a la "Hund bleibt im Eigentum des Tierschutzvereines xyz" enthalten und meines Wissens hält die Rechtsprechung solche Klauseln oft eben für nichtig.
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Dann aber eben nicht deswegen, weil sie nicht üblich wäre. Und genau das war ja dein Argument.
Bei den Klauseln zur Schönheitsreparatur in Mietverträgen geht es meines Wissens hauptsächlich um die ungerechte Benachteiligung bzw. Willkür bei starren Fristen und Quoten (das ist ja vor allem bei solchen Klauseln nichtig, generell sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen auch nicht nichtig).Ich hatte das Argument mit der üblichen Verkehrssitte ja gebracht und mir ging es eher darum, dass es in meinen Augen im normalen Geschäftsverkehr nicht üblich ist, dass ich an einem Gegenstand, den ich auch bereits ganz normal vollbezahlt habe, nicht das Eigentum erwerbe.
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Das ist für eure Diskussion vielleicht ganz interessant: http://www.anwalt.de/rechtstip…em-pruefstand_008867.html
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Die Sache scheint immer nervenaufreibender zu werden.
Weiterhin wird gedroht und gedrängt. :/Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
Das alles hat deine Freundin doch schriftlich, oder? Ab damit zur Polizei, Anzeige machen.
Auf jegliche Nachricht von denen nicht mehr reagieren.Bei so Leuten werd ich arg zickig, sowas geht überhaupt nicht und ja, so ein Benehmen gehört angezeigt!
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Womit droht die Vermehrerin denn?
Ich würde der Dame sagen, das ich mir jeden Kontakt verbitte und ggfs. bei der Polizei Anzeige erstatten.
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Worauf berufen sich denn die Vereine?Die Tierschutzvereine berufen sich rechtlich auf gar nichts.
Man kann viel in Verträge hineinschreiben und sehr viele Leute lassen sich davon beeindrucken/beeinflussen. Hier beruft man sich schlicht auf die alte Weisheit "wo kein Kläger da kein Richter". So lange sich niemand gegen die Klausel zur Wehr setzt oder sie hinterfragt, ist das auch genug und leider sind sich viel zu wenige Leute ihrer Rechte bewusst bzw. informieren sich im Vorfeld genügend. -
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Das alles hat deine Freundin doch schriftlich, oder? Ab damit zur Polizei, Anzeige machen.
Auf jegliche Nachricht von denen nicht mehr reagieren.Bei so Leuten werd ich arg zickig, sowas geht überhaupt nicht und ja, so ein Benehmen gehört angezeigt!
Manchmal hab ich hier das Gefühl, man genießt es an der Seitenlinie Krawall zu kommentieren. Was soll denn in diesem Fall die Polizei, was will man anzeigen? Was soll die Freundin schriftlich haben .
Rechtlich ist Deine Freundin wohl auf ziemlich sicherem Gelände. Sich die Vermehrerin vom Hals zu halten erfordert nur ein bisschen persönlichen Mut. Nämlich den, unhöflich zu sein und nichts zu antworten. Ist ein superduper Rezept gegen aufdringliche Menschen, echt .
LG Appelschnut
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Manchmal hab ich hier das Gefühl, man genießt es an der Seitenlinie Krawall zu kommentieren. Was soll denn in diesem Fall die Polizei, was will man anzeigen? Was soll die Freundin schriftlich haben .
Ich fasse dir das mal kurz zusammen:
Produzentin verkauft Hund. Hund wird von Besitzerin weiterverkauft. Neue Besi sagt netterweise Bescheid bei Prodzuentin und danach folgen Bedrängungen wegen eines neuen Vertrages und Drohungen.ZitatSicherlich spricht das für sie.
Sie möchte aber keinen Vertrag mit ihr schließen und ihr wird permanent gedroht.ZitatAllerdings verstehe ich nicht ganz wie man so vorgehen kann,wenn ihr das so wichtig ist.
Jede Nachricht enthält mindestens einen Satz,der sich mit dem Gang zur Polizei beschäftigt.
Ansonsten hätte meine Freundin auch kein Problem gehabt sich mit der Frau einfach zu treffen.ZitatSie möchte ja die Exbesitzerin anzeigen,weil sie den Hund einfach weitergegeben hat.
Meiner Freundin hat sie erklärt,das würde für sie dann auch Konsequenzen haben.ZitatDie Sache scheint immer nervenaufreibender zu werden.
Weiterhin wird gedroht und gedrängt. :/Meiner Meinung nach fällt das schon unter Nötigung, Bedrohung und Belästigung und ist damit eine Straftat.
Schriftlich hat MaYals Freundin das, weil die Rede hier von Nachrichten war und damit würde ich zur Polizei gehen.
Denn alleine diese Posts alle an einem Tag zeigen durchaus wie heftig MaYals Freundin da belästigt wird.Das hat nichts mit "Krawall von der Seitenlinie aus zu kommentieren" zu tun, sondern damit das es nicht ohne Grund verboten ist jemanden zu belästigen und zu bedrohen!
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Mir ging es um solche Klauseln in Abgabeverträgen (inwieweit das nun in konkreten Fällen Kaufverträge oder Schutzverträge sind, lässt sich ja auch drüber streiten) von Hunden aus dem Tierschutz, die ja oft Formulierungen a la "Hund bleibt im Eigentum des Tierschutzvereines xyz" enthalten und meines Wissens hält die Rechtsprechung solche Klauseln oft eben für nichtig.
Mag ja sein. Aber es streiten sich ja vor Gericht dann zwei Parteien. Unter anderem der Tierschutzverein, der seine rechtlichen Argumente hervorbringt. Meine Frage war, welche Rechtsauffassung wird da geäußert?
Wie das Urteil aus dem einen Link zeigt, sind sie sich ja nicht bewusst, dass sie falsch liegen. Sonst wäre das Ganze als reiner Bluff anzusehen.Zitat
Ich hatte das Argument mit der üblichen Verkehrssitte ja gebracht und mir ging es eher darum, dass es in meinen Augen im normalen Geschäftsverkehr nicht üblich ist, dass ich an einem Gegenstand, den ich auch bereits ganz normal vollbezahlt habe, nicht das Eigentum erwerbe.Was heißt "vollbezahlt"? Die Frage ist doch, als was eine solche Zahlung zu verstehen sein könnte. Sofern nicht "Kaufvertrag" darüber steht, könnte so ein Vermehrer/Züchter/Tierheim/Was immer sagen, es handele sich dabei um eine Nutzungsgebühr oder sogar eine Art Pfand (das du später zurückerhältst). Die Gebühr berechtigt den "Entleiher", den Hund X Monate zu "nutzen". Unter der Bedingung XY geht danach das Eigentum an den Entleiher über. Erfüllt sich die Bedingung nicht, bekommt der Eigentümer den Hund zurück. Weshalb sollte das rechtlich nicht möglich sein?
Der Fehler, den die Tierheime machen, scheint mir darin zu liegen, dass sie die Dinger als Übernahmeverträge bezeichnen und eine "Spende" vereinbaren. Würden sie einfach Leihverträge daraus machen (mit der späteren Möglichkeit des Eigentumserwerbs), könnten sie das Problem umgehen. Nur würde sich darauf vielleicht keiner einlassen. Ich sicher nicht.
Doch das ist ja das, was die Tierheime in Wirklichkeit wollen: Sie wollen Eigentümer bleiben, aber die Tiere trotzdem loswerden. -
Hallo MaYal,
das ist ja unangenehm für deine Freundin. Ich glaube allerdings, dass sie da nichts zu befürchten hat. Soweit ich weiss, ging es ja zunächst gar nicht darum, ob der Vorbesitzerin der Hund überhaupt gehörte, sondern darum, dass die Vermehrerin einem Weiterverkauf zustimmen muss. Oder? Ich glaube, an Stelle deiner Freundin würde ich der Vorbesitzerin schriftlich mitteilen, dass ich die Weitergabe meiner Daten untersage und der Vermehrerin schriftlich mitteilen, dass sie aufhören soll mich zu belästigen und Kontakt zu mir aufzunehmen. Da die Vermehrerin ja so gut im Drohen ist, würde ich ihr auch einfach schreiben, dass ich mir meinerseits rechtliche Schritte vorbehalte, sollten die Belästigungen und Bedrohungen nicht aufhören. Beides als Einschreiben. Und dann einfach nicht mehr ans Telefon gehen. Die Bitte um Kontakt würde ich ihr nach dem Theater verwehren und in mein Haus würde die schon gar nicht kommen. Ganz vergessen: einen Vertrag würde ich natürlich auch nicht mit ihr schließen. Warum auch? Ich hab ja im Grunde nix mit ihr zu tun Ich glaube, deine Freundin kann da relativ locker bleiben. Ich wünsche ihr gute Nerven!
LG Maja511
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