Großhundlizenz und sonstiger Papierkram

  • Hallo Foris :smile:


    Am 30.12.13 war ich mit meinem kleinen Mylo beim Tierarzt. Der Süße ist jetzt mittlerweile 14 Wochen alt, und hat seine Tollwutimpfung bekommen.


    Jedenfalls kamen wir dann auf seine Größe zu sprechen. Meine Tierärztin ist wirklich kompetent, da lege ich meine Hand für ins Feuer. Da er defintiv ein Münsterländermix ist, wussten wir, dass er auf jeden Fall "größer" wird. Vor 6 Wochen war aber noch nicht so ganz klar, ob eher ein großer oder kleiner Münsterländer drin ist. Jetzt war Sie sich aber ziemlich sicher, dass es ein großer wird weil auch ein großer drin ist.


    Dann kam Sie auf das Thema Hundesteuer und Lizenzen zu sprechen. Ich wohne in der Stadt Hamminkeln (vielleicht ja auch einer von euch, der eher was dazu sagen kann).. und die Stadt Hamminkeln sieht es mit großen Hunden wohl alles ein bisschen enger, laut Tierärztin. Sie meinte ich brüchte mehrere Papiere für die Stadt, die "bezeugen" können, dass der Hund ein friedliches Wesen hat etc.-


    Jetzt Frage ich mich, muss ich die Papiere dann mit der Anmeldeung bei der Stadt abgeben? Kann ich die nachreichen, oder muss ich die Papiere erst abgeben, wenn er seine komplette "größe" erreicht hat?


    Kennt ihr euch damit aus? Was brauche ich genau für Papiere, wo bekomme ich die her.. was kommt auf mich zu. etc. Wäre schön, wenn ihr mir etwas helfen könntet.


    Danke im Vorraus und frohes Neues :smile:

  • Das macht deine Tierärztin jetzt aber arg spannend.


    Du musst zwei Schritte machen, die nichts miteinander zu tun haben.
    1. Du meldest den Hund zur Hundesteuer an.
    2. Du meldest den Hund beim Ordnungsamt an.


    Für das Ordnungsamt brauchst du den Nachweis, dass der Hund gechipt ist, also passende Seite aus dem Heimtierausweis kopieren.
    Einen Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Hund.
    Und, falls du in den letzten 3 Jahren keinen großen Hund (größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg) gehalten hast, einen Sachkundenachweis. Der Nachweis ist simpel und bei vielen dafür zugelassenen Tierärzten abzulegen. Das ist ein einfacher Ankreuz-Test.


    Fertig! :D

  • Keine Ahnung wo Hamminkeln liegt, aber die genauen Verordnungen zur Hundehaltung dort wirst du wohl nur in der Gemeindeverwaltung erfragen können.
    Die können dir sagen, welche Stelle genau zuständig ist und welche Unterlagen du wann, wo abgeben musst.

  • Also in der Satzung zur Steuer steht folgendes:


    ihr habt da ja nichtmal gefährliche Hunde drin oder so. Bei uns stehen in der Satzung für "gefährliche Hunde" andere Steuersätze und auch eine definition was bei uns in der GEmeinde als "gefährlich" gilt.
    Ich weiß nicht wie das bei euch in NRW sonst noch geregelt ist. ich wohne in RLP.


    Edit: vielleicht findest du hier die Lösung? http://www.hamminkeln.de/C1257…74B900269442?opendocument

  • Hi...ist zwar etwas spät, aber ich bin neu im Forum und gebe mal kurz meinen Senf dazu, vielleicht hilft es noch jemand anders. Steuertechnisch ist es zum Glück in Hamminkeln so, dass hier kein Unterschied an Rasse oder Größe gemacht wird. 1 Jund im Jahr 54€ 2 Hunde pro Hund 86€ etc. Alles andere hat mit dem Landeshundegesetz NRW zu tun und nicht mit Hamminkeln. Bedeutet für Dich mit dem großen Hund nen Sachkundenachweis für Hunde nach dem Landeshundegesetz Paragraph 10. Kannst Du beim Veterinäramt in Wesel machen oder auch bei einem zugelassenem Tierarzt. Des Weiteren benötigst Du eine Hundehaftpflich und wenn er ohne Maulkorb und Leine laufen soll, einen Wesenstest. Ach und die Erlaubnis vom Ordnungsamt um das Tier zu halten.
    LG
    Daniel

  • Zitat

    Des Weiteren benötigst Du eine Hundehaftpflich und wenn er ohne Maulkorb und Leine laufen soll, einen Wesenstest. Ach und die Erlaubnis vom Ordnungsamt um das Tier zu halten.


    Das wäre mir bei einem "normalen" 20/40 Hund vollkommen neu. Ich musste meine weder von Maulkorb noch Leine befreien oder einen Wesenstest machen. Und eine Erlaubnis vom Ordnungsamt brauchte ich schon gar nicht.


    Ist das so ein spezielles Hamminkeln-Ding?

  • Nein, ist es nicht.


    Das, was Daniel81 da schreibt, gilt nur für die sogenannten "Kampfhunde", also Hunde, die in NRW auf der Liste stehen.



    Alle anderen Hunde fallen ganz normal unter 20/40 Regel.
    Wer einen Hund hat, der schwerer als 20 kg wiegt und /oder größer als 40 cm wird, der muß halt einen Sachkundenachweis erbringen. Kann man bei manchen Tierärztzen machen, die das anbieten.


    Für die "gefährlicheren Hunden" (Liste) muß man tatsächlich nach Wesel fahren und dort beim Amt einen speziellen Sachkundenachweis machen.


    Hundehaftpflicht sollte sowieso selbstverständlich sein.


    Und Wesenstest gilt nur für die Hunde, die auf der Liste stehen, oder für diejenigen, die tatsächlich mal auffällig geworden sind.




    Schöne Grüße noch
    SheltiePower

  • Ich hätte nicht gedacht, daß ich es mal selbst schreiben würde, aber manchmal ist es wirklich besser, mal alles zu lesen, auch die User Profile, anstatt nur den ersten Beitrag und direkt darauf zu antworten.



    Schöne grüße noch
    SheltiePower

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