Terror durch Vorbesitzer+Ex-Mann

  • @TE


    :gut: Siehste, so gehört das ^^ Freut mich das euch der Anwalt so gut den Rücken stärkt.


    Zitat

    Wenn der Anwalt Recht hat, sind ja dann im Grunde die meisten Schutzverträge nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind?


    Genauso ist es. Die allermeisten sind nichtig, genauso wie die Verträge mit Eigentumsvorbehalt. Beim Eigentumsvorbehalt kann es etwas schwieriger werden, aber meist ist die Sache klar, besonders wenn eine Schutzgebühr bezahlt wurde.
    Übrigens sind auch diese netten Kastrationsklauseln nichtig ;)


    Weil hier das Beispiel mit dem Leasingvertrag z.B. bei Pferden genannt wurde. Im Regelfall sind das Verträge für Tiere mit hohem Wert. Ein gutes ausgebildetes Dressurpferd, als Beispiel, fängt bei 25.000€ an. Preis nach oben offen. der 'Leasingnehmer' erwirbt das Recht, das Tier z.B. selber auf Turnieren vorzustellen, hat also einen Vorteil davon.
    Auch wenn er z.B. einen monatlichen Mietpreis zahlen muss, zusätzlich zu TA und Hufschmied, erreicht dieser jedoch nicht den Wert des Tieres.
    Ein Mischlingshund hat jedoch einen deutlich niedrigeren Wert, das Tier kann mit 150€ bezahlt sein. Oder, wie im Fall der TE mit 50€ da es ein älteres, gesundheitlich eingeschränktes Tier ist. Handelt es sich um einen BC mit Papieren, der sich für die WM qualifiziert ist, liegt der Wert des Hundes natürlich auch deutlich höher.


  • Schön dass Du Deinen Humor wiedergefunden hast. Klingt nach nem guten Anwalt.
    Ich hoffe, dass es das dan für Euch war und die Leute nicht weiter nerven.
    Und wenn Du nen Zweithund willst, frag im Forum nach ner guten Orga oder einem guten Tierheim. Es gibt hier doch einige Leute, die Orgas kennen oder selber aktiv sind, die können sicher weiterhelfen.


    Ehrlich gesagt, bin ich mir nicht sicher, wie ich mittlerweile mit nem Hund aus dem Tierschutz umgehen würde. Ich würde wahrscheinlich kommentarlos den 'Schutzvertrag' unterschreiben und innerlich sagen, 'ja, ja, macht ihr mal.' und mit meinem gekauften(!) Hund von dannen ziehen.

  • Zitat


    Ehrlich gesagt, bin ich mir nicht sicher, wie ich mittlerweile mit nem Hund aus dem Tierschutz umgehen würde. Ich würde wahrscheinlich kommentarlos den 'Schutzvertrag' unterschreiben und innerlich sagen, 'ja, ja, macht ihr mal.' und mit meinem gekauften(!) Hund von dannen ziehen.


    So mein Plan für die Zukunft (wenn ich mich trau).... ;)

  • Das hab ich mit auch gedacht ;) Immerhin hab ich ja die erste und letzte Seite vom Schutzvertrag bekommen. Die Seiten dazwischen gab es nicht - Drucker ging nicht :lol: Aber meine Orga war total nett und ich fahre bei Gelegenheit eh noch mal vorbei. Die dürfen ruhig gucken, wie es meinem Schaf geht.

  • Ich will weiss Gott keine Orgas dissen. Tierschutz ist harte, frustrierende und oft unbezahlte Arbeit und wenn man so manche Geschichte liest von 'Rückläufern' oder Hunden, die plötzlich als Gebärmaschine über die Grenze verschwinden, kann ich echt verstehen, dass die Orgas sich irgendwie rückversichern wollen, dass der Hund es in Zukunft gut hat.
    Aber manche Forderungen (Hundeschule und Kastra ein Muss, kein Schutzdienst, etc etc) sind für meine Verhältnisse ein etwas arg grosser Eingriff in anderer Leute Privatleben.


    Na ja, hauptsache die TS und ihr Wautz leben jetzt 'glücklich bis an ihre Lebensende' :smile:

  • Meine "neue" Hündin ist ja auch aus dem TS. Gut ich arbeite da selbst ehrenamtlich mit ABER bei uns gibt es keine Standardberträge. Die werden alle gesondert geschrieben und werden als Kaufvertrag benannt. Es gibt aber auch Pflegeverteäge. Wenn jemand eine "Testphase" vereinbart gibt es den Pflege Vertrag aber alle kosten liegen bei uns (TA, Futter etc.) :lol: sobald aber die Schutzgebühr bezahlt ist geht der Hund als Eigentum über! :lol:

  • Mhm ist es also nicht rechtens, wenn eine Orga die Kastra vorschreibt?


    Mein Freund hat seine von einer (wie ich finde) sehr windigen Orga seine Hündin.


    Keine VK.
    Unterlagen hat er nach 2 Monaten immer noch nicht.
    Er muss sie 2014 kastrieren laut noch nicht vorhandenem Vertrag.


    Und JA er hat sie sich völlig unüberlegt geholt (was mich am meisten ärgert, da Madame nämlich Ausschlag hat, lass ich ihn mit ihr nicht hierherkommen- sorry bin aber auf nem Egotrip. Kein Bock 2 weitere Hunde mit Auschlag hier zu haben - zumal ich mit Hunter im März auf Ausstellung gehe und da kommen rasierte Stellen nicht gut an).


    Sorry fürs OT :ops:

  • So eine Kastrationsklausel wird ein Tierschutzverein nur sehr, sehr schwer vor Gericht durchsetzen können, da eine Kastration ohne medizinische Indikation bei Hunden eigentlich gegen § 6 TierSchG verstößt und auch die Vertragsfreiheit hat ihre Grenzen in geltenden Gesetzen ;)

  • Zitat

    Mhm ist es also nicht rechtens, wenn eine Orga die Kastra vorschreibt?


    Auch meiner Ansicht nach ist die Klausel nicht durchsetzbar. Der Besitzer verstößt mit einer Kastration, die nicht medizinisch notwendig ist, gegen geltendes Recht.

  • Zitat

    So eine Kastrationsklausel wird ein Tierschutzverein nur sehr, sehr schwer vor Gericht durchsetzen können, da eine Kastration ohne medizinische Indikation bei Hunden eigentlich gegen § 6 TierSchG verstößt und auch die Vertragsfreiheit hat ihre Grenzen in geltenden Gesetzen ;)


    Jupp, genau das sagte mein Anwalt auch.
    Mein TA damals sagte mir auch, dass er nur wenn es notwendig ist, kastriert und nicht, weil es dem Besitzer so gefällt.

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