Terror durch Vorbesitzer+Ex-Mann

  • Zitat

    Jup, die Dame hat sich wohl jegliche Art des Entgegenkommens verspielt.


    Würde es wohl komplett ignorieren und mich für den Fall der Fälle schonmal beim Hausanwalt vorstellen. Bei jemandem, der solche Geschütze auffährt, könnte ich mir tatsächlich vorstellen, dass sie des nachts einen "unangekündigten Kontrollbesuch" durchführt und am besten noch die nächstbeste Scheibe einschlägt, weil man nicht innerhalb der ersten 10 Sekunden die Tür geöffnet hat...


    Gut dass ich in einem Mehrfamilienhaus im 3ten OG wohne >.<
    Aber ja, das denke ich auch...

  • Zitat

    Ignorieren habe ich ab jetzt vor... aber der Vertrag sagt doch, dass die Tante rein darf...?


    Ich überlege schon eine gepfefferte Email zurück zu schreiben und ihr mitzuteilen dass ich sie ignoriere.... jedoch ist es mir die Mühe irgendwie nicht wert...
    Auch hab ich Schiss das die mir dann auflauert... :???:


    Der Teil im Vertrag ist einfach mal ungültig ;) Würde sie sich Zugang zur Wohnung verschaffen, wäre es Hausfriedensbruch. Völlig wumpe, was da in irgendeinem Vertrag steht. Sie kann ja mal versuchen diesen Teil des Vertrags gerichtlich durchzusetzen :lol:
    Ich würd zackig nen Anwalt einschalten, damit am 18./19. keiner Sturm klingelt. Und der soll der guten Dame dann mal die deutsche Gesetzteslage und die möglichen Folgen erklären, wenn sie nicht mit dem Mist aufhört.

  • Hallo nochmal,


    ich bin der Meinung, dass du dir keine Sorgen machen solltest.


    Die Frau hat sich mit ihrer Mail ganz schön selbst ins Bein geschossen. :lachtot:


    Es ist auch erstaunlich wie viele Menschen blauäugig auf ihr "Recht" beharren, nur weil sie einen eigens aufgesetzten Vertrag mit §-Zeichen drin haben.


    Bei manchen schaltet wohl das Hirn aus, nur weil sie den hier § sehen. :roll: Wie bereits geschrieben, hebt dies nicht die Gesetze auf, die tatsächlich in unserem Staat bestehen.

  • Deswegen ja der Anwalt. Ehrlich.. Wenn nach so einem Theater ein Hund verschwindet, dann dürfte schnell klar sein, wer es war.
    Ist dann bereits ein Anwalt eingeschaltet und hat im Vorfeld schon gehandelt, hat man einfach mehr in der Hand.

  • Also ich würde mir vom Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen und danach jegliche Kontaktaufnahme ignorieren.
    Ansonsten vielleicht noch vom Tierschutz oder sowas bestätigen lassen, dass es dem Hund bei dir gut geht.
    Danach würde ich wohl durch den Anwalt mit rechtlichen Schritten drohen, sollten die dich weiter nerven!
    Erst ein Tier "abschieben" und vorher nicht angemessen halten und dann noch andere terrorisieren!!

  • Zitat

    Mit Absprache des Tierschutzvereins kann ich die im Schutzvertrag ausgeschriebenen Voraussetzungen jederzeit umsetzen, die Sie als sogenannte Pflegefamilie unterschrieben haben.


    Der Vertrag ist ein Kaufvertrag, egal, wie sie den nennen.


    Da Du Geld für den Hund bezahlt hast, bist Du keine "sogenannte Pflegefamilie" sondern der Käufer und somit Eigentümer des Hundes.


    Viele Tierschutzvereine versuchen sich auf die Art und Weise ein Eigentumsrecht am Hund zu sichern.
    Funktioniert aber nicht, in dem Moment wo Geld fließt, wechselt der Hund den Eigentümer.
    Darüber gibt es zig Gerichtsurteile.


    Also laß dich nicht ins Bockshornjagen und ignoriere diese und weitere Mails.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • :lachtot:



    Einfach ignorieren. Wobei ich dann zum 18./19. Freunde mit großenmässig passenden Hündinnen einladen würde. Einfach der Unterhaltung wegen :ugly:




    Gestutzt bin ich über folgenden Passus:


    Zitat

    die Sie als sogenannte Pflegefamilie unterschrieben haben


    Dein Schutzvertrag sagt eindeutig Schutzvertrag, oder? Es ist kein Eigentumsvorbehalt drin, oder?


    Es gibt ja durchaus auch Verträge, wo eine Schutzorga das Eigentum am Tier behält, du also nur Halter wärst. Ob das nun rechtsgültig ist oder nicht, kann man noch diskutieren. Im Regelfall aber auch nicht mehr bei Zahlung einer Schutzgebühr, da Schutzgebühr=Kaufpreis, daher ist das Tier dann gekauft.
    Sollte doch der Eigentumsvorbehalt irgendwo stehen (ich habe nichts gefunden, aber...) würde sogar ich direkt einen Anwalt einschalten. Ansonsten siehe oben.

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