Terror durch Vorbesitzer+Ex-Mann
- LittleLea
- Geschlossen
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Zitat
Ist nicht rechtsgültig. Wie Quebec schon schrieb, sobald Geld geflossen ist, hat ein Eigentumswechsel stattgefunden.
edit: mein Post bezieht sich auf den von Plüschpo
Ist das dann so wie ein Kauf von einem Gebrauchsgegenstand beimFlohmarkt oder aus einer Zeitungsanzeige?
Da braucht man ja keinen Kaufvertrag, da gekauft wie gesehen.
Generell hat man ja da kein Recht als Käufer zur Reklamation oder halt Rückkauf als Verkäufer.
Gilt sowas auch bei Tieren? -
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Eigentlich eine recht einfache Kiste.
Im deutschen Grundgesetz ist eindeutig verankert, dass Tiere(somit auch Hunde) eine Sache sind.
Sachen wechseln den Eigentümer, sobald Geld fließt, unabhängig von irgendwelchen selbst gedrehten §. Es sei denn, diese Verträge sind notariell beurkundet und von einem höherem Gericht abgesegnet, aber da das so gut wie fast gar nicht vorkommt, steht dies außer Frage.
Ich denke, viele sind verwirrt weil sie sich nicht auf den Tatbestand Hund = Sache einlassen können.
Als Beispiel:
Ihr kauft von einem Elektrohändler ein Handy(auch gesetzlich eine Sache wie der Hund).
Der sagt euch, ja, gegen 100 EUR könnt ihr das Handy haben, aber wenn ich finde, ihr behandelt das Handy scheiße, will ichs zurück.
Etwas banal, aber klingelts?
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Zitat
Ist nicht rechtsgültig. Wie Quebec schon schrieb, sobald Geld geflossen ist, hat ein Eigentumswechsel stattgefunden.
Jaein, durchgeklagt ist es nicht. Wenn jemand auf den Passus besteht, besonders ein TSV, kann man sich auf Ärger einstellen. Da würde ich persönlich zum Anwalt raten, weil das kann langwierig, nervtötend und völlig am Rechtssystem vorbei werden. Man kriegt zwar mit größter Wahrscheinlichkeit Recht und der Passus wird als ungültig erklärt, aber der Weg kann lang werden.
Ich habe das Thema hier gerade durch. Und war echt froh, dass der Anwalt das geregelt hat.ZitatIst das dann so wie ein Kauf von einem Gebrauchsgegenstand beimFlohmarkt oder aus einer Zeitungsanzeige?
Da braucht man ja keinen Kaufvertrag, da gekauft wie gesehen.
Generell hat man ja da kein Recht als Käufer zur Reklamation oder halt Rückkauf als Verkäufer.
Gilt sowas auch bei Tieren?Bei Verkauf Privat an Privat, oder Gewerblich an Gewerblich ja. Bei Kauf Gewerblich an Privat nicht (Pferdezüchter, diese 'netten' Hundefarmen...). Tierkauf ist rechtlich genau dasselbe wie ein Fernseherkauf. Oder Autokauf.
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Weil mir war so, dass Tiere Gebrauchsgegenstände sind und man höchstens als Vorbesitzer den Tierschutz beauftragen kann, wenn man meint, sein damaliges Tier wird nun schlecht behandelt.
Ansonsten denke ich auch, wenn ich was verkaufe ist es halt weg und ich hab keinerlei Anspruch mehr.
Jedenfalls bei solchen Privatverkäufen. -
Zitat
Wie du selbst sagtest, bekommt man mit größter Wahrscheinlichkeit Recht.
Auch wenn so etwas langwierig wird, sollte man sich keinen Hasen ins Erdloch setzen, da das deutsche Rechtssystem bestimmte Fristen/Verwaltungsanweisungen/Prüfungen durchgehen muss.
Es würde ja nur schlecht ausgehen, wenn ein unabhängiger(!) Tierschutzgutachter, welcher zumeist vom Gericht gestellt wird, bescheinigen kann, dass es dem Tier schlecht geht. Und einem Tier geht es noch nicht schlecht(objektiv!), wenn es nur 3-4 Mal(im Falle Hund) rauskann, und/oder in einer etwas schmuddligen Wohnung haust(das sage ich jetzt mal so). in 95% aller Fälle sind diese Gutachter schon sehr zweckgebunden und keine uns bekannten Tierschutz-Typen(beispielsweise PETA, Tierheimmitarbeiter, Trainer, etc.).
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Einen Eigentumsvorbehalt sieht das deutsche Rechtssystem nur bis zur vollständigen Bezahlung einer beweglichen Sache vor.
Der § 449 BGB regelt das eindeutig.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__449.html
Somit sind die Eigentumsvorbehalte der Tierschutzvereine null und nichtig.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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Zitat
Einen Eigentumsvorbehalt sieht das deutsche Rechtssystem nur bis zur vollständigen Bezahlung einer beweglichen Sache vor.
Der § 449 BGB regelt das eindeutig.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__449.html
Somit sind die Eigentumsvorbehalte der Tierschutzvereine null und nichtig.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
Danke, ich hatte nur keine Lust, die entsprechenden § herauszusuchen.
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talonlovesmelon, über die rechtliche Seite und die Dauer eines solchen Prozesses brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber für mich waren zum einen die Fristen wichtig (bloss keine verpassen) und zum anderen kann es sein das massiver psychischer Druck ausgeübt wird. Da ist einfach nett, jemand zu haben, der einen ans Händchen nimmt und bei Überschreitungen in Sachen Persönlichkeitsrecht direkt die richtigen Massnahmen einleitet. Zumindest wenn man ne Rechtsschutz hat.
Zur Not kann das aber sicher auch alles allein erledigen. -
Natürlich gebe ich dir Recht.
Entstand etwa der Eindruck, ich gäbe dir Unrecht oder der Eindruck, dass ich darauf hinweise, auf eine Rechtsberatung zu verzichten? :?
Falls ja, war das selbstverständlich nicht meine Absicht!
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Ich glaub wir haben aneinander vorbei geredet. Dann ist ja alles geklärt ^^
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