Deckklausel Schutzvertrag
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Eine Bekannte von mir hat im Dezember einen Hund von einer privaten Person übernommen. Der Hund ist ein Havaneser, keine Papiere, angeblich 7 Monate und männlich. Diese private Person wollte mit diesem Hund und ihrer Ersthündin züchten. Ersthündin und dieser "Deckrüde" vertrugen sich allerdings nicht so gab sie diesen Hund mit einem Schutzvertrag an meine Bekannte gegen einen Geldbetrag ab. Dieser "Decksprung" soll ein rein privater Wurf als Zubrot für die vormalige Besitzerin sein. Weder Rüde noch Hündin haben Papiere oder entsp. Untersuchungen. Bei Übernahme des Rüden war dieser ebenfalls nicht gechippt.
In diesem Schutzvertrag steht drin, dass meine Bekannte den Rüden zum Decken für die vormalige Besitzerin bereit stellen muss. Meine Bekannte will dies aber nicht mehr. Die vormalige Besitzerin hat ihr mit "rechtlichen Schritte und Strafe und pipapo" gedroht.
Nun meine Frage: Kann die vormalige Besitzerin ihre Ansprüche durchsetzen? Die beiden Parteien haben zwar einen Vertrag geschlossen, der genau dies besagt aber meine Bekannte hat durch den Kaufvertrag die rechtliche und tatsächliche Herrschaft über die "Sache" erhalten und kann dementsprechend doch auch Entscheidungen treffen? Ist diese Klausel überhaupt zulässig? Kennt sich jemand mit der Sachlage aus oder hat ähnliches durchgemacht?
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Grundsätzlich sind Verpaarungen von Hunden immer ein gesundheitliches Risiko; man weiß nicht wirklich was an "gesunden" Hunden rausfällt.
Mit Hunden zu züchten die keinerlei Vorsorgeuntersuchungen haben, geschweige denn deren Herkunft nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (keine Papiere; kein wirklicher Rassenachweis) birgt ebenfalls ein Risiko. Was wenn widererwarten plötzlich ganz andere Rassen im Wurf liegen? Irgendwo ein rassefremder Ahne durchschlägt? Wer haftet?
Verträge werden nicht umsonst geschlossen; allerdings sollte ein Rechtsanwalt dies überprüfen. Eine Beratung kostet ca. € 30.-- .
Muss der Rüde aus gesundheitlichen Gründen kastriert werden, geht der Vorbesitzer trotz vertraglichen Bestimmungen leer aus. Gesundheit geht vor!
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Ohne den Vertrag gesehen zu haben, kann man da unmöglich was zu sagen.
Je nach Formulierung und Ausgestaltung kann das durchaus durchsetzbar sein. Ich kenne es auch von anderen Zuchttieren.
Ob die Verpaarung Sinn oder Unsinn ist, ist für den rechtlichen Aspekt komplett irrelevant. Würde deine Bekannte die Hündin besitzen, könnte man mit gesundheitlichen Gefahren/Arbeitsaufwand der Geburt argumentieren. Beim Rüdenist es doch eher schwierig...
Warum wurde der Vertrag überhaupt erst unterzeichnet?
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Danke erstmal für die Antworten.
Jaaa, warum wurde der Vertrag unterschrieben .... Gute Frage. Meine Bekannten sagen sie mussten den Hund dort einfach retten, dachten es würde sich verlaufen ... So on.
Ich frage noch mal wegen dem Vertrag. Zur Not wollte sie eben mit ihm zum ta und ihn dort als krank deklarieren lassen.
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Zitat
Zur Not wollte sie eben mit ihm zum ta und ihn dort als krank deklarieren lassen.
In wie weit krank? Zur Zucht absolut ungeeignet wegen vorhandenem, nachweisbaren Defekt? Das mag gehen.
Krank und deshalb kastrieren? Da wäre ich gaaaanz vorsichtig, das kann bös ins Auge gehen, auch für den TA
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auch ein kranker HUnd wird solche Leute nicht von einem Deckakt abhalten. Ist leider so aber nur deswegen einen gesunden Hund kastrieren? Mh weiß nicht.
Am Besten wird wirklich eine Beratung beim Anwalt sein.
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Nein, unabhängig vom gesundheitlichen Zustandes krank schreiben. Natürlich meinte Ich keine kastra
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lieber per pn
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chemisch kastrieren, bekommt die gute frau ja auch nicht mit .
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Zitat
chemisch kastrieren, bekommt die gute frau ja auch nicht mit .
Ok dann schreib ichs doch hier, ich würde im Falle des Falles sterilisieren lassen. Hat der Hund keinen Stress mit (außer einmal Narkose). Ein chemisch kastrierter Hund geht eventuell nicht drauf, zudem wirft es unnötig den Hormonhaushalt durcheinander. Ich wollte es eigentlich nicht hier schreiben weil ich denke dass das rechtlich bedenklich sein könnte (Täuschung und so). Denkt aber dran dass erst nach 8 Wochen nach dem Eingriff die Zeugungsunfähigkeit erreicht wird.
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